Tilgungsfreijahre

Wenn Verbraucher von ihrer Bank einen Kredit bekommen, besteht die Rückzahlung des Kredits aus Zins- und Tilgungsleistungen. Denn nur wer eine Tilgung mit der Bank vereinbart, kann den Kredit irgendwann auch vollständig zurückzahlen.

Dennoch gibt es im Bereich der Finanzierung Möglichkeiten für Verbraucher, zumindest zu Beginn des Kreditverhältnisses lediglich die Zinsen für den Kredit zahlen zu müssen.

Bewusste Verlängerung der Laufzeit

Zu finden sind solche Finanzierungen mit so genannten Tilgungsfreijahren beispielsweise bei der Baufinanzierung oder für die Finanzierung eines Kfz. Um den Kreditnehmern zu Beginn ihrer Immobilienfinanzierung einen etwas größeren finanziellen Spielraum zu gewähren, können beispielsweise bei Darlehen der staatlichen Kreditanstalt für Wiederaufbau bis zu fünf Tilgungsfreijahre als Option in den Vertrag mit eingeplant werden. Die Folge solcher Tilgungsfreijahre wäre dann eine bewusst geplante Verlängerung der Kredittilgung. Der Kreditnehmer zahlt also lediglich die Zinsen für das Darlehen. Mit Ablauf der tilgungsfreien Jahre beginnt dann die Tilgung des Kredits.

Tilgungsfreijahre stellen für Kreditnehmer, die eine Finanzierung mit langer Laufzeit wie eine Baufinanzierung benötigen, häufig ein wichtiges Hilfsmittel dar. Trotzdem sollte nicht außer Acht gelassen werden, dass durch die verlängerte Laufzeit auch deutlich höhere Kosten in Form von Zinsen anfallen – diese werden auch während der Tilgungsfreijahre gezahlt.

Tilgungsfreijahre durch endfälliges Darlehen

Eine andere Möglichkeit der Tilgungsfreijahre sieht dergestalt aus, dass der Kreditnehmer während der gesamten Laufzeit seines Darlehens ausschließlich die Zinsen zahlt und am Ende der Laufzeit das Darlehen in einer Summe tilgt. Diese Konstellation nennt man endfälliges Darlehen und sie birgt im Vergleich zu gewöhnlichen Ratenkrediten ein hohes Risiko. Dieses besteht darin, dass der Kreditnehmer am Ende der Laufzeit das Geld auf jeden Fall für die abschließende Tilgung zur Verfügung haben muss. Daher sind solche Darlehen nur dann ratsam, wenn beispielsweise eine Lebensversicherung in dem Zeitraum fällig wird, in dem das Darlehen endfällig gestellt wird. Dann ist die Garantie zur vollständigen Tilgung in jedem Fall gegeben.

Alternativ zu einem endfälligen Darlehen kann eine bereits abgeschlossene Lebensversicherung mit einem bestimmten Betrag beliehen werden. Hier zahlt der Kreditnehmer dann neben seiner Prämie auch nur die Zinsen für die Beleihung. Mit Auszahlung der Lebensversicherung am Ende der Laufzeit wird dann das Darlehen aus der Lebensversicherung getilgt.

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