Wenn Sie mit anderen Personen eine Genossenschaft gründen möchten, gibt es einiges zu beachten. Was das ist, erfahren Sie hier.

Genossenschaft mit Partnern gründen

Eine Genossenschaft wird immer mit bestimmten Zielen gegründet. In der Regel steht hier der gemeinsame Erwerb oder eine wirtschaftliche oder soziale Mitgliederförderung im Fokus. Dies erfolgt, wenn Sie eine Genossenschaft gründen, durch einen gemeinsamen Geschäftsbetrieb, der durch die Gesellschaftsform erst möglich wird. Je nachdem, was Sie mit Ihrer künftigen Genossenschaft erreichen möchten, sollten Sie auch Ihre Partner auswählen. So sollten Sie sich zunächst über die Intentionen bewusst werden, um Ihre  Genossenschaft zu gründen. Folgende (und weitere) Formen, eine Genossenschaft zu gründen, sind denkbar:

  • Verbrauchergenossenschaften
  • Bankengenossenschaften
  • Baugenossenschaften
  • Absatzgenossenschaften
  • Produktionsgenossenschaften
  • Wohnungsgenossenschaften
  • Konsumgenossenschaften
  • Energiegenossenschaften

Die Art der Partner je Variante können Sie schon fast aus der Bezeichnung der Genossenschaft ablesen. So finden sich zum Beispiel in einer Verbrauchergenossenschaft viele Verbraucher zusammen, die gemeinsam ihre Interessen vertreten. Bei einer Produktionsgesellschaft sind es in der Regel einige produzierende Unternehmen, die gemeinsam aktiv werden, um am Markt erfolgreicher zu sein. Besonders wichtig: Sie benötigen zur Gründung einer Genossenschaft mindestens drei Personen oder Unternehmen, die als Genossenschaftspartner mit an Bord sind.

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Kaufmännische und rechtliche Grundlagen

Bei der Gründung geht es mit der Gesellschaftsform um einen wichtigen Schritt. Die Rechtsform bestimmt Risiken wie zum Beispiel Haftungsfragen, denen Sie als Privatperson nicht ausgesetzt sind. Aus diesem Grund lohnt es sich sehr, sich über kaufmännische und rechtliche Aufgabenstellungen zu informieren, die mit dem Projekt “Genossenschaft gründen” in Verbindung stehen. Wenn Sie eine Genossenschaft gründen, sollten Sie unter anderem mit dem betriebswirtschaftlichen Teil des Businessplans eine solide Planungsgrundlage schaffen.

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Hier ist beispielsweise eine Finanzplanung zu erstellen, um den Plan für Ihre eingetragene Genossenschaft zu vervollständigen. Ein solcher Plan hat zwei wichtige Aufgaben. Zum einen kann er für Sie selbst und für Ihre Genossenschaftspartner ein wichtiger Leitfaden sein. Zum anderen wird er auch für die Kommunikation mit externen Partnern entscheidend sein, zum Beispiel für Gespräche mit Banken oder mit privaten Investoren. Den rechtlichen Rahmen für Ihre Genossenschaftstätigkeit bilden diverse Gesetze. Viele davon sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (kurz BGB) festgehalten. Noch wichtiger für Sie wird jedoch das sogenannte Genossenschaftsgesetz (GenG) sein. Dieses legt zum Beispiel in §17 fest, dass die Genossenschaft ein Kaufmann im Sinne des Handelsrechts ist. Der gesamte Genossenschaftsverband, egal wie groß, zählt also als eins. Weitere wichtige Regelungen halten Sie in der Satzung fest, wenn Sie Ihre Genossenschaft gründen. Die Satzung hat in der Genossenschaft den Stellenwert einer Verfassung. Sie sagt viel darüber aus, wie das rechtliche Verhältnis zwischen den Mitgliedern beschaffen ist. Einige Inhalte der Satzung sind vorgeschrieben, darüber hinaus haben Sie und Ihre Partner auch ein hohes Maß an Gestaltungsfreiheit. In §6 des Genossenschaftsgesetzes finden Sie den Mindestinhalt für eine Genossenschaftssatzung, welche vor der Genossenschaftsgründung beschlossen werden muss. Dazu gehören u.a.:

  • Unternehmensgegenstand
  • Firma und Sitz
  • Bestimmungen über die Nachschusspflicht der Mitglieder im Insolvenzfall
  • Bestimmungen zur Generalversammlung (vor allem zu Form der Einberufung der Mitglieder, zur Beurkundung von Beschlüssen etc.)
  • Bestimmungen über die Form der Bekanntmachungen einer Genossenschaft und über die Medien für solche Bekanntmachungen

Gründungsversammlung und Gründungsgutachten

Wer eine Genossenschaft gründen möchte, wird sich bald häufig mit seinen Partnern beschäftigen und hoffentlich gemeinsam mit Ihnen viele Ziele erreichen. Die erste wichtige Veranstaltung ist in diesem Zusammenhang die sogenannte Gründungsversammlung. Hier treffen sich alle Personen bzw. Vertreter der Gesellschaften, die die Genossenschaft gründen möchten. Ein wichtiger Bestandteil der Versammlung ist die Erläuterung des wirtschaftlichen Konzepts der Genossenschaft sowie die Darstellung der rechtlichen Rahmenbedingungen, die für die Genossenschaft gelten sollen. Während der Versammlung werden außerdem folgende Schritte gemeinsam vorgenommen:

  • Verabschiedung der Satzung
  • Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
  • Bestellung von Vorstandsmitgliedern

Am Ende der Versammlung haben Sie einen ersten Meilenstein hinter sich, der Ihr Vorhaben, eine Genossenschaft zu gründen, sehr weit voran gebracht hat. Sie haben eine sogenannte Genossenschaft in Gründung geschaffen. Die eigentliche Gründung erfolgt dann durch die Unterschrift unter der Satzung. Nach der Gründungsversammlung steht das Gründungsgutachten an. Dabei stellt die Genossenschaft ihren Antrag auf die Mitgliedschaft in einem genossenschaftlichen Prüfungsverband. Der Verband überprüft dann die neue Genossenschaft und achtet dabei besonders auf die Interessen der Mitglieder und der Gläubiger.

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Eine Genossenschaft zu gründen ist mit einem gewissen Kapitalaufwand verbunden. Wenn Sie auf die Erstellung eines Businessplans verzichten wollen, kann ein Kredit von Privat von auxmoney eine interessante Option für Sie sein.

Es ist ein weitreichender Schritt, eine Genossenschaft zu gründen. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Sie sich über jeden Aspekt der Gründung viele Gedanken machen und die Alternativen abwägen. Damit Sie alle Alternativen kennenlernen können, lohnt sich die Einschaltung von Experten, wenn Sie Ihre Genossenschaft gründen. Rat zum Thema “Genossenschaft gründen” erhalten Sie beispielsweise bei Genossenschaftsverbänden, die es in vielen Regionen in Deutschland gibt. Mehr Informationen zur Führung Ihrer eigenen Firma finden Sie hier.