Einkommensnachweise

Das Wort Einkommensnachweis hat im privaten sowie beruflichen Alltag eine zweifache Bedeutung. Zum einen sind Einkommensnachweise der schriftliche Nachweis über das regelmäßige, meistens monatliche Einkommen. Zum anderen wird der Begriff Einkommensnachweis im Rahmen einer Bonitätsbewertung verwendet. Bonität ist ganz allgemein die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, aufgrund des vorhandenen Einkommens und Vermögens eine Verbindlichkeit erfüllen zu können.

Dazu gehören zum Beispiel die Verträge mit Kreditinstituten über Darlehen und Kredite, ein Leasingvertrag mit der Autobank für das private oder für das Firmenfahrzeug, bis hin zum Mobilfunkvertrag für das Handy. In all diesen Fällen werden aktuelle Einkommensnachweise erwartet, aus denen für die Vertragsgeber sowohl Art als auch Höhe des Monatseinkommens ersichtlich sind.

Entgeltbescheinigungen als Einkommensnachweise

Jeder Bürger verfügt über sein eigenes Einkommen, aus dem die laufenden Kosten für den Lebensunterhalt bezahlt werden. Für Arbeiter, Angestellte und Beamte sind diese Einkommensnachweise ihre monatliche Lohn-, Gehalts- beziehungsweise Besoldungsabrechnung. Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, dem Mitarbeiter regelmäßig schriftlich zu bescheinigen, welches Entgelt ihm gezahlt wird, und wie es sich vom Brutto- hin zum Nettoverdienst errechnet. Der Nettobetrag des Monatseinkommens korrespondiert mit der Gutschrift auf dem Girokonto des Zahlungsempfängers. Kreditinstituten verstehen im Rahmen der Prüfung von Kreditanträgen oftmals als Einkommensnachweis sowohl die Entgeltabrechnung als auch die dazugehörige Gutschrift auf dem Girokonto. Im Zusammenhang damit erwarten sie darüber hinaus im Einzelfall die Vorlage des Arbeits- beziehungsweise Angestelltenvertrages. Für eine Bonitätsbewertung sind Sicherheit sowie Dauerhaftigkeit des Arbeitsplatzes mitentscheidend, weil die Kreditvergabe mit einer mehrjährigen Kreditrückzahlung verbunden ist. Dazu muss der Kreditnehmer in den kommenden Jahren wirtschaftlich in der Lage sein.

Einkommensnachweise bei Selbstständigkeit

Freiberufler sowie Selbstständige verfügen über kein vergleichbar gesichertes Monatseinkommen wie Arbeitnehmer und Angestellte. Über ihre Einkünfte können sie keine dementsprechenden Einkommensnachweise beibringen. Sie weisen ihr Einkommen in der Jahressteuererklärung gegenüber dem Betriebsfinanzamt nach; das erteilt aufgrund dessen den Steuerbescheid. Der ist, beispielsweise gegenüber einer gesetzlichen Krankenkasse, der Einkommensnachweis für die Berechnung des monatlichen Krankenkassenbeitrages.

Als ergänzende Einkommensnachweise von Freiberuflern und Selbstständigen werden die Einnahmeüberschussrechnung sowie die monatliche beziehungsweise vierteljährliche BWA, die betriebswirtschaftliche Auswertung, gewertet. Die Bestätigung der Richtigkeit durch einen Steuerberater erhöht die Glaubwürdigkeit und Verlässlichkeit solcher Einkommensnachweise in der mehrjährigen Übergangszeit, bis die ersten ein, zwei rechtsverbindlichen Steuerbescheide vorliegen.

Bescheide über Transferleistungen sowie Rente als Einkommensnachweise

Bei Einkommen aus der öffentlichen Hand wie Rentenversicherungsträger, Jobcenter, Agentur für Arbeit oder örtliche Gemeinde werden für den jeweiligen Bewilligungszeitraum Bescheide erteilt. Sie dienen gleichzeitig als Einkommensnachweise für die daraufhin folgenden Monatszahlungen. Solange eine solche Zahlung unverändert bleibt, erhält der Zahlungsempfänger keinen weiteren Einkommensnachweis darüber; die Rentenzahlung wird pünktlich zum Monatsende seinem Girokonto gutgeschrieben. Der Bescheid über den Bezug der jeweiligen Zahlung ist in diesem Falle der Nachweis über das Einkommen, aus dem auch der Zeitraum ersichtlich ist, für den die Zahlung geleistet wird.

Wohngeld oder Arbeitslosengeld werden befristet bewilligt und müssen jeweils neu beantragt werden, während die Rente in den letzten Lebensjahren bis zum Ableben des Rentenempfängers gezahlt wird. Jede Art von Einkommen hat eine rechtliche Grundlage. Darüber gibt es entweder einen Vertrag, oder bei einem gesetzlichen Rechtsanspruch den Bewilligungsbescheid. Bei Einnahmen aus Vermögen ist die Abrechnung darüber, beispielsweise die des Wertpapierdepots, der Nachweis über das daraus erzielte Einkommen, also der Einkommensnachweis.

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