In der heutigen Zeit sind langfristige Arbeitsverträge eine Seltenheit geworden. Immer mehr Arbeitssuchende entschließen sich daher dafür, eine Zeitarbeitsfirma zu kontaktieren. Das könnte für Sie eine berufliche Chance sein, denn wenn Sie eine Zeitarbeitsfirma gründen und diese gut besucht wird, können auch Sie sich über lukrative Verdienstmöglichkeiten freuen. Bevor Sie eine Zeitarbeitsfirma gründen, ist jedoch eine umfassende Planung erforderlich.

Checkliste für die gesetzlichen Verpflichtungen

Wenn Sie eine Zeitarbeitsfirma gründen müssen Sie sich wohl oder Übel mit einigen rechtlichen Fragen auseinandersetzen.

  • Gewerbeanmeldung
  • Gewerbeschein beim Finanzamt vorlegen
  • Mitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer (IHK)
  • Verleih-Erlaubnis der Agentur für Arbeit (für Zeitarbeit wird eine gesonderte Erlaubnis benötigt)

Sobald Sie sich selbstständig machen und Einnahmen aus diesem Betrieb erzielen, müssen Sie dieses Gewerbe bei Ihrem Gewerbeamt anmelden. Den Gewerbeschein, welchen Sie vom Gewerbeamt erhalten, legen Sie dann beim Finanzamt vor. Natürlich sind Sie in der Pflicht, Ihre Einnahmen beim Finanzamt zu versteuern und einige grundlegende Angaben machen, wenn Sie eine Zeitarbeitsfirma gründen. Sobald Sie ein Gewerbe angemeldet haben, müssen Sie Ihre zuständige Industrie- und Handelskammer kontaktieren. Sie werden automatisch Mitglied und müssen Jahresbeiträge an die IHK zahlen. Daraufhin sollte bei der Agentur für Arbeit die Beantragung der Verleiherlaubnis erfolgen: Diese ist für die Tätigkeitsaufnahme als Personaldienstleister zwingend erforderlich und bescheinigt Ihnen unter anderem, dass Sie nicht illegal Mitarbeiter als Leiharbeiter vermitteln.

Des Weitern müssen Sie auch diese Punkte beachten:

  • Pflichten in Bezug auf Mitarbeiter
  • Unternehmensform: Kapital vs. Personengesellschaft
  • Eintragung ins Handelsregister

Wenn Sie Angestellte in Ihrer Zeitarbeitsfirma beschäftigen wollen ist es außerdem erforderlich, dass Sie die betreffenden Personen innerhalb von 14 Tagen bei der Krankenkasse melden. Wenn Sie Angestellte beschäftigen, müssen Sie auch das Finanzamt darüber unterrichten.
Bestimmen Sie, wer Ihre Zeitarbeitsfirma nach außen vertreten soll. Es ist möglich, dass Sie eine Zeitarbeitsfirma gründen und selbst die Leitung übernehmen oder eine andere Person im Rahmen einer sogenannten Fremdorganschaft mit der Leitung beauftragen.

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Tipps für die Gründung

Überlegen Sie sich, an welchem Standort Sie Ihre Zeitarbeitsfirma gründen möchten. Ein zentraler Standort kann auch trotz eventuell höherer Mietkosten für das Büro von Vorteil sein. So werden nicht nur mehr Personen auf ihr Unternehmen aufmerksam, sondern es ist auch noch weitaus besser zu erreichen.
Außerdem sind Zeitarbeitsfirmen darauf angewiesen, dass Sie von Unternehmen als zuverlässig und kompetent eingeschätzt werden, sonst können Sie keine Mitarbeiter verleihen. Wenn Ihnen dies gelingen soll, sollten Sie viel Wert auf Marketing setzen und darauf, dass Ihre Angestellten sich kompetent verhalten und Ihren guten Ruf nicht gefährden.
Des Weiteren sind Sie als Selbstständige oder als Selbstständiger auf sich alleine gestellt, wenn es um Ihren Kranken- und Rentenversicherungsschutz geht. Beachten Sie, dass die Beiträge für Selbstständige häufig erheblich höher sind. Sie haben jedoch die Möglichkeit, in eine private Krankenversicherung zu wechseln.

