Wie funktioniert eine Vorfinanzierung?
Mit dem Begriff Vorfinanzierung wird deutlich gemacht, dass es sich um eine vorgezogene, um eine vorläufige Finanzierung handelt. Damit soll der Zeitraum bis zur endgültigen, abschließenden Finanzierung überbrückt werden. Dafür kann es sowohl zwingende sachliche als auch persönliche Gründe des Kredit- beziehungsweise Darlehensnehmers geben.
Vorfinanzierung beim Hausbau
Im Rahmen einer langfristigen und aufwändigen Immobilienfinanzierung kann in den unterschiedlichen Finanzierungsphasen eine vorgezogene Finanzierung notwendig werden. Den Hypothekenbanken ist es nicht gestattet, vorzufinanzieren. Der Bauherr muss sich dazu an ein Kreditinstitut wenden. Das ist in der Regel seine Hausbank, bei der die Baufinanzierung insgesamt abgewickelt wird. Die Vorfinanzierung wird alternativ auch als Vorschalt- oder als Bankvorausdarlehen bezeichnet. Die Silbe „vor“ ist in jedem dieser Begriffe enthalten. Sie drückt aus, dass es sich um eine vorgezogene Finanzierung handelt, die anschließend durch die endgültige, die Endfinanzierung ersetzt wird.
Erhöhtes Kreditausfallrisiko für den Financier
Die vorgezogene sollte als eine temporäre Finanzierung nicht länger als ein bis eineinhalb Jahre andauern. Spätestens dann muss sie durch die Anschluss-, die Endfinanzierung abgelöst, oder aber beendet werden. In dieser Phase besteht für das Kreditinstitut deswegen ein erhöhtes Kreditausallrisiko, weil die Grundlage für eine Anschlussfinanzierung noch nicht abschließend geklärt ist. Das wiederum ist der eigentliche Grund für die vorläufige, sozusagen für eine Übergangsfinanzierung. Deren Risiko für den Financier ist somit systemimmanent. Auch aus diesem Grunde wird erfahrungsgemäß nur derjenige Kreditgeber vorfinanzieren, der die darauffolgende Anschlussfinanzierung übernimmt. Üblicherweise werden bei der Vorfinanzierung nur kurzzeitige Zinssätze vereinbart; beispielsweise für drei oder sechs Monate.
Vorfinanzierung bei Fälligkeit von Bausparverträgen
Sie ist im Rahmen der Auszahlung von Bausparverträgen eine durchaus gängige Praxis. Der Zeitraum bis zur Auszahlung der Bausparsumme wird durch eine Vorfinanzierung, auch Zwischenfinanzierung genannt, überbrückt. Das ist meistens dann der Fall, wenn die vertraglich vereinbarte Mindestansparsumme für den Vertrag noch nicht erreicht ist.
Rechtsgrundlage für jede Vorfinanzierung sind § 19 KWG, des Kreditwesengesetzes, sowie § 488 des Bürgerlichen Gesetzbuches BGB. Heutzutage ist die Vorfinanzierung sowohl im privaten als auch im unternehmerischen Bereich eine gängige Finanzierungsart. Ohne sie würden Finanzierungen sowie die damit verbundenen Projekte gestoppt, unterbrochen oder gar abgebrochen werden müssen. Bereits eingegangene Vertrags- und Zahlungsverbindlichkeiten wären nicht einzuhalten, was zwangsläufig zu Regressansprüchen führen würde.
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