Ob Wohnungssuche, Beantragung von Krediten oder auch der Abschluss von Verträgen: Ein negativer SchufaEintrag kann schnell zur Belastung werden. Doch kann man einen negativen Schufa-Eintrag löschen lassen? Unter bestimmten Voraussetzungen und unter Beachtung der Löschfristen können Verbraucherinnen und Verbraucher selbst einen Antrag auf das Löschen ihres Schufa-Eintrags stellen.

Aber wie kann ich einen Schufa-Eintrag sofort löschen lassen? Das erfährst Du in unserem Ratgeber. Außerdem erklären wir Dir, welche Daten Du bei der Schufa löschen lassen kannst, was die Löschung kostet und wo man einen Schufa-Eintrag noch löschen lassen kann.

Das Wichtigste zum Schufa-Eintrag löschen lassen in Kürze

  • Welche Schufa-Einträge kann man löschen lassen: Falsche, veraltete oder erledigte Schufa-Einträge sowie Einträge nach Restschuldbefreiung kannst Du unter bestimmten Voraussetzungen löschen lassen.
  • Welche Fristen gelten: Einträge über Kredite bleiben meist drei Jahre Bei einer Restschuldbefreiung erfolgt die Löschung bereits nach sechs Monaten. Zudem können erledigte Forderungen unter bestimmten Voraussetzungen bereits nach 18 Monaten gelöscht werden.
  • Wie gehe ich vor: Prüfe Deine Schufa-Daten über die kostenlose Selbstauskunft und beantrage die Löschung des Schufa-Eintrags per Anschreiben oder online – am besten mit Musterbrief und Nachweisen.
  • Welche Kosten entstehen: Das Löschen lassen von unberechtigten Schufa-Einträgen ist kostenlos. Nur die Bezahlung Tilgung von nochoffenen Forderungen kann Geld kosten.

Welche Schufa-Einträge kann man löschen lassen?

Einige Schufa-Einträge lassen sich unter bestimmten Voraussetzungen löschen. Dazu zählen:

  • Veraltete Daten und Einträge
  • Falsche Informationen
  • Titulierte Forderungen oder Einträge nach Mahnung
  • Einträge nach Restschuldbefreiung
  • Informationen, die zu Dokumentationszwecken gespeichert wurden

Möchte man einen Schufa-Eintrag löschen lassen, ist die Löschung der Daten an einige Voraussetzungen gebunden. Denn grundsätzlich kann man nicht jeden Schufa-Eintrag löschen lassen. Es kommt dabei darauf an, warum ein Eintrag bei einer Auskunftei gemacht wurde und um welche Art der Forderung es sich handelt. Wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind, können Verbraucherinnen und Verbraucher die folgenden Schufa-Einträge löschen lassen:

Bei Falscheinträgen handelt es sich in den meisten Fällen um Einträge mit veralteten Adressdaten, bereits beglichenen Forderungen oder auch Einträge zu einem bereits gelöschten Konto. Die wenigsten wissen jedoch, dass sie bei der Schufa einen Antrag stellen können, um falsche Einträge löschen zu lassen. Möchtest Du, dass das möglichst zeitnah geschieht, kannst Du den Vorgang durch das Einreichen der entsprechenden Nachweise beschleunigen.

Falsche Schufa-Einträge sind keine Seltenheit. Es passiert häufig, dass es zu Fehlern bei der Datenübermittlung durch Gläubigerinnen und Gläubiger, Vertragspartnerinnen und Vertragspartner oder Unternehmen kommt. Stellt sich nach Anforderung der Selbstauskunft heraus, dass bei Dir ein fehlerhafter oder falscher Schufa-Eintrag vorliegt, kannst Du diesen löschen lassen.

Einen Schufa-Eintrag löschen lassen: Wie kann ich vorgehen?

Um einen Schufa-Eintrag zu löschen, solltest Du zunächst Deine Einträge genau prüfen und sicherstellen, dass die Informationen falsch oder unberechtigt sind. Anschließend kannst Du einen Antrag zur Löschung bei der Schufa stellen, oft unter Verwendung eines Musterbriefs. Achte darauf, alle relevanten Dokumente beizufügen und die Löschfristen einzuhalten.

Um eine Negativmeldung löschen zu lassen, ist lediglich ein kurzes Anschreiben an die Auskunftei, die zuständige Gläubiger bzw. das zuständige Inkassobüro notwendig. In dem Anschreiben erklärst Du, dass in der vorliegenden Datenkopie, also der Selbstauskunft, ein Fehler enthalten ist. Dabei sollte unbedingt das auf der Selbstauskunft vermerkte Datum angegeben werden. Anschließend folgt eine Begründung mit entsprechend beigelegten Nachweisen, warum der Eintrag nicht korrekt ist. Zum Schluss solltest Du als Verbraucherin oder Verbraucher die korrigierte Datenkopie anfordern.

Schufa-Eintrag löschen lassen – Schritt-für-Schritt-Anleitung

Wenn Du einen Negativeintrag löschen lassen willst, kannst Du nach dieser Anleitung vorgehen:

  1. Schufa-Auskunft anfordern vorm Löschen der Daten

Der einfachste Weg einen Überblick über seine Bonität und Kreditwürdigkeit zu behalten und von einem Schufa-Eintrag zu erfahren, ist die Anforderung der Selbstauskunft. Diese steht Verbraucherinnen und Verbrauchern alle 12 Monate kostenlos zu.