Tipp: Prüfen Sie einen Wechsel der Krankenversicherung

Informieren Sie sich darüber, ob Sie durch so einen Wechsel der Krankenversicherung von finanziellen Vorteilen profitieren könnten, wenn Sie eine Zeitarbeitsfirma gründen.

Sie müssen viele Dinge erledigen, wenn Sie eine Zeitarbeitsfirma gründen wollen. Die Behördengänge und Planungen werden sich aber auszahlen, sobald Ihr Unternehmen wirklich erfolgreich läuft. Also beweisen Sie unbedingt Ausdauer, wenn Sie eine Zeitarbeitsfirma gründen möchten. Beachten Sie auch die kaufmännische Seite der Existenzgründung.

Startkapital und Finanzen

Bevor Sie Ihre Zeitarbeitsfirma gründen können, müssen Sie sich überlegen, ob Sie über das für Anträge, Anmeldungen und andere Aktivitäten benötigte Startkapital verfügen. Wenn Sie nicht genügend Kapital besitzen, um eine Zeitarbeitsfirma gründen zu können, muss das noch nicht das Ende Ihrer Träume sein. Erkundigen Sie sich nach Fördermitteln und präsentieren Sie Ihre Geschäftsidee. Sie sollten allerdings bereits ein ausgearbeitetes Konzept vorlegen können, um zu zeigen, dass Sie sich wirklich ernsthaft mit der Idee, eine Zeitarbeitsfirma zu gründen, beschäftigen. Dieses Konzept, in dem unter anderem Kosten und Gewinne kalkuliert werden bezeichnet man als Businessplan. Wenn Sie keinen Businessplan erstellen wollen könnte die Finanzierung mit auxmoney eine Möglichkeit für Sie sein.

Die Rechtsform

Es stellt sich auch die Frage nach der Unternehmensform, bei der Sie wählen können zwischen:

  1. Kapitalgesellschaft und
  2. Personengesellschaft

Kapitalgesellschaften wären zum Beispiel eine AG, eine GmbH, eine Ltd. oder eine KGaA. Wenn Sie sich für die Gründung einer Personengesellschaft entscheiden, dann können Sie beispielsweise die Unternehmensform GbR wählen. Wählen Sie die Rechtsform mit Bedacht: Sofern Sie Ihre Zeitarbeitsfirma als Kapitalgesellschaft gründen, sollten Sie sich darüber im Klaren sein, dass Sie als gründende Gesellschafterin oder als gründender Gesellschafter mit Ihrem Gesellschafts- und Privatvermögen haften. Personengesellschaften sind im Gegensatz zu Kapitalgesellschaften nur eingeschränkt rechtsfähig. Wenn Sie Ihre Gesellschaft einrichten, ist das Aufsetzen eines Gesellschaftsvertrags erforderlich. Dieser muss von einem Notar beglaubigt werden.

Mehr über die Auswahl der richtigen Rechtsform für Ihr Unternehmen finden Sie hier: (Klick)

Name und Eintragung ins Handelsregister

Wenn Sie eine Zeitarbeitsfirma gründen wollen, müssen Sie sich auch einen Namen für Ihr Unternehmen überlegen. Der Name für Ihre Zeitarbeitsfirma sollte einmalig sein und sich durch Kreativität auszeichnen. Auch kann der Name schon einen Zusammenhang zur Zeitarbeit herstellen. Denken Sie darüber nach, welcher Name seriös wirkt und gleichzeitig eine möglichst große Zielgruppe von Arbeitgebern und Arbeitnehmern anspricht. Beachten Sie dabei, dass Ihr gewählter Name nicht zu lang und aussagekräftig sein sollte. Wenn Sie sich einen Namen überlegt haben, dann ist es ratsam, im Handelsregister zu prüfen, ob es diesen Namen bereits gibt. Vielleicht prüfen Sie ebenfalls, ob es noch eine verfügbare Internet-Domain mit dem Namen gibt, denn Sie sollten definitiv eine ansprechende Internetseite besitzen, wenn Sie eine Zeitarbeitsfirma gründen möchten. Ist Ihr Wunschname noch verfügbar, können Sie Ihr Unternehmen im Handelsregister eintragen lassen. Auch dieser Schritt muss wieder von einem Notar beglaubigt werden.