1. Kriterien zur Fondsklassifizierung
In- und ausländische Investmentgesellschaften legen in aller Regel nicht nur einen einzigen, sondern zumeist mehrere Fonds mit unterschiedlichen Anlageschwerpunkten und -zielen auf. Die Spezifikationen eines Fonds können nicht allein aus dessen Bezeichnung abgeleitet werden, was Namen wie “Investa” oder “Adiverba” belegen, sondern sind beispielsweise dem Verkaufsprospekt oder dem Rechenschaftsbericht zu entnehmen. Die wichtigsten Kriterien zur Klassifizierung von Fonds sind: Erwerbs- und Zugangsbeschränkungen, Ausschüttungspolitik, geographische Ausrichtung, Währung, Anlageschwerpunkt, Zusammensetzung des Anlageschwerpunktes, Anlageziele, Laufzeit, Garantien, Loads.
2. Erwerbs- und Zugangsbeschränkungen
Anteilsverkäufe können in begrenzter oder unbegrenzter Anzahl, mit oder ohne Zeichnungsfrist an jedermann oder einen speziellen Erwerberkreis veräußert werden.
2.1 Offene Publikumsfonds
Bei der Mehrzahl der weltweit aufgelegten Investmentfonds handelt es sich um offene Publikumsfonds, die in den USA als mutual oder open-end funds bezeichnet werden. Offene Publikumsfonds verkaufen so viele Zertifikate, wie von Investoren nachgefragt werden. Mit jedem Anteilsverkauf wächst das Fondsvolumen (Fondsvermögen), wohingegen es mit jeder Rücknahme sinkt. Der für einen offenen Publikumsfonds jeweils ausgewiesene Anteilswert entspricht exakt dem Vermögenswert je Anteil. Die Investmentgesellschaft verpflichtet sich, Anteile jederzeit zu eben diesem Preis, bei Auslandsfonds möglicherweise unter Abzug einer Rücknahmegebühr, von den Anlegern zurückzunehmen.
2.2 Laufzeitfonds
Laufzeitfonds sind Investmentfonds mit begrenzter Laufzeit. Du stellst eine Sonderform der offenen Publikumsfonds dar und unterscheiden sich von letzteren, neben der begrenzten Laufzeit, dadurch, dass ihre Anteilsscheine ausschließlich während einer festgesetzten Frist gezeichnet werden dürfen. Innerhalb der Zeichnungsfrist wird das Fondsvermögen durch die Nachfrage nach Fondsanteilen bestimmt, sodass keine Mengenbeschränkungen bei der Anteilsausgabe bestehen.
2.3 Spezialfonds
Im Gegensatz zu Publikumsfonds, bei denen prinzipiell jeder beliebige Anleger Anteile erwerben kann, ist eine Investition in Spezialfonds nur institutionellen Anlegern, wie z.B. Versicherungsgesellschaften, Stiftungen, Pensionskassen oder kirchlichen Organisationen, vorbehalten.
2.4 Closed-end funds
Neben offenen Fonds werden in den USA auch geschlossene Fonds, sogenannte closed-end funds, aufgelegt. Grundsätzlich erfüllen offene und geschlossene Fonds die gleichen Aufgaben, beide investieren das Geld der Anteilseigner in Wertpapiere oder andere Vermögensgegenstände, sorgen für die professionelle Verwaltung des Portfolios und lassen den Fondsanlegern laufende Erträge zukommen. Der wesentliche Unterschied zwischen open-und closed-end funds besteht jedoch darin, dass die Anzahl der Anteile im Falle von closed-end funds von vornherein beschränkt ist und die Anteilsausgabe einmalig erfolgt. Die Rückgabe der Zertifikate ist bei closed-end funds im allgemeinen ausgeschlossen.
3. Ausschüttungspolitik
Die Rechenschaftsberichte deutscher Kapitalanlagegesellschaften weisen für jeden Fonds einen sogenannten “Ordentlichen Nettoertrag” aus. Er repräsentiert den Saldo der “Ertrags- und Aufwandsrechnung” des Fonds, in der Bruttoerträge und Aufwendungen der jeweiligen Abrechnungsperiode (z.B. Kalenderjahr) einander gegenübergestellt werden. In der Ertrags- und Aufwandsrechnung erscheinen nur die Zins-, Dividenden- und Mieterträge (“ordentliche Erträge”). Kurs- bzw. Veräußerungsgewinne sowie Erlöse aus Bezugsrechtsverkäufen sind zusammengefasst in der Übersicht “Berechnung der Ausschüttung” in der Position “Realisierte Gewinne” zu finden.
Investmentfonds belassen die zugeflossenen Zinsen, Dividenden und Mieten sowie realisierte Kurs- bzw. Veräußerungsgewinne und sonstige Erlöse zunächst im Fondsvermögen. Sie halten die vereinnahmten Gelder auf Bankkonten oder verwenden sie zum Kauf von Wertpapieren bzw. Immobilien. Die Vertragsbedingungen der meisten Fonds sehen jedoch vor, die angefallenen Erträge in bestimmten Zeitabständen ganz oder teilweise auszuschütten. Solche Fonds heißen ausschüttende Fonds.
