Mit der Bezeichnung Mitschuldner wird ausgedrückt, dass der Betroffene, zusätzlich zum Hauptschuldner, eine Mitschuld übernommen hat. Beide zusammen werden als Gesamtschuldner bezeichnet. Schuldner ist derjenige als natürliche oder juristische Person des privaten Rechts, der aus dem meistens vertraglichen Schuldverhältnis heraus leistungspflichtig ist. Er schuldet seinem Vertragspartner etwas, nämlich die Vertragserfüllung. In vielen Fällen sind das finanzielle Verbindlichkeiten, sprich Schulden wie die Rückzahlung eines Kredites an den Gläubiger.
Hauptschuldner und Mitschuldner als Gesamtschuldner
Wenn die Bonität des Kreditsuchenden allein nicht ausreichend gut ist, dann kann sie durch einen zweiten Kreditnehmer verbessert werden. Der Kreditgeber legt seiner Kreditentscheidung die Gesamtbonität beider zugrunde. Sie ist dann ausreichend gut, um den Kredit zu bewilligen. Beide Kreditnehmer unterzeichnen den Kreditvertrag. Der wird anschließend auf deren Girokonto überwiesen. Das ist entweder ein Gemeinschaftskonto, oder aber das Einzelkonto eines von beiden, für das einer von ihnen oder beide getrennt beziehungsweise gemeinsam zeichnungsbefugt sind. Zusammen sind sie Gesamtschuldner. Der originäre Antragsteller ist der Hauptschuldner, der zweite Kreditnehmer der Mitschuldner.
Gesamtschuld nur einmal begleichen
Die Mitschuldnerschaft hat zur Folge, dass jeder Schuldner einzeln verpflichtet ist, die gesamte Schuld zu begleichen. Der Gläubiger kann entscheiden, ob er sich mit seinem Anspruch an den Haupt- oder an den Mitschuldner wendet. Seine Forderung darf er jedoch nur einmal verlangen. Typische Fälle aus dem Alltag sind Mietrückstände. Mieter sind zwei oder mehr Personen, in den meisten Fällen der Hauptverdiener als Haupt- und der Ehe-/Lebenspartner ohne oder mit geringerem Einkommen als Mitschuldner. Beide sind Wohnungsmieter, beide haben den Mietvertrag unterzeichnet. Der Vermieter wendet sich mit seiner Mietforderung naturgemäß zunächst an den Hauptverdiener. Wenn der nicht mehr zahlen kann oder will, dann ist der Mitschuldner zur Zahlung verpflichtet. Diese Situation wird dann zum Ärgernis, wenn der Hauptverdiener aus der Mietwohnung auszieht, die Mietzahlung verweigert und der Partner ohne oder mit geringerem Einkommen die Mietwohnung nutzt. Als Mitschuldner hat er von Beginn an sämtliche Rechte und Pflichten übernommen, die er jetzt allein tragen muss.
In einer ähnlichen Situation ist der Mitschuldner bei Kreditverbindlichkeiten. Für den Gesetzgeber gibt es dann Ausnahmen davon, wenn die Mitschuldnerschaft sittenwidrig ist. Das wird individuell geprüft und ist häufig mit einem Rechtsstreit vor Gericht verbunden.
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