Einen gemeinnützigen Verein gründen
Ein Förderverein für den Kindergarten, ein Sportverein oder eine Gemeinschaft von Musikfreunden – es gibt Tausendundeinen Grund, um einen gemeinnützigen Verein zu gründen. Wie Sie bei einer Vereinsgründung vorgehen, um den Verein schnell auf solide Beine zu stellen, erfahren Sie hier.
Einen gemeinnützigen Verein gründen, der als „Idealverein“ gilt
Der gemeinnützige Verein begegnet uns gerade in Deutschland in vielfältiger Form. So gibt es sogar in kleineren Städten und Gemeinden meistens mehrere Sportvereine, den einen oder anderen Musikverein, einen Verein zur Förderung einer Schule oder eines Kindergartens und viele mehr. Wenn auch Sie einen gemeinnützigen Verein gründen, haben Sie sicherlich viele gute Ideen im Kopf. Welche Regelungen für Ihren Verein gelten, hängt unter anderem davon ab, ob es sich um einen sogenannten Idealverein handelt. Dieser ist vor allem durch die folgenden Merkmale gekennzeichnet:
- Mehrere Personen werden Mitglieder des Vereins
- Die Mitgliedschaft ist keine Pflichtmitgliedschaft, sondern entsteht auf freiwilliger Basis
- Es gibt einen Vereinsvorstand
- Der Verein soll auch nach Vereinsgründung dann weiter bestehen, wenn einzelne Mitglieder ihn verlassen
Vor allem aber gilt, dass Sie einen gemeinschaftlichen und ideellen Zweck verfolgen, wenn Sie Ihren gemeinnützigen Verein gründen. Trifft all dies zu, dann wird es sich um einen Idealverein handeln. Ein solcher wird unter anderem in steuerlichen Fragen begünstigt und in der Regel gibt es auch viele Förderungen, beispielsweise von den Städten oder Gemeinden, in denen der Verein gegründet wird. Wirtschaftliche Zwecke dürfen Sie mit einem solchen Verein nicht verfolgen.
Gründungsmitglieder bei Vereinsgründung eines gemeinnützigen Vereins
Einen gemeinnützigen Verein zu gründen ist eine spannende Angelegenheit. Sicherlich werden Sie schon mehrere gleich gesinnte Personen kennen, die mit Ihnen im Verein aktiv werden wollen. Dies macht eine der ersten Herausforderungen sehr einfach zu nehmen, denn an der Gründung Ihres Vereins müssen mindestens zwei Menschen beteiligt sein. Die Vereinsgründung ist an einen bestimmten formalen Schritt gebunden: Die Gründer einigen sich über die Satzung. Im nächsten Schritt der Vereinsgründung kann dann der Verein in das Vereinsregister eingetragen werden. Bitte beachten Sie, dass nun – also bei der Eintragung – insgesamt sieben Mitglieder notwendig sind. Diese müssen die Satzung unterzeichnen. Übrigens: Sie können auch einen gemeinnützigen Verein gründen, an dem Gesellschaften als Gründungsmitglieder beteiligt sind. Aktiengesellschaften, andere Vereine, Landkreise, OHGs und einige andere zählen dazu.