Der Einheitswert spielt für die Grundsteuer eine zentrale, genauer gesagt, wenn es um deren Berechnung geht. Doch was ist der Einheitswert, wie wird er ermittelt und welche Faktoren beeinflussen ihn? Wir bieten Dir einen umfassenden Überblick darüber, wie der Einheitswert eines Grundstücks oder einer Immobilie Deine Grundsteuer beeinflusst, wie er berechnet wird und wo die Unterschiede zum Verkehrswert liegen. Zudem gehen wir auf Kritikpunkte und geplante Änderungen in der Grundsteuerreform ein, um Dir auch einen Ausblick mitzugeben.

Definition: Was ist der Einheitswert?

Der Einheitswert ist ein Wert, der für die Berechnung der Grundsteuer herangezogen wird. Er wird vom Finanzamt festgelegt und bezieht sich auf den Wert eines Grundstücks oder einer Immobilie. Die Berechnung basiert auf den Regelungen des Bewertungsgesetzes und kann mittels verschiedener Verfahren, wie dem Ertragswertverfahren und dem Sachwertverfahren, erfolgen.

Der Einheitswert spielt in seiner Definition eine entscheidende Rolle in der Welt der Immobilien und Finanzen. Da er im Bewertungsgesetz verankert ist, werden konkret Preise berücksichtigt, die zum Zeitpunkt der Hauptfeststellung galten. Diese fand in den alten Bundesländern zuletzt 1964 und in den neuen Bundesländern 1935 statt. Dieser historische Wert wird durch Faktoren wie die Grundsteuermesszahl und den Hebesatz der jeweiligen Gemeinde aktualisiert, um die aktuelle Grundsteuer zu berechnen. Der Einheitswert berücksichtigt sowohl das Grundvermögen als auch die darauf befindlichen Gebäude. Er wird in einem gesonderten Verfahren ermittelt, wobei das Ertragswertverfahren und das Sachwertverfahren die gängigsten Methoden sind. Der so ermittelte Wert gibt nicht den aktuellen Marktwert oder Verkehrswert der Immobilie oder des Grundstücks wieder, sondern dient als Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer. Das zuständige Finanzamt berücksichtigt verschiedene Faktoren, um einen fairen und einheitlichen Wert für alle Grundstücke und Immobilien zu gewährleisten.

Wo finde ich den Einheitswert?

Den Einheitswert des Grundstücks oder einer Immobilie findest Du im Einheitswertbescheid, den das Finanzamt ausstellt. Dieses Dokument erhältst Du nach der Ermittlung des Einheitswerts und es enthält detaillierte Informationen zur Bewertung und der daraus resultierenden Grundsteuer.

Der Einheitswertbescheid wird nach der Bewertung Deiner Immobilie oder Deines Grundstücks durch das Finanzamt an den Eigentümer oder die Eigentümerin versendet. In diesem Bescheid wird die Feststellung des Einheitswerts offiziell mitgeteilt. Zusätzlich enthält das Dokument oft auch das Einheitswert-Aktenzeichen, das für weitere Referenzen und Verfahren benötigt wird. Es ist wichtig, den Einheitswertbescheid sorgfältig aufzubewahren, denn er kann bei späteren Fragen oder Unklarheiten, zum Beispiel im Zuge eines Immobilienverkaufs oder bei der Grundsteuer-Berechnung, von Bedeutung sein. Es handelt sich dabei um ein offizielles Dokument, das den festgestellten Einheitswert verbindlich ausweist und damit auch die Grundlage für die Grundsteuer darstellt.

Wie hängen Einheitswert und Grundsteuer zusammen?

Konkret zusammengefasst: Der Einheitswert ist die Basis für die Berechnung der Grundsteuer. Er wird vom Finanzamt festgestellt und bildet, multipliziert mit der Grundsteuermesszahl, den Grundsteuermessbetrag. Dieser Betrag wird anschließend mit dem Hebesatz der jeweiligen Gemeinde multipliziert, um die endgültige Grundsteuer zu ermitteln.