  1. Daten aus der Selbstauskunft prüfen

Nach Erhalt der Selbstauskunft solltest Du die Datenkopie genau überprüfen. Sind Einträge vorhanden, achte auf die Richtigkeit aller Daten. Außerdem lässt sich dabei auch feststellen, ob es sich eventuell um einen Eintrag über eine bereits beglichene Forderung handelt. Sind die Voraussetzungen erfüllt, um bei der Schufa einen Antrag auf Löschung des Eintrags zu stellen, informiere Dich über die reguläre Speicherfrist oder frage bei der Schufa nach.

  1. Kontakt zur Schufa aufnehmen

Möchtest Du einen Schufa-Eintrag löschen lassen, kannst Du Dich online direkt an die Schufa wenden, vor allem, wenn es um falsche Daten oder unklare Einträge geht. Kennst Du den Gläubiger oder das Inkassobüro, das den Eintrag veranlasst hat, solltest Du zunächst dort nachfragen. Die Auskunftei kann außerdem Auskunft zur Speicherfrist geben und prüfen, ob der Eintrag bereits gelöscht werden kann.

Seit 2025 gelten neue Regelungen für bestimmte Einträge: Bei einer Restschuldbefreiung wird der entsprechende Schufa-Eintrag zum Beispiel bereits sechs Monate nach Erteilung automatisch gelöscht. Eine Sofortlöschung erledigter Forderungen unter 2.000 Euro ist hingegen nicht mehr pauschal möglich, auch diese Einträge unterliegen den regulären Löschfristen, sofern keine gesonderte Regelung oder Einzelfallprüfung durch die Schufa erfolgt.

  1. Löschung der Schufa-Daten

Sind alle Voraussetzungen erfüllt – etwa bei falschen, veralteten oder bereits beglichenen Forderungen – kannst Du die Löschung Deines Schufa-Eintrags beantragen. Die Schufa prüft die Angaben und entfernt unberechtigte Einträge in der Regel innerhalb weniger Wochen.

Schufa-Eintrag entfernen: Löschfristen beachten

Diese Löschfristen gelten bei der Schufa:

  1. Fehlerhafte Einträge: Falsche oder unberechtigte Schufa-Einträge kannst Du jederzeit und ohne Frist löschen lassen, vorausgesetzt, der Fehler ist nachgewiesen.
  2. Kreditkartenverträge: Daten zu Kreditkarten werden drei Jahre nach Vertragsende gelöscht, unabhängig davon, ob ein Girokonto besteht oder nicht.
  3. Anfragen zu Krediten: Konditionsanfragen werden bei der Schufa für 12 Monate gespeichert, sind aber für Dritte nicht sichtbar. Danach werden sie automatisch entfernt.
  4. Informationen zu laufenden oder erledigten Krediten: Einträge zu abgeschlossenen Darlehen bleiben drei Jahre nach vollständiger Rückzahlung gespeichert, bevor sie gelöscht werden.
  5. Daten aus dem Schuldnerverzeichnis: Diese werden ebenfalls nach drei Jahren gelöscht. Eine vorzeitige Löschung ist mit einem entsprechenden Nachweis vom Amtsgericht möglich, wenn die Forderung erledigt wurde.
  6. Neue verkürzte Speicherfrist (ab 2024/2025):
    Einträge über erledigte Forderungen können unter bestimmten Voraussetzungen bereits nach 18 Monaten gelöscht werden – etwa, wenn die Rückzahlung zügig erfolgte und keine weiteren negativen Merkmale bestehen. Die genaue Prüfung erfolgt durch die Auskunftei.

Was kostet das Löschen lassen eines Schufa-Eintrags?

Die Löschung eines Schufa-Eintrags ist grundsätzlich kostenlos, vorausgesetzt, der Eintrag ist falsch, veraltet oder unberechtigt. Die Schufa darf für die Korrektur solcher Daten keine Gebühren verlangen. Kosten entstehen nur dann, wenn Du zuvor noch offene Schulden begleichen musst. Denn ein Schufa-Eintrag über eine nicht bezahlte Forderung lässt sich erst dann löschen, wenn die Rückzahlung erfolgt ist und der Gläubiger das bestätigt.

Fazit: Schufa-Eintrag löschen lassen lohnt sich – nicht nur für Deine Bonität

Ein negativer Schufa-Eintrag wirkt sich direkt auf Deine Kreditwürdigkeit aus – ganz gleich, ob Du einen Kredit aufnehmen, einen Vertrag abschließen oder eine Wohnung mieten willst. Umso wichtiger ist es, regelmäßig Deine Daten zu prüfen und unberechtigte oder nach Erledigung noch bestehende Schufa-Einträge löschen zu lassen. Die Löschung ist kostenlos und kann oft mit einem einfachen Schreiben oder einem passenden Musterbrief beantragt werden.

Auch wenn ein Schufa-Eintrag bestehen bleibt, bedeutet das nicht automatisch das Aus für Deine Finanzierung. Über auxmoney hast Du die Chance auf einen Kredit, auch wenn Deine Schufa nicht optimal ist. Denn die Einschätzung der Kreditwürdigkeit basiert hier auf zahlreichen Faktoren – nicht nur auf dem klassischen Schufa-Score.

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FAQ – die wichtigsten Fragen zur Löschung eines Schufa-Eintrags

Ein Schufa-Eintrag ist ein Datensatz bei der Auskunftei Schufa, der Informationen über Dein Zahlungsverhalten enthält – zum Beispiel laufende Kredite, offene Forderungen, Kreditkarten oder auch Zahlungsstörungen wie Mahnungen oder Inkassoverfahren. Diese Daten werden zur Einschätzung Deiner Kreditwürdigkeit genutzt.

So erreichst Du uns

Wir klären mit Dir alle Fragen und bieten Dir Lösungen in herausfordernden Situationen. Auch nach der Auszahlung stehen wir Dir bei Deiner Finanzplanung zur Seite.

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