Mit der Rürup Rente vorsorgen und Steuern sparen
Die als Rürup Rente bekannte Basisrente soll Selbstständigen eine Möglichkeit der staatlich geförderten Altersvorsorge bieten, da sie im Normalfall nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind und daher auch keinen Anspruch auf Riester-Förderung haben. Trotzdem lohnt sich ein Rürup-Vertrag nicht für jeden Selbstständigen. Die staatliche Förderung erfolgt bei der Rürup Rente nicht durch Zuschüsse, sondern durch die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge während der Ansparphase. Im Jahr 2015 können Rürup-Anleger 80 Prozent der Beiträge als Sonderausgaben geltend machen. In den folgenden Jahren sind es jeweils zwei Prozentpunkte mehr und ab 2025 dann 100 Prozent. Für die absetzbaren Beiträge gelten veränderliche Höchstbeträge. 2015 liegt der maximal absetzbare Beitrag pro Person bei 17.738 Euro.
Für wen lohnt sich die Rürup Rente?
Die steuerlichen Vorteile der Rürup Rente sind umso größer, je höher das Einkommen ist. Ein Beispiel: Person A erzielt im Jahr 2015 ein Jahreseinkommen von 120.000 Euro und zahlt 2400 Euro in einen Rürup-Vertrag. 80 Prozent davon sind 1920 Euro, die als Sonderausgaben absetzbar sind. Der Grenzsteuersatz beträgt bei dieser Einkommenshöhe 42 Prozent und die Steuerersparnis somit 806,40 Euro. Person B hat ein Jahreseinkommen von 24.000 Euro. Sie zahlt den gleichen Betrag für die Rürup Rente wie Person A und setzt ihn als Sonderausgabe ab. Da ihr Grenzsteuersatz aufgrund des geringeren Einkommens bei 28,79 Prozent liegt, spart sie nur 552,77 Euro an Steuern. Letztendlich lohnt sich eine Rürup Rente hauptsächlich für nicht gesetzlich pflichtversicherte Selbstständige mit einem hohen Einkommen. In bestimmten Fällen können auch gut verdienende Arbeitnehmer und Beamte von den Steuervorteilen der Rürup Rente profitieren.
Besteuerung während der Rentenphase
Während der Auszahlungsphase unterliegen die Rentenzahlungen der Besteuerung mit dem persönlichen Steuersatz, der in den meisten Fällen wegen des geringeren Einkommens niedriger ist als in der Ansparphase. Wie auch bei der gesetzlichen Rente gilt: Wer 2015 in Rente geht, versteuert lebenslang nur 70 Prozent der Rente. Bis zum Jahr 2020 steigt dieser Prozentsatz um jährlich zwei Punkte und danach um einen. Erfolgt die erste Rentenzahlung im Jahr 2040 oder später, unterliegt die gesamte Rürup Rente der Steuer. In dieser Hinsicht profitieren ältere Rürup-Anleger stärker als jüngere. Die Rürup Rente wird immer als lebenslange Rente gezahlt, ein Kapitalwahlrecht existiert nicht. Der Rentenbezug ist bei älteren Verträgen frühestens mit 60 Jahren möglich, bei ab 2012 abgeschlossenen Verträgen mit 62 Jahren.
Anlageformen und Angebote
Einen Rürup-Vertrag können Sie als herkömmliche private Rentenversicherung, fondsgebundene Rentenversicherung oder Fondssparplan abschließen. Für klassische Rentenversicherungen gilt ein Garantiezins von 1,25 Prozent. Investitionen in Fonds sind generell mit höheren Renditechancen, aber auch mit Verlustrisiken verbunden. Eine Garantie, dass bei Renteneintritt zumindest die eingezahlten Beiträge noch vorhanden sind, ist nicht vorgeschrieben, wird aber bei den meisten Verträgen gewährt. Anders als bei der Förderung nach Riester werden diese Anlageformen bei der Rürup Rente zu Beginn der Auszahlungsphase in eine Rentenversicherung umgewandelt. Die Höhe der lebenslangen Rente ergibt sich aus den eingezahlten Beiträgen, der Rendite, den Gebühren und der statistisch ermittelten Rentenbezugsdauer. Beachten Sie bei einem Vergleich der verschiedenen Produkte neben den Renditeerwartungen und dem Risiko auch folgende Informationen:
- Möglichkeit der außerordentlichen Einzahlung in der Ansparphase
- Auswirkungen und Kosten der Beitragsfreistellung
- Stundungsmöglichkeit bei vorübergehenden Zahlungsschwierigkeiten
- Möglichkeit der Verschiebung des Rentenbeginns
- anfallende Gebühren
Restriktionen und Zusatzversicherungen
Sie können eine Rürup Rente nicht vererben, übertragen, veräußern oder kündigen. Bei Zahlungsschwierigkeiten lässt sich der Vertrag beitragsfrei stellen, aber das Guthaben bleibt für spätere Rentenzahlungen gebunden. Sollte der Fall eintreten, dass sich die persönliche finanzielle Situation ungünstig entwickelt und der Anleger Arbeitslosengeld II beantragen muss oder Pfändungen notwendig sind, haben die Beschränkungen der Rürup Rente auch Vorteile, denn während der Ansparphase ist der Vertrag nicht verwertbar und auch nicht pfändbar. Da sich die Rürup Rente nicht vererben lässt, besteht das Risiko, dass das Kapital beim Tod des Anlegers während der Ansparphase oder der frühen Rentenphase verfällt. Zusatzangebote zum Hinterbliebenenschutz sollen dieses Risiko abfedern. Als Hinterbliebene gelten dabei nur der Ehepartner und Kinder, für die ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Allerdings fallen für diesen Zusatzschutz auch Kosten an, welche die spätere Rente schmälern. Prüfen Sie im Einzelfall genau, ob sich ein Hinterbliebenenschutz lohnt. Ähnlich verhält es sich mit einer zusätzlichen Berufsunfähigkeitsversicherung, die im Versicherungsfall eine Beitragsübernahme oder Rente vorsehen kann.
Originally posted 2015-07-28 15:00:59.