Was ist die BaFin?
Die weltweite Finanzkrise hat verdeutlicht, wie wichtig eine wirksame Kontrolle der Finanzmärkte ist. In Deutschland wird diese Kontrollfunktion gegenüber Kreditinstituten, Versicherungen und anderen Finanzdienstleistern sowie Marktteilnehmern vor allem von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wahrgenommen. Die Finanzaufsichtsbehörde, die über Sitze in Frankfurt am Main und Berlin verfügt, wurde am 1. Mai 2002 auf der Rechtsgrundlage des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes (FinDAG) gegründet. Die Bundesanstalt entstand durch Verschmelzung der Bundesaufsichtsämter für das Kreditwesen, das Versicherungswesen und den Wertpapierhandel. Zweck der BaFin-Gründung war die Beseitigung von Aufsichtslücken und Kompetenzüberschneidungen. Die BaFin ist eine rechtlich selbständige Anstalt des öffentlichen Rechts, die der Fach- und Rechtsaufsicht des Bundesministeriums der Finanzen untersteht. Oberstes BaFin-Ziel ist die Sicherung der Stabilität des deutschen Finanzmarktes und seiner Wettbewerbsfähigkeit:
- Die BaFin-Solvenzaufsicht wacht über die Erhaltung der Zahlungsfähigkeit von Kreditinstituten, Versicherungsunternehmen und anderen Finanzdienstleistern.
- Die BaFin-Marktaufsicht wirkt auf die Umsetzung von Verhaltensstandards hin und sorgt damit für Anlegervertrauen in den deutschen Finanzmarkt.
- Mit der Bekämpfung unerlaubter Finanzgeschäfte unterstützt die BaFin den Anlegerschutz.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht überwacht circa 1900 Banken, 700 sonstige Finanzdienstleister, 600 Versicherungsunternehmen, 30 Pensionsfonds, 6000 inländische Investmentfonds und 80 Kapitalanlagegesellschaften. Eine leistungsfähige Volkswirtschaft setzt ein funktionsfähiges Finanzdienstleistungswesen voraus. Die BaFin überwacht die Einhaltung von Rechtsvorschriften durch Finanzdienstleister, die vor allem im Kreditwesengesetz (KWG) und im Wertpapierhandelsgesetz niedergelegt sind. Weitere Normen befinden sich in Spezialgesetzen wie dem Depot-, dem Pfandbrief- und dem Bausparkassengesetz sowie in den Sparkassengesetzen der Bundesländer. Während die BaFin überregional tätige und größere inländische Versicherer und Pensionsfonds beaufsichtigt, sind die Bundesländer für etwa 1000 kleinere Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit zuständig. Versicherungsunternehmen mit Sitz in einem anderen Staat der Europäischen Union oder in einem EWR-Staat unterliegen der Aufsicht des Herkunftsstaates. Nach § 81 Versicherungsaufsichtsgesetz besteht ein Hauptziel der Versicherungsaufsicht darin, die Interessen der Versicherten zu wahren. Zudem soll sichergestellt werden, dass die Versicherer ihre Verpflichtungen aus Versicherungsverträgen jederzeit erfüllen können.
Gesetzliche Regelungen
Börsennotierte Unternehmen sowie Marktteilnehmer unterliegen rechtlichen Regelungen nach dem Wertpapierhandelsgesetz. Die Finanzaufsichtsbehörde überwacht diese Verpflichtungen, zu denen beispielsweise die Verbote von Insiderhandel und Marktmanipulationen gehören. Unternehmen müssen außerdem Ad-hoc-Meldungen und regelmäßige Finanzberichte veröffentlichen sowie von Mitgliedern der Geschäftsführung getätigte Wertpapiergeschäfte melden („Directors’ Dealings“). Außerdem werden Kapitalverwaltungsgesellschaften und die von ihnen angebotenen Investmentfonds nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) kontrolliert. Als Investmentfonds gelten nach dem KAGB offene und geschlossene Fonds, nicht aber offene Immobilienfonds. Die Aufsicht erstreckt sich nicht zuletzt auf vorbeugende Maßnahmen gegen Geldwäsche, gegen die Finanzierung von Terrorismus und gegen strafbare Handlungen, die ein Finanzinstitut gefährden können. Die Zuständigkeit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen für die geldwäscherechtliche Aufsicht ergibt sich aus § 16 Absatz 2 Nummer 2 Geldwäschegesetz (GwG). Bei Entdeckung von Konten mutmaßlicher Terroristen oder anderer Straftäter übermittelt die Bundesanstalt ggf. Informationen an Strafverfolgungsbehörden. Ferner können Konten mutmaßlicher Terroristen mit Sitz in der EU gesperrt und Kreditinstituten die Ausführung von Transaktionen untersagt werden.
Deutsche Bundesbank und BaFin arbeiten in der Bankenaufsicht zusammen: Nach § 7 Absatz 1 KWG erfolgt die laufende Überwachung der Kreditinstitute durch die Deutsche Bundesbank – beispielsweise durch Auswertung von regelmäßigen Berichten und von Meldungen der Finanzinstitute. Dabei überprüft die Bundesbank insbesondere die Eigenkapitalausstattung der Institute und die Angemessenheit ihrer Risikosteuerungsverfahren. Nach § 7 Absatz 2 KWG hat die Bundesbank bei ihrer Tätigkeit die BaFin-Richtlinien zur Durchführung der laufenden Überwachung zu beachten, die allerdings einvernehmlich zwischen Bundesbank und BaFin verabschiedet werden. Über Beobachtungen und Feststellungen, die für ihre Tätigkeit von Bedeutung sind, informieren sich die beiden Institute wechselseitig (§ 7 Absatz 3 KWG).
Verbraucherbeschwerden bei der BaFin
Laut § 4b FinDAG können sich Kunden über ein Unternehmen bei der BaFin beschweren. Die BaFin prüft dann, ob das Unternehmen alle rechtlich verbindlichen Vorgaben eingehalten hat. Zudem untersucht die Aufsichtsbehörde, ob ein aufsichtsrechtlich relevanter Verstoß vorliegt, unterliegt hierbei jedoch auch gegenüber dem Beschwerdeführer einer gesetzlichen Schweigepflicht. Wird Beschwerde gegen eine schlechte und verlustreiche Wertpapierberatung geführt, so wendet sich die BaFin in begründeten Fällen an das jeweilige Finanzinstitut, um den Vorgang aufzuklären. Auch Beschwerden bei einem vermuteten Verstoß gegen die Verbote des Insiderhandels oder der Kursmanipulation können Verbraucher an die BaFin richten. Die Bundesanstalt nimmt aber lediglich eine inhaltliche Prüfung vor und trifft keine rechtlich verbindlichen Entscheidungen. Auch eine allgemeine Rechtsberatung erfolgt durch die BaFin nicht.
Originally posted 2014-11-23 14:20:10.