Wie wichtig ist ein wirksamer Einlagensicherungsfonds?
Spätestens seit Ausbruch der globalen Finanzkrise setzen vor allem private Kunden bei ihren Anlagen bevorzugt auf sichere Bank-Produkte wie Tagesgeld. Doch was bedeutet sicher in diesem Zusammenhang? Was passiert, wenn eine Bank plötzlich in Konkurs geht? Und wer springt im Notfall ein? Um die Risiken einzugrenzen, hat der Gesetzgeber die Einrichtung eines obligatorischen Einlagensicherungsfonds vorgeschrieben, der Mindestsummen für die Absicherung von Risiken vorsieht. Diese Regelung zur Sicherung der Einlagen gilt im Prinzip für Banken in der gesamten EU. Experten warnen aber davor, dass zum einen die Mindestbeträge zu gering ausfallen und zum anderen nationale Systeme ihre eigenen Anleger bei der Sicherung der Anlagen bevorzugen könnten.
Der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB) funktioniert wie andere Fonds dieser Art auch. Alle Mitglieder einer bestimmten Gemeinschaft (hier die Geldinstitute) zahlen in einen Topf ein, um im Fall der Insolvenz einzelner Mitglieder die dort gefährdeten Einlagen der Kunden sichern zu können. In Deutschland wurde zum Zweck der Einlagensicherung bereits 1998 die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) gegründet. Sie deckt mit ihrem Einlagensicherungsfonds im Falle einer Entschädigung bis zu 100.000 Euro pro Kunde ab. Diese Absicherung schützt Einlagen auf Tagesgeld-, Festgeld- und Girokonten. Unter die Sicherung fallen also sowohl Guthaben auf dem Konto von Privatpersonen als auch von Wirtschaftsunternehmen und öffentlichen Einrichtungen, also alle sogenannten Nichtbankeneinlagen. Nicht abgesichert sind hingegen Wertpapiere und andere Anlagen, die von der Bank im Auftrag des Kunden in einem Depot verwaltet werden. Da sie aber ohnehin im Eigentum des Kunden verbleiben, sind sie im Falle einer Insolvenz vor dem Zugriff von Drittgläubigern der Bank geschützt. Diese Obergrenze von einer Einlagensicherung von 100.000 Euro gilt im Übrigen in der gesamten Europäischen Union. Die Höhe der Einlagen, die jede Bank in den Fonds einbringen muss, hängt sowohl von der Bonität als auch vom Umsatz des jeweiligen Instituts ab. Bei einer Insolvenz des Instituts besteht ein rechtlicher Anspruch auf Zahlung der Entschädigung. Hierzu gehören auch die Zinsen, die man erhalten hätte.
Freiwillige Einlagensicherungsfonds bieten in Deutschland eine höhere Abdeckung
Die Idee eines gesetzlichen Einlagensicherungsfonds für alle Banken ist nicht ganz neu. Um aber das Vertrauen über die gesetzlich garantierten Leistungen hinaus zu festigen und weiteren Schutz zu bieten, haben sich die privaten Banken zu einem freiwilligen Einlagensicherungsfonds zusammengeschlossen, dessen Leistungen über der maximalen Grenze von 100.000 Euro liegen. Die Haftungshöhe des privaten Einlagensicherungsfonds bezieht sich auf das sogenannte haftende Eigenkapital des Kreditinstituts. Von diesem Kapital muss der Fonds bis zu 30 Prozent je Gläubiger absichern. Das bedeutet im Klartext, dass jeder einzelne Kunde einer Bank, die ein angenommenes Haftungskapital von beispielsweise 200 Millionen Euro besitzt, mit einem Betrag von bis zu 60 Millionen Euro abgesichert wäre. Allerdings gilt diese 30-Prozent-Regel nur noch bis Ende 2014. Ab dem 1. Januar 2015 wird sie schrittweise abgesenkt, zunächst auf 20 Prozent. Ab dem 31.12.2019 sinkt der Betrag auf 15 Prozent und 2025 schließlich auf 8,75 Prozent. Dies sollte für die Mehrzahl der Kunden allerdings noch immer ausreichend sein. Begrenzt wird die Haftung der privaten Einlagensicherung durch ein logisches Limit: Es kann nur insoweit für eine Bank gehaftet werden, als der Einlagensicherungsfonds über entsprechende Einzahlungen verfügt. Kunden von Sparkassen und Genossenschaftsbanken gelten als umfassend abgesichert, da hier der jeweilige Bankenverbund für seine Mitglieder voll haftet. Dies betrifft in diesen Instituten nicht nur die normalen Einlagen, sondern auch Zertifikate oder Schuldverschreibungen in voller Höhe. Bestehende Fonds sind:
- Einlagensicherung des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB
- Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken
- Garantiefonds und Garantieverbund des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR)
- Institutsicherung der Sparkassen, Landesbanken und Landesbausparkassen
- Entschädigungseinrichtungen der Wertpapierhandelsunternehmen
- Bausparkassen-Einlagensicherungsfonds e. V.
Kritik an Einlagensicherungsfonds
Die Vertreter der Bankenwirtschaft sind der Ansicht, dass die Höhe der Absicherungen der Einlagensicherungsfonds mit den gesetzlichen und freiwilligen Leistungen voll ausreichend sei. Kritiker bemängeln allerdings zwei Dinge, die sich als problematisch erweisen könnten. Zum einen müssen (insbesondere bei den EU-weiten Einlagensicherungsfonds) die Banken erst einmal ein vernünftiger Grundstock aufbauen können. Kommt es vorher zu einer Bankenkrise größeren Ausmaßes, könnten die Einlagensicherungsfonds schnell an ihre Grenzen stoßen. Zum anderen, so die Kritiker, seien die Sicherungsbeträge insgesamt zu niedrig angesetzt, um wirklich einen umfassenden Schutz vor einer Bankeninsolvenz zu bieten. Dies gelte vor allem im Zusammenhang größerer Ausfallrisiken, zum Beispiel der Pleite von Staaten oder Großbanken, wie sie im Zuge der Finanzkrise vorgekommen sind. Während der Einlagensicherungsfonds also ein hohes Maß an Sicherheit für den Ausfall einzelner Banken bietet, sehen Verbraucherschützer in ihm nur ein Feigenblatt, das im Krisenfall nicht ausreichen wird. Dies gilt umso mehr für Anlagen im Ausland, auch innerhalb der EU. Denn wenn der Einlagensicherungsfonds im Einzelfall nicht ausreichen sollte, die Ansprüche der Gläubiger zu decken, müsste wohl oder übel der Staat einspringen. Es gibt aber bislang keine verbindliche Absicherung dafür, dass der Staat im Zweifel alle Kunden entschädigt und die ausländischen Kunden nicht leer ausgehen.
Originally posted 2014-12-05 15:02:03.