Die Bezeichnung Nominalbetrag findet man im Kreditbereich, bei Wertpapieren und Zahlungsmitteln. Synonym dazu verwendet werden Nominalwert, Nennbetrag oder Nennwert.

Ratenkredite

Der Nominalbetrag eines Kredites setzt sich aus dem Nettokreditbetrag und den Kreditnebenkosten in Form von einmaligen Kreditkosten wie Bearbeitungsentgelten sowie anderen Kreditnebenkosten zusammen. Das sind beispielsweise die Beiträge, die der Kreditnehmer für eine Restschuldversicherung tragen muss. Für die Ermittlung der Kreditraten wird der höhere Nominalkreditbetrag herangezogen. Der Schuldner erhält nur den geringeren Nettokreditbetrag auf sein Konto überwiesen. Der Nominalbetrag ist ausschlaggebend für die Höhe des Zinssatzes. Sowohl Gesamtkreditbetrag als auch Nettokreditbetrag müssen im Kreditvertrag aufgeführt werden. Der komplette Rückzahlungsbetrag, Gesamtbetrag genannt, umfasst den Nominalbetrag, die Kreditnebenkosten und die Zinszahlungen.

Baudarlehen

Bei Baufinanzierungen muss neben Bearbeitungsentgelten, Bereitstellungskosten, Kreditvermittlungskosten und Schätzgebühren das Disagio eingerechnet werden. So werden beispielsweise nur 95 Prozent der Darlehenssumme ausgezahlt, zurückzahlen muss der Bauherr jedoch 100 Prozent. Die Höhe des Abschlages hat Einfluss auf Zinsen und Konditionen. Berücksichtigt der Darlehensnehmer die Auswirkungen des niedrigeren Auszahlungsbetrages nur unvollständig, entsteht eine Finanzierungslücke für das Bauvorhaben. Zins und Tilgung werden auf den Nominaldarlehensbetrag berechnet.

Aktien und Anleihen

Im Wertpapierbereich bezeichnet der Begriff den Nennwert einer Aktie oder einer Anleihe. Der Nominalbetrag ist auf der Urkunde zu finden. Dieser Betrag verkörpert den Anteil, den eine einzelne Aktie am gesamten Grundkapital der AG hat. Die Summe aller Nennbeträge bildet das Grundkapital des Unternehmens. Bei Aktien beträgt der Mindestnominalbetrag 1 Euro. Auch die Ausgabe nennwertloser Aktien ist seit Euro-Einführung möglich. Bei Anleihen handelt es sich um Schuldverschreibungen bzw. Forderungen der Gläubiger. Der Nominalbetrag ist der Teilbetrag, in den die Gesamtschuld aufgeteilt wurde, zum Beispiel 1.000 Euro oder 100.000 Euro. Die auszuzahlenden Zinsen sind auf den Nennbetrag bezogen. Anleihen werden zu ihrem Nominalwert zurückgezahlt, also zu 100 Prozent. Zu unterscheiden vom nominellen Betrag ist der Kurswert einer Aktie oder Anleihe, der sich am Markt nach Angebot und Nachfrage bildet und wesentlich vom Nennbetrag abweichen kann.

Zahlungsmittel

Im Zahlungsverkehr wird der Nominal- oder Nennbetrag gesetzlich festgelegt. Beim Bargeld entspricht der Nominalbetrag dem auf der Münze oder dem Schein aufgedruckten Wert. Als Recheneinheit im unbaren Zahlungsverkehr gilt in der EWU der Nominalbetrag 1 Euro gleich 100 Cent.

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