Von ausschüttenden sind thesaurierende (wiederanlegende) Investmentfonds zu unterscheiden, deren Erträge in voller Höhe im Fonds verbleiben, also ganz in weitere Vermögenswerte investiert werden. Die laufende Wiederanlage führt zu einem ständig steigenden Anteilswert.
4. Geographische Ausrichtung
Investmentfonds, die in einem erheblichen Umfang Wertpapiere oder Immobilien im Ausland erwerben, werden gemeinhin als internationale Fonds bezeichnet und dadurch begrifflich von Fonds mit dem Anlageschwerpunkt “Inland” abgegrenzt. Sie lassen sich beispielsweise wie folgt klassifizieren: Globalfonds, internationale Fonds, Regionalfonds sowie Länderfonds.
5. Währung
Fonds können grundsätzlich in in- oder ausländischer Währung aufgelegt werden. Rücknahme- und Ausgabepreise lauten also entweder auf in- oder ausländische Währung.
6. Anlageschwerpunkt
Investmentgesellschaften fixieren den Schwerpunkt eines Fonds in aller Regel auf ganz bestimmte Anlageinstrumente, zumeist Aktien, Anleihen oder Immobilien. Zu den wichtigsten Fondsarten nach dem Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften gehören Geldmarktfonds, Wertpapierfonds, offene Immobilienfonds und Beteiligungsfonds.
7. Zusammensetzung des Anlageschwerpunktes
Fonds mit identischem Anlageschwerpunkt lassen sich in Standard- und Spezialitätenfonds unterscheiden. Die Vermögens- und Risikostruktur eines Standardfonds entspricht in etwa der des jeweiligen Gesamtmarktes. Ein deutscher Rentenstandardfonds etwa könnte die Emittenten- und Laufzeitstruktur des deutschen Rentenmarktes nachbilden. Das Anlagekonzept eines Spezialitätenfonds sieht demgegenüber vor, den Diversifikationsgrad gegenüber Standardfonds einzuschränken.
8. Anlageziele
Im Verkaufsprospekt für einen Fonds beschreibt die betreffende Investmentgesellschaft zumeist die Anlageziele. Diese lauten für Aktien- und Rentenfonds häufig
- Einkommen (current income): Der Fonds investiert in Objekte, die besonders hohe laufende Erträge erwirtschaften;
- Wachstum (future growth): Ziel ist es, langfristig einen überdurchschnittlichen Vermögenszuwachs, also hohe Kursgewinne, zu erzielen;
- Einkommen und Wachstum (income and growth): Der eine Teil des Fondsvermögens wird in Titel mit hohen laufenden Erträgen angelegt, der andere jedoch in solche, die besonders hohe Kursgewinne versprechen.
9. Laufzeit
Rentenlaufzeitfonds schreiben den Anteilseignern die in den Folgejahren regelmäßig anfallenden Zinszahlungen gut oder erwerben dafür zusätzliche Wertpapiere. Das gesamte Vermögen wird am Ende der Laufzeit aufgelöst und der Liquidationserlös an die Anteilseigner ausgeschüttet. Gegenüber Fonds ohne bieten solche mit Laufzeitbeschränkung den Vorteil eines festen Planungshorizontes. Der Anleger hat von vornherein Kenntnis über die Zeitpunkte der Kapitalrückflüsse und manchmal sogar über die Höhe der laufenden Verzinsung. Ein weiterer Vorteil sind relativ geringe Ausgabeaufschläge. Laufzeitfonds werden in aller Regel mit Ausgabeaufschlägen von nicht mehr als 2 % begeben.
Die Handelszeiten der Computerbörsen variieren im Hinblick auf den Standort. Das Handelssystem „Xetra“ kann zwischen 9:00 Uhr und 17:30 Uhr genutzt werden, während der größte computerbasierte Marktplatz in den vereinigten Staaten (Nasdaq) zwischen 15:30 Uhr und 22:00 Uhr mitteleuropäischer Zeit zur Verfügung steht. Wer hingegen auf dem japanischen Markt tätig sein möchte, muss dies nachts zwischen 1:00 Uhr bis 3:30 Uhr sowie zwischen 4:30 Uhr bis 7:00 Uhr mitteleuropäischer Zeit erledigen.
10. Garantien
Investmentgesellschaften legen Garantiefonds auf, um die Sicherheit für Fondsanleger zu erhöhen. In den Vertragsbedingungen für einen Garantiefonds könnte ein Investor beispielsweise einen Mindestrücknahmepreis, eine Mindestausschüttung oder eine Garantie auf Kapitalerhalt finden.
11. Loads
Fonds lassen sich anhand der Ausgabe- und Rücknahmegebühren, also der jeweiligen loads, klassifizieren. Der Verzicht auf jegliche Ausgabeauf- und Rücknahmeabschläge kennzeichnet no-load funds, wohingegen loaded funds entsprechende Gebühren erheben.
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