Bedeutung

Mit der Umsatzsteuer wird der Umsatz eines Unternehmens besteuert. Das Unternehmen ist gegenüber dem Finanzamt steuerpflichtig. Über die Preisgestaltung wird die Steuer jedoch in voller Höhe auf den Endverbraucher als den Konsumenten umgelegt und dadurch für das steuerpflichtige Unternehmen zu einem durchlaufenden Posten.

Steuerrechtliche Sicht

Aus steuerrechtlicher Sicht erfüllt diese Steuer die Kriterien mehrerer Steuerarten. Als eine Gemeinschaftssteuer sind nach Artikel 106 GG, des Grundgesetzes, Bund, Länder und Gemeinden an dem Umsatzsteueraufkommen, also an den Einnahmen, beteiligt. Der Bund erhält 51,4, die Bundesländer 46,6 und die Gemeinden 2,0 Prozent. Neben etwa einem Dutzend anderer Steuerarten ist die Umsatzsteuer auch eine Verkehrssteuer. Sie wird aufgrund des Leitungsaustausches auf die Teilnahme am Rechts- und Wirtschaftsverkehr hin erhoben. Letztendlich ist sie auch eine indirekte Steuer, bei der Steuerschuldner und Steuerträger nicht identisch sind. Steuerträger sind die Bürger als Endverbraucher, Steuerschuldner hingegen die umsatzsteuerpflichten Unternehmen.

Besteuerung der Umsätze

Wenn von einem Einzelunternehmen oder von einer Kapitalgesellschaft im Inland eine Dienstleistung erbracht oder eine Ware entgeltlich geliefert worden ist, dann wird dieser Umsatz besteuert. Der normale Umsatzsteuersatz beträgt neunzehn, der begünstigte nur sieben Prozent. Nach § 4 UStG, des Umsatzsteuergesetzes, sind die dort näher bezeichneten Lieferungen und Leistungen umsatzsteuerbefreit. Die Umsatzsteuerpflicht setzt immer einen gewerblichen Leistungsaustausch voraus. Die Steuer muss in jeder Rechnung separat ausgewiesen werden, um gegenüber dem Finanzamt den Anspruch auf eine Umsatzsteuererstattung geltend machen zu können. Dieser Teil der Rechnung gliedert sich wie folgt:

  • Nettobetrag des Leistungsaustausches
  • Umsatz-/Mehrwertsteuer (je nach Vorgang sieben oder neunzehn Prozent)
  • Bruttobetrag (Gesamtbetrag, der vom Schuldner zu zahlen ist)

Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung

Der Unternehmer ist zur Abgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung verpflichtet. Ihm wird von seinem Betriebsfinanzamt vorgegeben, ob diese Voranmeldung monatlich, vierteljährlich oder einmal jährlich abzugeben ist. Bei der abschließenden Jahresumsatzsteuererklärung werden die bis dahin abgegebenen Voranmeldungen und die damit verbundenen Umsatzsteuerzahlungen berücksichtigt, sprich verrechnet. Durch die Abgabe der Voranmeldungen soll eine zeitnahe Abrechnung der Umsatzsteuer als einer Jahressteuer gewährleistet werden. Dadurch wird auf beiden Seiten die Liquidität verbessert.

Wenn der Unternehmer mehr Umsatzsteuer gezahlt als eingenommen hat, dann verbessert die Umsatzsteuererstattung aufgrund der zwischenzeitlichen Umsatzsteuervoranmeldung die Liquidität auf seinem Firmenkonto. Umgekehrt legt der Staat Wert auf eine pünktliche Steuerzahlung. Die Voranmeldung muss bis zum zehnten Tag des auf den festgelegten Voranmeldezeitraum folgenden Monats beim Finanzamt vorliegen. Seit Mitte der 2000er Jahre wird ausschließlich die elektronisch übermittelte Umsatzsteuererklärung akzeptiert. Nur in einzelnen begründeten Härtefällen kann davon abgewichen, und die Umsatzsteuererklärung nach wie vor in Papierform abgegeben werden.

Umfangreiches Umsatzsteuerrecht

Auch aufgrund der Bedeutung und der Höhe des Aufkommens dieser Steuer sind die Rechtsgrundlagen recht zahlreich. Zu den wichtigsten unter ihnen gehören:

  • das Umsatzsteuergesetz UStG
  • die Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung UStDV
  • die Steuerdaten-Übermittlungsverordnung
  • die Umsatzsteuer-Richtlinien der Europäischen Union
  • die Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie der Europäischen Union
  • die Umsatzsteuer-Erstattungsverordnung UStErstV

Während sich diese Form der Umsatzbesteuerung auf den inländischen Leistungsaustausch bezieht, gilt für den internationalen Bereich die Einfuhrumsatzsteuer. Die wird für die Einfuhr von Waren aus Drittländern erhoben. Das sind Länder, mit denen kein Abkommen über eine Steuerbefreiung oder Steuerbegünstigung besteht. Für die öffentliche Hand mit Bund, Ländern und Gemeinden ist die Umsatzsteuer die höchste Einnahmequelle.

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