Definition: Was ist ein Akkreditiv?
Unter einem Akkreditiv versteht man das Zahlungsversprechen einer Bank, im Auftrag und für Rechnung eines Kunden an einen Dritten allein gegen Vorlage und Übergabe genau vorgeschriebener Dokumente die zugesagte Gegenleistung zu erbringen. Das Akkreditivgeschäft bietet Exporteur und Importeur der Ware im Auslandsgeschäft gegenseitig größtmögliche Sicherheit.
Gerade bei grenzüberschreitenden Geschäften sind Exporteur und Importeur zahlreichen Risiken ausgesetzt. Während für den Exporteur ein Zahlungsausfallrisiko besteht, trägt der Importeur das Risiko, dass er die bereits bezahlten Waren nicht erhält. An dieser Stelle kommen Akkreditive bzw. Dokumentenakkreditive ins Spiel.
Akkreditiv einfach erklärt:
- Ein Akkreditiv ist ein wichtiges Zahlungsinstrument im Auslandsgeschäft, welches ein Zahlungsversprechen der Bank des Importeurs (Hausbank) umfasst
- Die Bank verpflichtet sich gegenüber dem Exporteur, die Zahlung bei der Vorlage akkreditivkonformer Dokumente zu leisten
- Die Zahlung erfolgt also nur, wenn die erforderlichen Dokumente vollständig und fristgerecht eingereicht wurden
- Bis zur Zahlung des Akkreditivs muss der Käufer keine eigene Liquidität Das heißt für die Finanzierung seiner Waren ist kein Eigenkapital notwendig
- Ein Vorteil des Dokumentenakkreditivs ist es, dass der Verkäufer keine Angst haben muss, sein Geld nicht zu erhalten und der Käufer wiederum auf die Lieferung seiner Ware vertrauen kann
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Bedeutung: Diese Funktionen soll ein Akkreditiv erfüllen
- Zahlungsfunktion
Das Bank-Akkreditiv dient in erster Linie der bargeldlosen Abwicklung des Zahlungsverkehrs zwischen Importeur und Exporteur durch prompte Zahlung. Wird das Akkreditiv zahlbar gestellt, kann der Exporteur sofort nach Einreichung der Dokumente über den Warengegenwert verfügen. Für die Dauer des Transports der Ware erfolgt eine finanzielle Überbrückung.
- Sicherung des Exporteurs
Mit Akkreditiveröffnung erlangt der Exporteur einen unmittelbaren und selbständigen Anspruch gegen die eröffnende Bank auf Zahlung des Kaufpreises gegen Aushändigung der Warendokumente (Dokumentenakkreditiv). Durch diese Akkreditivverpflichtung der Bank, wird der Verkäufer vor dem Risiko geschützt, die Ware an den Käufer zu liefern, ohne von ihm Zahlung zu erhalten. Dem Verkäufer wird somit die Zahlung des Kaufpreises im Zeitpunkt der Versendung der Ware garantiert. Das selbstständige Leistungsversprechen der Akkreditiv-Bank befreit den Verkäufer von dem Risiko der Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsunwilligkeit des Käufers. Das Bonitätsrisiko trägt also die Bank.
- Sicherung des Importeurs
Daneben sichert das Akkreditiv auch den Importeur, weil die Akkreditiv- oder Bestätigungsbank erst dann den Betrag auszahlt, wenn der Verkäufer, die zur Verfügung über die Ware berechtigenden Dokumente der Bank einreicht und deren Ordnungsmäßigkeit festgestellt wurde. Die Gewähr für die Zahlung und Lieferung beschleunigt den Warenumsatz, da die gewöhnlich sehr langen Transportzeiten überbrückt werden. Daher können schon vor dem Eintreffen der Ware am Bestimmungsort der Käufer mittels der Dokumente über die Ware und der Verkäufer über den Kaufpreis verfügen.
- Kreditfunktion
Des Weiteren kann dem Akkreditiv eine Kreditfunktion zufallen. Die Bank hat gegenüber dem Akkreditiv-Auftraggeber einen Anspruch auf Vorschuss in Höhe des Akkreditivbetrages. Sie kann daher bei Akkreditiveröffnung sein Konto belasten.
- Sicherungsfunktion
Die größte Bedeutung des Akkreditivgeschäfts liegt in der finanziellen Absicherung grenzüberschreitender Handelsgeschäfte. Diese Sicherungsfunktion kommt vor allem dem Akkreditivbegünstigten, aber auch dem Akkreditiv-Auftraggeber zugute.
Bei Akkreditiven in fremder Währung muss der Akkreditivsteller den Devisenbetrag bei Akkreditiveröffnung anschaffen. In der Regel verlangen jedoch die Banken bei Auftragserteilung keine Bardeckung. Die Dokumente stellen in diesem Fall regelmäßig für die Bank eine Sicherheit dar. Gelegentlich dient das Akkreditiv auch dazu, dem Verkäufer die Mittel zuzuweisen, die er braucht, um die versprochene Ware produzieren zu können. Das Akkreditiv wirkt somit wie ein Kredit.
