Was ist die Grunderwerbsteuer?

Wer den Erwerb einer Immobilie oder einer später zu bebauenden Fläche (z.B. ein Grundstück) etwa durch einen Immobilienkredit plant, muss dabei auch an die zu zahlende Grunderwerbsteuer denken. Wie hoch diese ausfällt und auf welcher Basis sie berechnet wird, soll hier näher erläutert werden.

Was versteht man unter dem Begriff Grunderwerbsteuer?

Bei dieser Steuerart handelt es sich um eine Verkehrssteuer, da sie auf der Grundlage eines Kaufvertrages, der notariell beglaubigt werden muss, zustande kommt. Zugleich handelt es sich um eine direkte Steuer, die aber nur dann fällig wird, wenn sich das Grundstück innerhalb Deutschlands befindet. Will jemand ein Grundstück im Ausland erwerben, so gelten die dortigen Vorschriften zum Grundstückserwerb.

Wie wird die Grunderwerbsteuer berechnet?

Da es sich bei dieser Steuerart um eine Ländersteuer handelt, können die jeweiligen Bundesländer die Höhe selbst festlegen. Sachsen und Bayern berechnen hierfür einen 3,5-prozentigen Aufschlag, während in Hamburg 4,5 Prozent und in Schleswig-Holstein 6,5 Prozent fällig werden. Wird eine Bestandsimmobilie erworben, ist die Grunderwerbsteuer auf der Basis des Verkaufspreises zu berechnen.

Ein Beispiel:

In der Annahme, dass der Kaufpreis einer Bestandsimmobilie mit angrenzendem Grundstück bei 150.000 Euro liegt, wird in Schleswig-Holstein (Steuersatz 6,5 Prozent) eine Steuerbetrag von 9.750 Euro fällig. Würde das gleiche Grundstück zum selben Preis in Sachsen oder Bayern (Steuersatz 3,5 Prozent) veräußert, läge die an das Land zu zahlende Grunderwerbsteuer nur bei 5.250 Euro. Selbiges gilt auch, wenn der Erwerb von Bauland geplant ist, auf dem später ein Gebäude errichtet werden soll. Die Steuer wird dann aber nur für den Wert der Grundstücksfläche berechnet.

Wann wird diese Verkehrssteuer nicht fällig?

Beträgt die Höhe der Steuer maximal 2.500 Euro, so wird diese nicht berechnet. Ab einem Betrag von 2.501 Euro sind allerdings die vollen Steuern zu erstatten. Wird eine Immobilie oder ein Grundstück vererbt, ist ebenfalls keine Grunderwerbsteuer zu zahlen. Selbiges gilt auch, wenn die Immobilie an einen Angehörigen verschenkt wird, dieser dem bisherigen Besitzer allerdings ein Nießbrauchrecht einräumt. Muss der Beschenkte allerdings Sach- oder Rentenleistungen an den bisherigen Besitzer zahlen, so ist dieser Anteil steuerpflichtig.

Wie wird beim Kauf eines Grundstückes vorgegangen?

Haben Sie sich für den Kauf einer Immobilie entschieden und die Finanzierung mit Ihrer Bank abgeklärt, wird ein Notar mit der Erledigung der Rechtsgeschäfte beauftragt. Dieser fertigt im Auftrag beider Parteien den Kaufvertrag an, wohnt der Unterzeichnung bei und leitet auch alle anderen daraus folgenden Rechtsgeschäfte in die Wege. Er veranlasst die Eintragungen ins Grundbuch, die Mitteilung an das für die Kommune zuständige Finanzamt und die Zusendung der Unterlagen an die Grunderwerbsteuer eintreibende Behörde. Hierbei kann es sich beispielsweise um das örtliche Finanzamt, aber auch um eine landesweit tätige Finanzbehörde handeln.

Eventuell ist der gesamte Betrag auf ein vom Notar angegebenes Konto zu überweisen. Dieser veranlasst dann die Weiterleitung der entsprechenden Geldbeträge an die vorgesehenen Empfänger. Es ist aber auch möglich, dass die Zahlungen vom Käufer direkt an den Verkäufer, den Makler, die Finanzbehörde und an Kreditinstitute, bei denen noch Forderungen bezüglich der Immobilie offen stehen, überwiesen werden. Die darauf entfallende Steuer über den Grunderwerb muss binnen eines Monats nach Ausstellung des Steuerbescheides an die entsprechende Behörde überwiesen werden. Eine Stundung dieser Steuerschuld ist nicht möglich.

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