Akkordierung

Akkordierung ist ein veralteter Begriff für den Vergleich zwischen einem zahlungsunfähigen Schuldner und seinem Gläubiger. Es handelt sich um eine juristische Auseinandersetzung, die in der Regel in schriftlicher Form verfasst ist. Meist findet man das Wort Akkordierung nur noch in älteren Dokumenten. Im Wörterbuch steht der Begriff „akkordieren“ mit der Bedeutung „etwas vereinbaren“.

Verbraucher als Schuldner

Am häufigsten findet eine Akkordierung zwischen Verbrauchern und ihren Gläubigern statt. Hierbei wird ein Schuldenvergleich durchgeführt, um eine private Insolvenz abzuwenden und eine Möglichkeit der Bereinigung der aufgelaufenen Schulden zu bieten. Eine Verbraucherinsolvenz ist zudem in manchen Fällen aufgrund formaler oder persönlicher Gründe nicht möglich, beispielsweise wenn eine Insolvenzantragssperre vorliegt. Des Weiteren besteht der juristische Zwang, vor dem Stellen eines Antrags auf private Insolvenz alle weiteren legalen Mittel zum Begleichen der Schulden auszuschöpfen. Hierbei ist vor allem ein außergerichtlicher Vergleich erwünscht, welcher im Rahmen einer Schuldnerberatung durchgeführt werden kann.

Durch die Akkordierung eignen sich Schuldner und Gläubiger auf einen verbindlichen Plan zur Abzahlung der Schulden über einen definierten Zeitraum. Die Höhe der zu begleichenden Schulden wird auf regelmäßige Beiträge verteilt, welche als Vergleichsraten bezeichnet werden. Dieser Akkordierungs-Plan orientiert sich an dem Verfahren einer Privatinsolvenz und wird auf sechs Jahre festgelegt. Der Schuldner trägt im Rahmen der Abzahlungsphase einen möglichst hohen prozentualen Teil seiner Schulden ab. Obwohl der Gläubiger nicht die gesamte Summe erhält, ist die Akkordierung für ihn von Vorteil, da die Tilgung eines festen Teils gewährleistet ist. Bei einer privaten Insolvenz hätte er unter Umständen gegenüber weiteren, vorberechtigten Gläubigern das Nachsehen. In einigen Fällen steht im somit nur ein geringer Anteil oder überhaupt kein Geld zu. Für den Schuldner liegt der klare Vorteil darin, dass er nur einen Teil seiner Schulden abbezahlen muss und die Ratenlast verringert wird, was zu höherer Liquidität führt. Nach Ablauf des Akkordierungs-Plans werden ihm die restlichen Schulden durch eine Zusatzvereinbarung mit dem Gläubiger nach sechs Jahren entlassen.

Banken und Staaten als Schuldner

Nicht nur private Verbrauchen können in die Situation der Zahlungsunfähigkeit kommen, sondern auch Staaten. Auch in diesem Fall findet eine Akkordierung statt. Als Beispiel hierfür ist Griechenland zu nennen, ein zahlungsunfähiger Staat, der durch die Rettungspakete der EU und durch Verhandlungen mit dieser akkordiert wird. Bei Staaten wird die Akkordierung vor allem vorgenommen, da Politik und Wirtschaft negative Folgen einer Staatsinsolvenz fürchten.

In eine ähnliche Kategorie fallen auch Rettungspakete für Banken bei einer Pleite. Ein Beispiel für eine Akkordierung mit einer Bank ist die Übernahme von Landesbürgschaften für die Vermeidung der Insolvenz der Hypo Alpe Adria. Diese wurde durch die EU und die Republik Österreich ausgehandelt.

Unternehmen als Schuldner

Auch im Fall der Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens ist eine Vereinbarung zwischen Schuldner und Gläubiger möglich. Banken, meist die Hausbank, treten hierbei als Sanierungshelfer in den Abzahlungsplan ein, um ihre eigenen Kreditinteressen zu wahren. Kreditlinien werden so gesichert und Ausfälle vermieden. Schuldner und Gläubiger klären im Rahmen einer Sanierungsfähigkeits- und Würdigkeitsprüfung, unter welchen Bedingungen der Schuldner in der Lage ist, seinen finanziellen Verbindlichkeiten nachzukommen und wie die Akkordierung aussehen soll. Sanierungskonzepte durch Banken betreffen vor allem finanztechnische Hilfsmittel wie das Übernehmen von Geschäftsanteilen oder Sanierungskredite. Die Einschaltung in die Geschäftsführung und Maßnahmen zur Erhöhung der Leistungswirtschaft kommen aufgrund von Personalpolitik und Haftungsaspekten nicht in Frage.

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