Ablauf: So wird ein Akkreditiv eröffnet
- Der Importeur beauftragt seine Bank
- Bank überprüft den Auftrag, eröffnet das Akkreditiv und schickt dieses an die Bank des Exporteurs
- Diese prüft das Akkreditiv und schickt bzw. avisiert dieses dann an den Exporteur. Mit diesem Schritt ist das Akkreditiv offiziell eröffnet
- Der Exporteur kann nun die Ware verschicken und die notwendigen Dokumente bei seiner Bank einreichen
- Die Bank des Exporteurs überprüft nun die eingereichten Akkreditivdokument und versendet diese an die Korrespondenzbank
- Wenn die Dokumente auch von der Bank des Importeurs geprüft wurden, veranlasst diese die Zahlung an die Bank, die den Betrag an den Exporteur
- Nach dem Einlösen des Zahlungsversprechens bekommt der Importeur die Dokumente und kann die Ware entgegennehmen
- Anschließend wird die Zahlung vom Importeur eingefordert
Diese Dokumente werden für die Eröffnung eines Akkreditivs benötigt
Im Dokumentenakkreditiv sind alle Akkreditivbedingungen des Handels festgelegt:
- Art der Ware
- Menge
- Qualität
- Liefertermin
- Ort
- Betrag
- Zahlungstermin
Es gibt eine ganze Reihe von Dokumente, die für die Abwicklung eines Akkreditivs erforderlich sein können. Darunter sind beispielsweise:
- Rechnung bzw. Kaufvertrag
- Packliste
- Transportdokument
- Versicherungsnachweis
- Gesundheitszeugnis
- Ursprungszeugnis
- Nachweis über Qualitätskontrolle
- Zolldokumente
- Nachweis der Beladung
Was ist der Unterschied zwischen einem Dokumenteninkasso und einem Akkreditiv?
Ein Dokumenteninkasso und ein Dokumentenakkreditiv sind sich sehr ähnlich. Auch beim Dokumenteninkasso wird mit der Übergabe bestimmter Dokumente eine Zahlung durch die Bank veranlasst. Der Unterschied liegt darin, dass die Bank des Importeurs kein eigenes Zahlungsversprechen abgibt. Die Bank verspricht lediglich, dass sie dem Importeur erst dann die Dokumente aushändigt, wenn dieser die offene Zahlung beglichen hat.
Im Gegensatz zum Akkreditiv beauftragt der Exporteur seine Bank beim Dokumenteninkasso, die notwendigen Dokumente der versandten Ware an den Importeur nur dann auszuhändigen, wenn gezahlt oder ein Wechsel akzeptiert wird.
Formen: Ausgewählte Akkreditiv-Arten
Unwiderrufliches Akkreditiv (Irrevocable Letter of Credit)
Wird ein unwiderrufliches Akkreditiv eröffnet, so ist die Bank immer verpflichtet, die Zahlung zu leisten. Es liegt ein abstraktes und bedingtes Zahlungsversprechen der Akkreditivbank vor, das unwiderruflich und rechtlich bindend ist. Das unwiderrufliche Akkreditiv wird in der Praxis häufig genutzt, da sich die Exporteure sicher sein können, dass das Zahlungsversprechen auch tatsächlich eingehalten wird.
Bestätigtes Akkreditiv (Confirmed Letter of Credit)
Ist ein Akkreditiv unbestätigt, so haftet allein die Akkreditivbank (Bank des Importeurs) für die Zahlung des Kaufpreises. Kann die Bank der Zahlung nicht nachkommen – beispielsweise im Falle einer Insolvenz – bleibt der Exporteur womöglich auf seinen Kosten sitzen.
Durch eine Bestätigung des Akkreditivs wird ein zusätzliches Zahlungsversprechen der Bank ausgesprochen. Die bestätigende Bank haftet dann genau wie die Bank des Importeurs für die Zahlung der Waren. Für ein bestätigtes Dokumentenakkreditiv werden allerdings zusätzliche Gebühren erhoben.
Übertragbares Akkreditiv (Transferable Letter of Credit)
Bei diesem Akkreditivgeschäft kann der Exporteur, die zur Zahlung verpflichtete Bank dazu beauftragen, den geschuldeten Betrag an einen anderen Begünstigten zu übertragen. Ein übertragbares Akkreditiv soll so die Flexibilität des internationalen Handels erhöhen.
Dagegen kann die Zahlung bei einem nicht übertragbaren Akkreditiv nur an den Exporteur ausgezahlt werden.
Revolvierendes Akkreditiv (Revolving Letter of Credit)
Ein revolvierendes Akkreditiv ist sinnvoll, wenn regelmäßig die gleichen Waren an den Importeur verkauft werden. Diese Form der Akkreditive füllt sich automatisch auf, sodass nicht für jede Lieferung ein neues Akkreditiv eröffnet werden muss.
Welche Kosten beim Akkreditiv auf Dich zukommen
Bei der Abwicklung eines Akkreditivs fallen zahlreiche Gebühren an. Häufig teilen sich Importeur und Exporteur die anfallenden Kosten, da sie auch beide davon profitieren. Einige Gebühren werden prozentual zum Dokumentengegenwert berechnet, bei anderen fallen feste Beträge an. Da sich die Gebühren von Bank zu Bank unterscheiden, haben wir Ihnen die durchschnittlichen Kosten für Akkreditive zusammengefasst:
- Avisierungsprovision: ca. 0,1 % vom Akkreditivbetrag
- Dokumentenaufnahme- und Dokumentenabwicklungsprovision: ca. 0,3 % vom Akkreditivbetrag
- Änderungsprovision: zwischen 60 und 100 Euro
- Kurierspesen: zwischen 35 und 70 Euro
- Porto und andere Auslagen: zwischen 10 und 20 Euro
- SWIFT-Gebühren: ca. 10 Euro
- Vorprüfungsprovision: zwischen 50 und 100 Euro
- Unstimmigkeitsprovision: zwischen 50 und 100 Euro
Vorteile & Nachteile des Akkreditivs im Überblick
Vorteile | Nachteile |
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