Subventionen
Subventionen sind selektive Vergünstigungen, die staatliche Finanzgeber zugunsten ausgewählter Produktionszweige gewähren. Die enge Definition der Subvention berücksichtigt nur Vergünstigungen an Wirtschaftseinheiten innerhalb des Unternehmenssektors in der Abgrenzung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR). Die erweiterte Definition bezieht die Zahlungen an Institutionen ein, die private Güter bzw. Dienstleistungen im Sinne der Wirtschaftstheorie erzeugen, in den VGR aber zu den Sektoren Staat oder Organisationen ohne Erwerbszweck gehören. Zahlungen des Staates zählen nicht als Vergünstigungen, wenn durch sie karitative Aktivitäten oder Produktionszweige, die nennenswerte externe Vorteile stiften, gefördert werden. Sozialpolitische Ziele als solche rechtfertigen nicht, einem Zuschuss die Subventionseigenschaft abzusprechen. Auch kulturpolitische Ziele können keinen Ausnahmetatbestand begründen.
Bei einer Subvention handelt es sich um eine Zahlung aus öffentlicher Hand an Unternehmen, die vollständig oder teilweise ohne Gegenleistung gewährt wird und der Förderung der Wirtschaft dienen soll.
Kritik an Subventionen entsteht häufig durch die Subvention von Exporten, die einzelne Staaten nutzen, um die eigene Wirtschaft zu bevorteilen.
Zweijährig ist die Politik dazu verpflichtet, im Bundestag über die Vergabe von Subventionen in einem Subventionsbericht aufzuklären und Informationen zum Thema bereitzustellen. Der Subventionsbericht der Bundesregierung ist zudem online verfügbar. Zuletzt lag das Subventionsvolumen bei Finanzierungen von etwa 22 Milliarden Euro.
Gliederung der Subventionen
Bei der Erfassung der Finanzhilfen wird zwischen sektorspezifisch erfassbaren und branchenübergreifenden differenziert. Die sektorspezifischen Finanzhilfen begünstigen ausschließlich einen Wirtschaftszweig, die branchenübergreifenden Finanzhilfen sind auf einen breiten Empfängerkreis zugeschnitten.
Bei den sektorspezifischen Finanzhilfen wird unterschieden zwischen solchen zugunsten von Unternehmen und solchen zugunsten von staatlichen Dienstleistern.
Sektorspezifische Subventionen an Unternehmen
Die sektorspezifischen Finanzhilfen an Unternehmen werden gegliedert in solche an die Sektoren:
- Land- und Forstwirtschaft, Fischerei,
- Bergbau
- Schiffbau
- Verkehr
- Wohnungsvermietung
- Luft- und Raumfahrzeugbau
- Sonstige sektorspezifische Finanzhilfen
Sonstige sektorspezifische Subventionen an Unternehmen
Die sonstigen sektorspezifischen Vergünstigungen umfassen eine bunte Mischung von Finanzhilfen an begünstigte Sektoren bzw. Einzelunternehmen, Bäderbetriebsgesellschaften, Staatsbrauereien, Technologieberatungseinrichtungen, Messegesellschaften, Fremdenverkehrsverbände sowie Verwaltungsgesellschaften für Staatsvermögen.
Empfänger der Vergünstigungen ist letztlich ein Bündel ausgewählter Sektoren (etwa der öffentliche Personennahverkehr oder die Energie- und Wasserversorgung). Nutznießer der sektorspezifischen Steuervergünstigungen sind vor allem die Anbieter von kulturellen Leistungen und die Anbieter von Dienstleistungen im Gesundheitsbereich.
Sektorspezifische Subventionen an staatliche Dienstleister
Bei den sektorspezifischen Vergünstigungen an staatliche Dienstleister wird nach folgenden Subventionsempfängern differenziert:
- Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen
- Kindertagesstätten, Kinderkrippen
- Theater, Museen, sonstige kulturelle Einrichtungen
- Staatsforsten
- Kirchen, Religionsgemeinschaften
- sonstige Institutionen (wie z.B. Sport- und Freizeiteinrichtungen, Landwirtschaftskammern, staatliche Versuchsanstalten für Bienenzucht oder Weinbau, Landesgestüte).
Branchenübergreifende Subventionen
Die branchenübergreifenden Subventionen werden nach ihrer Zielsetzung geordnet. Dabei wird differenziert nach
- regional- und strukturpolitischen Zielen
- beschäftigungspolitischen Zielen,
- umweltpolitischen Zielen sowie,
- Förderung betrieblicher Funktionen.
Unter die vierte Kategorie branchenübergreifender Finanzhilfen fallen die Förderung der Forschung und Entwicklung, des Einsatzes neuer Technologien, der Existenzgründungen, der Investitionen, der beruflichen Bildung, des Absatzes, der Messebeteiligungen und bestimmter außenwirtschaftlicher Aktivitäten sowie die Übernahme von Altschulden der Unternehmen in den neuen Bundesländern durch den Staat. Während bei regional- und strukturpolitisch motivierten Subventionen offenkundig ist, dass die Mittel an ausgewählte Wirtschaftsräume und -sektoren vergeben werden, scheint bei der Förderung betrieblicher Funktionen weniger stark regional und sektoral diskriminiert zu werden. Allerdings enthält diese Kategorie auch Subventionen, bei denen Zweifel daran angebracht sind, dass es sich um Mittel der allgemeinen Förderpolitik handelt. So wird die im Hinblick auf Betriebsgrößen selektive Mittelstandspolitik in der vierten Kategorie erfasst, da sie meist mit der Förderung einer betrieblichen Funktion verknüpft ist. Nicht zuletzt werden in den Restposten auch Zahlungen einbezogen, die vermutlich an ausgewählte Unternehmen fließen, die im Haushaltsplan aber nicht namentlich genannt werden. Die unter der Sammelposition subsumierten Finanzhilfen wirken somit wohl erheblich selektiver, als es den Anschein hat.
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