Betriebliche Altersvorsorge – mit der Entgeltumwandlung sparen Firma und Arbeitnehmer
Die betriebliche Altersvorsorge gilt als zweite der drei zentralen Säulen der Ruhestandsplanung. Daneben stehen als erste Säule die gesetzliche Rentenversicherung und als dritte die private Vorsorge. Doch vor allem bei der betrieblichen Altersvorsorge lockt der Staat mit Steuervorteilen. Denn jeder Arbeitnehmer kann bis zu vier Prozent seines sozialversicherungspflichtigen Bruttogehalts durch eine Entgeltumwandlung in seine Ruhestandsvorsorge investieren.
Fünf Wege zur Betriebsrente
Die betriebliche Altersvorsorge kann allerdings nicht in eine beliebige Geldanlage eingezahlt werden. Gemäß dem Betriebsrentengesetz (BetrAVG) stehen verschiedene Anlageformen zur Wahl:
- Pensionskassen sind rechtlich selbstständige Unternehmen, die das Vermögen aus der betrieblichen Altersvorsorge verwalten und zur Zeit des Ruhestands die Altersrente oder das Kapital auszahlen. Sie werden in der Regel von einer Branche getragen. Als Beispiele seien hier die BVV Bankgewerbe oder die Pensionskasse Ernährung und Genuss genannt.
- Pensionsfonds wurden erst 2002 eingeführt und investieren das eingezahlte Kapital vorwiegend in Aktien und Rentenpapiere. Anleger haben hier die Möglichkeit, höhere Renditen zu erzielen, tragen aber auch ein höheres Risiko.
- Eine Direktversicherung ist eine Lebensversicherung, bei der das Unternehmen als Versicherungsnehmer eingetragen ist. Versicherte Person ist der Arbeitnehmer. Bei Rentenbeginn zahlt die Versicherung je nach Vertrag die volle Summe oder eine monatliche Rente aus. Stirbt der Arbeitnehmer vor Rentenbeginn, erhalten der Ehepartner, der eingetragene Lebenspartner oder die Kinder die bereits eingezahlten Beiträge oder das gebildete Kapital zuzüglich Überschüssen.
- Der Arbeitgeber hat auch die Möglichkeit, selbstständig Rückstellungen für seine Arbeitnehmer zu bilden. Bei dieser als Direktzusage oder Pensionszusage bezeichneten Form der betrieblichen Altersvorsorge kann das Unternehmen die Art der Geldanlage selbst bestimmen. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder Tod des Arbeitnehmers zahlt das Unternehmen dann die Versorgungsleistungen an den Betriebsrentner beziehungsweise seine Hinterbliebenen.
- Die Unterstützungskasse ist die älteste der fünf Varianten der betrieblichen Altersvorsorge. Bei ihr handelt es sich um eine Versorgungseinrichtung, die in Form einer GmbH, eine Stiftung oder eines eingetragenen Vereins organisiert ist und die Durchführung einer Versorgungszusage für ein Unternehmen übernimmt. Dabei ist sie in der Art der Vermögensanlage frei.
Betriebliche Altersvorsorge nur für Arbeitnehmer
Die Leistungen aus der betrieblichen Altersvorsorge werden grundsätzlich zum Rentenbeginn ausgezahlt – entweder in Form einer Einmalzahlung oder in Form einer monatlichen Rente. Sollte der Arbeitnehmer vorzeitig aus dem Unternehmen ausscheiden, kann er die Beiträge entweder eigenverantwortlich weiterbezahlen oder die Vorsorge ruhend stellen. Dann fallen keine weiteren Einzahlungen mehr an, der bereits angesparte Betrag verbleibt beim Versorgungsunternehmen.
In den Genuss der betrieblichen Altersvorsorge kommen lediglich angestellte Arbeitnehmer. Sie haben einen Rechtsanspruch auf die Entgeltumwandlung und können damit Rücklagen für das Alter bilden, die ihre gesetzliche Altersversorgung ergänzen. In Form der Entgeltumwandlung soll diese Altersvorsorge aber nicht nur dem Arbeitnehmer, sondern auch dem Arbeitgeber Vorteile gewähren und damit die Motivation zum eigenständigen Vermögensaufbau erhöhen. Denn der Arbeitgeber zieht den Vorsorgebetrag direkt dem Bruttogehalt ab – so profitieren sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer von einer verringerten Sozialversicherungslast. Arbeitnehmer sparen zudem aufgrund des geringeren Bruttoverdiensts Lohnsteuer. Allerdings müssen sie die späteren Leistungen aus der betrieblichen Altersvorsorge – ganz gleich, ob das Kapital in einem Betrag oder als Rente ausgezahlt wird – voll versteuern.
Betriebsrente ist steuer- und sozialversicherungspflichtig
Gemäß den Zielen der betrieblichen Altersvorsorge sollen beide Seiten vom Aufbau einer Betriebsrente profitieren. Doch Vorsicht: Mit dem seit dem 1. Januar 2004 geltenden GKV-Modernisierungsgesetz fallen auf Leistungen aus der betriebliche Altersvorsorge Sozialversicherungsbeiträge an. Nun müssen gesetzlich Krankenversicherte, denen eine betriebliche Alters- oder Hinterbliebenenvorsorge ausgezahlt wird, Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen – und zwar in voller Höhe. Vor der Gesetzesänderung fielen Sozialbeiträge nur an, wenn sich der Ruheständler die Direktversicherung als Monatsrente auszahlen ließ. Heute jedoch verlangen Kranken- und Pflegeversicherung auch dann Beiträge, wenn der gesamte Betrag aus der betriebliche Altersvorsorge auf einmal auf das Konto des Sparers fließt. Das gilt jedoch nur, wenn die Einzahlungen dem Bruttolohn entnommen und vom Arbeitgeber überwiesen wurden oder wenn der Arbeitgeber im Falle der Direktversicherung als Versicherungsnehmer eingetragen war. Privat Krankenversicherte oder Sparer, die ihre Vorsorgebeiträge zum Beispiel nach dem Ausscheiden aus dem Betrieb privat weitergezahlt haben, sind davon nicht betroffen. Diese Regelung gilt auch für Altverträge, die schon vor 2004 abgeschlossen wurden. Einen Bestandsschutz, wie er bei vielen anderen gesetzlichen Neuregelungen zum Tragen kommt, hat der Gesetzgeber hier nicht vorgesehen.
Originally posted 2015-03-31 14:00:49.