Spielothek eröffnen: die richtige Vorgehensweise
Wenn Sie eine Spielhalle oder eine Spielothek beziehungsweise ein Casino eröffnen möchten, müssen Sie sich in Deutschland an gewisse Bestimmungen halten. Der Grund dafür ist die besondere Verantwortung, die Sie in diesem Bereich haben, denn das Spielen kann Menschen gefährden und eventuell ein Suchtverhalten auslösen.
Was ist die „Erlaubnispflicht“?
Wenn Sie eine Spielothek eröffnen möchten, haben Sie sich sicherlich schon viele Gedanken gemacht. Dazu gehört beispielsweise, welche Automaten oder Videospiele Sie aufstellen möchten, ob Sie noch andere Spiele anbieten wollen, wo der beste Standort und die beste Stadt für Ihr Unternehmen sein könnte oder ob Sie das Projekt alleine oder gemeinsam mit Partnern angehen. Vielleicht haben Sie sogar schon damit begonnen, einen Businessplan für die eigene Spielothek zu schreiben. Damit ist der Grundstein für Ihre Geschäftstätigkeit bereits gelegt!
Anders als bei der Eröffnung eines gewöhnlichen Ladenlokals genügt es allerdings nicht, sich eine Gesellschaftsform auszusuchen und die gängigen Schritte einer Gründung durchzuführen. Bei Spielhallen, Spielotheken oder ähnlichen Unternehmen handelt es sich um sogenannte erlaubnispflichtige Gewerbe. Was das im Detail bedeutet, können Sie in der Gewerbeordnung (GewO) nachlesen, genauer in § 33 der GewO.
Dort heißt es:
§ 33i Spielhallen und ähnliche Unternehmen
(2) Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn
- die in § 33c Absatz 2 Nummer 1 oder § 33d Absatz 3 genannten Versagungsgründe vorliegen,
- die zum Betrieb des Gewerbes bestimmten Räume wegen ihrer Beschaffenheit oder Lage den polizeilichen Anforderungen nicht genügen oder
- der Betrieb des Gewerbes eine Gefährdung der Jugend, eine übermäßige Ausnutzung des Spieltriebs, schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes oder sonst eine nicht zumutbare Belästigung der Allgemeinheit, der Nachbarn oder einer im öffentlichen Interesse bestehenden Einrichtung befürchten lässt.
Eine Erlaubnispflicht gibt es in Deutschland für Spielhallen, aber zum Beispiel auch für Apotheken, für Finanzdienstleister, für Großhändler oder für Versicherungsvermittler. Eine Spielothek zu eröffnen, ist natürlichen (z. B. Ihnen als Unternehmer) oder juristischen Personen (also zum Beispiel einer GmbH oder AG) möglich. Die Erlaubnis für den Betrieb der Spielothek ist auch dann möglich, wenn es sich bei Ihrem Unternehmen um eine Personengesellschaft handelt, also um eine GbR oder um eine OHG. Allerdings wird dann die Erlaubnis nicht auf das Unternehmen ausgestellt, sondern sie ist für jeden geschäftsführenden Gesellschafter notwendig. Auf die Personengesellschaft selbst kann keine Erlaubnis ausgestellt werden. Die Erlaubnis erhalten Sie, sofern Sie alle Kriterien vom Verbraucherschutzamt zur Eröffnung einer Spielothek erfüllen, das für Ihr Gebiet zuständig ist. Erst dann ist es rechtens, dass Sie Ihre Spielothek eröffnen.
Hallo sehr geehrter Damen und Herren.
Ich hatte schon seid längern denn Wunsch eine Spielotheke zu eröffnen. Können Sie mir dabei behilflich sein?
Bitte um Antwort
Liebe Grüße