Künstliche Befruchtung: Kosten, Methoden und Erfolgschancen
- Künstliche Befruchtung kann kinderlosen Paaren zu einem Baby verhelfen, wenn der Kinderwunsch nicht auf natürliche Weise erfüllt werden kann
- Krankenkassen übernehmen nur bei verheirateten Paaren künstliche Befruchtung-Kosten
- Neu: seit 2016 beteiligen sich einige Bundesländer bei den Kosten für unverheiratete Paare
Kinderlosigkeit ist selten geplant. Viele Paare wünschen sich Nachwuchs, um ihr Glück vollkommen werden zu lassen. Doch einigen wird dieser Wunsch leider verwehrt. Oftmals bleibt ihnen nur die künstliche Befruchtung, um Kinder zu kriegen. Eine künstliche Befruchtung ist ein medizinischer Eingriff, der zur Herbeiführung einer Schwangerschaft dient. Die Medizin greift bei der künstlichen Befruchtung in den Zeugungsakt ein und entkoppelt den Vorgang von der natürlichen Sexualität eines Paares. Daher wird diese Zeugung des Kindes als „künstlich“ bezeichnet. Entsprechend der Befruchtung beim Geschlechtsverkehr, verschmelzen auch bei der künstlichen Befruchtung die Eizelle der Frau mit der Samenzelle des Mannes. Somit unterscheidet sich lediglich der Weg zur Befruchtung.
Künstliche Befruchtung: Kosten für den Nachwuchs
In Deutschland liegen die künstliche Befruchtung-Kosten je nach Methode und Anbieter bei mindestens 2.000 Euro pro Versuch. Da aber nicht jeder Versuch zu einer Schwangerschaft führt, müssen Paare vor der Behandlung mit viel höheren Kosten rechnen. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen bei verheirateten Paaren unter bestimmten Voraussetzungen anteilig die Kosten einer künstlichen Befruchtung für bis zu drei Versuche. Seit 2016 beteiligen sich auch einige Bundesländer an künstliche Befruchtung-Kosten bei unverheirateten Paaren, damit diese nicht weiter benachteiligt werden.
Damit die Krankenkasse Kosten übernimmt, sollte die Voraussetzung für die künstliche Befruchtung einer ärztlichen Feststellung entsprechen und eine hinreichende Aussicht auf Erfolg versprechen. Außerdem müssen sich Ehepaare vor der anteiligen Übernahme der künstlichen Befruchtung-Kosten einer Beratung unterziehen. Hinzu kommt, dass bei der Befruchtung nur eine homogene Insemination durchgeführt werden darf. Das heißt es dürfen nur Ei- und Samenzellen der Ehegatten verwendet werden.
Krankenkassen verlangen auch, dass die Durchführung der künstlichen Befruchtung nur in Einrichtungen stattfindet, die von der zuständigen Landesbehörde eine entsprechende Genehmigung erteilt bekommen hat. Zugleich gelten Altersgrenzen: die Eheleute müssen mindestens 25 Jahre alt, wobei die Frau nicht älter als 40 und der Mann nicht älter als 50 Jahre sein darf.