Genossenschaft gründen
Es gibt unterschiedliche Ziele, die Menschen verfolgen, welche eine Genossenschaft gründen. Von der Einkaufsgemeinschaft bis zur gemeinsamen Softwareentwicklung reicht das bunte und oft sehr erfolgreiche Spektrum.
- Partner bei der Gründung
- Kaufmännische und Rechtliche Grundlagen
- Gründungsversammlung und Gründungsgutachten
- Gute Beratung
Genossenschaft mit Partnern gründen
Eine Genossenschaft wird immer mit bestimmten Zielen gegründet. In der Regel steht hier der gemeinsame Erwerb oder eine wirtschaftliche oder soziale Mitgliederförderung im Fokus. Dies erfolgt, wenn Sie eine Genossenschaft gründen, durch einen gemeinsamen Geschäftsbetrieb, der durch die Gesellschaftsform erst möglich wird. Je nachdem, was Sie mit Ihrer künftigen Genossenschaft erreichen möchten, sollten Sie auch Ihre Partner auswählen. So sollten Sie sich zunächst über die Intentionen bewusst werden, um Ihre Genossenschaft zu gründen. Folgende (und weitere) Formen, eine Genossenschaft zu gründen, sind denkbar:
- Verbrauchergenossenschaften
- Bankengenossenschaften
- Baugenossenschaften
- Absatzgenossenschaften
- Produktionsgenossenschaften
- Wohnungsgenossenschaften
- Konsumgenossenschaften
- Energiegenossenschaften
Die Art der Partner je Variante können Sie schon fast aus der Bezeichnung der Genossenschaft ablesen. So finden sich zum Beispiel in einer Verbrauchergenossenschaft viele Verbraucher zusammen, die gemeinsam ihre Interessen vertreten. Bei einer Produktionsgesellschaft sind es in der Regel einige produzierende Unternehmen, die gemeinsam aktiv werden, um am Markt erfolgreicher zu sein. Besonders wichtig: Sie benötigen zur Gründung einer Genossenschaft mindestens drei Personen oder Unternehmen, die als Genossenschaftspartner mit an Bord sind.
Kaufmännische und rechtliche Grundlagen
Bei der Gründung geht es mit der Gesellschaftsform um einen wichtigen Schritt. Die Rechtsform bestimmt Risiken wie zum Beispiel Haftungsfragen, denen Sie als Privatperson nicht ausgesetzt sind. Aus diesem Grund lohnt es sich sehr, sich über kaufmännische und rechtliche Aufgabenstellungen zu informieren, die mit dem Projekt „Genossenschaft gründen“ in Verbindung stehen. Wenn Sie eine Genossenschaft gründen, sollten Sie unter anderem mit dem betriebswirtschaftlichen Teil des Businessplans eine solide Planungsgrundlage schaffen.
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Hier ist beispielsweise eine Finanzplanung zu erstellen, um den Plan für Ihre eingetragene Genossenschaft zu vervollständigen. Ein solcher Plan hat zwei wichtige Aufgaben. Zum einen kann er für Sie selbst und für Ihre Genossenschaftspartner ein wichtiger Leitfaden sein. Zum anderen wird er auch für die Kommunikation mit externen Partnern entscheidend sein, zum Beispiel für Gespräche mit Banken oder mit privaten Investoren. Den rechtlichen Rahmen für Ihre Genossenschaftstätigkeit bilden diverse Gesetze. Viele davon sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (kurz BGB) festgehalten. Noch wichtiger für Sie wird jedoch das sogenannte Genossenschaftsgesetz (GenG) sein. Dieses legt zum Beispiel in §17 fest, dass die Genossenschaft ein Kaufmann im Sinne des Handelsrechts ist. Der gesamte Genossenschaftsverband, egal wie groß, zählt also als eins. Weitere wichtige Regelungen halten Sie in der Satzung fest, wenn Sie Ihre Genossenschaft gründen. Die Satzung hat in der Genossenschaft den Stellenwert einer Verfassung. Sie sagt viel darüber aus, wie das rechtliche Verhältnis zwischen den Mitgliedern beschaffen ist. Einige Inhalte der Satzung sind vorgeschrieben, darüber hinaus haben Sie und Ihre Partner auch ein hohes Maß an Gestaltungsfreiheit. In §6 des Genossenschaftsgesetzes finden Sie den Mindestinhalt für eine Genossenschaftssatzung, welche vor der Genossenschaftsgründung beschlossen werden muss. Dazu gehören u.a.:
- Unternehmensgegenstand
- Firma und Sitz
- Bestimmungen über die Nachschusspflicht der Mitglieder im Insolvenzfall
- Bestimmungen zur Generalversammlung (vor allem zu Form der Einberufung der Mitglieder, zur Beurkundung von Beschlüssen etc.)
- Bestimmungen über die Form der Bekanntmachungen einer Genossenschaft und über die Medien für solche Bekanntmachungen