Die Beziehung zwischen Einheitswert und Grundsteuer ist essenziell für jeden Immobilienbesitzer. Der Wert ist jedoch nicht ganz gleichzusetzen mit der zu zahlenden Grundsteuer. Er ist vielmehr ein Zwischenschritt in der komplexen Berechnung des Steuerbetrags. Die Grundsteuermesszahl dient als Multiplikator und ist ein festgelegter Prozentsatz, der je nach Art und Nutzung des Grundvermögens variieren kann. Der so ermittelte Grundsteuermessbetrag ist jedoch immer noch nicht die endgültige Grundsteuer. Um die Grundsteuer zu berechnen, wird der Grundsteuermessbetrag mit dem Hebesatz der jeweiligen Gemeinde oder Stadt multipliziert. Der Hebesatz ist ein Multiplikator, der je nach finanziellen Bedürfnissen und Entscheidungen der lokalen Verwaltungen stark variieren kann. Den Einheitswert zu ermitteln ist somit ein unabdingbarer Schritt bei der gesamten Berechnung. Er reflektiert den bewerteten Wert des Grundstücks oder der Immobilie und bildet die Grundlage für die weiteren Berechnungsschritte.

Einheitswert berechnen – so funktioniert die Ermittlung

Die Berechnung des Einheitswerts hängt von Typ und Nutzung der Immobilie oder des Grundstücks ab. Im Ertragswertverfahren wird der Einheitswert anhand der Jahresrohmiete ermittelt. Beim Sachwertverfahren berücksichtigt man den Wert des Grundstücks und des Gebäudes.

Die Ermittlung des Einheitswerts ist ein wesentlicher Schritt zur Grundsteuer-Berechnung und wird an Art und Nutzung der Immobilie oder des Grundstücks angepasst. Dennoch ist die Berechnung im Allgemeinen ein strukturierter Prozess, der gesetzlich geregelt ist und von den zuständigen Behörden durchgeführt wird. Diese Verfahren, einschließlich des Ertragswertverfahrens und des Sachwertverfahrens, haben spezifische Formeln und Kriterien, die im Detail betrachtet werden müssen, um einen genauen Einheitswert zu ermitteln.

Ertragswertverfahren

Im Ertragswertverfahren wird der Wert anhand der zu erwartenden Erträge der Immobilie berechnet. Dieses Verfahren mit dem Einheitswert ist besonders für vermietete Gebäude relevant, da es die potenzielle Jahresrohmiete berücksichtigt. Um den Einheitswert mit dieser Methode zu berechnen, kannst du die folgende Formel anwenden:

Einheitswert = Jahresrohmiete x Vervielfältiger

Die Jahresrohmiete repräsentiert den jährlichen Rohertrag, den Du mit der Immobilie erzielen könntest. Der Vervielfältiger ist ein Faktor, der vom Finanzamt festgelegt wird und variiert je nach Art und Nutzung der Immobilie. Bei der Berechnung werden Faktoren wie die Lage, Größe und der Zustand der Immobilie berücksichtigt, um die mögliche Mieteinnahme zu schätzen. Dieser ermittelte Wert wird dann mit dem Vervielfältiger multipliziert, um den Einheitswert des Hauses oder der Wohnung zu berechnen. Dieses Verfahren liefert einen standardisierten und vergleichbaren Wert, der eine gerechte und transparente Grundsteuer-Berechnung ermöglicht.

Sachwertverfahren

Im Sachwertverfahren wird der Einheitswert basierend auf den Kosten des Gebäudes und dem Wert des Grundstücks berechnet. Dieses Verfahren ist vor allem für nicht vermietete oder speziell genutzte Immobilien gängig. Die Berechnung im Sachwertverfahren bezieht die Kosten ein, die anfallen würden, um ein identisches Gebäude zu errichten, sowie den Wert des Grundstücks, auf dem es steht. Es beinhaltet somit sowohl die Material- und Baukosten als auch den Wert der Lage und der umliegenden Infrastruktur. Die genaue Formel zur Feststellung des Einheitswerts kann in diesem Fall variieren, berücksichtigt jedoch immer die Summe der Werte von Immobilie und Grundstück. Hierbei wird der Gebäudewert oft anhand der Herstellungskosten und dem Alter und Zustand des Gebäudes bestimmt. Der Grundstückswert wird durch Faktoren wie Lage, Größe und Nutzung beeinflusst. Das Sachwertverfahren bietet eine solide Grundlage, um den Einheitswert zu bestimmen, denn das Verfahren wird oft als realitätsnäher angesehen, da es die tatsächlichen Kosten und Werte berücksichtigt.

Wann verändert sich der Einheitswert?

Der Einheitswert von Grundstücken und Immobilien kann sich verändern, wenn es bedeutende Veränderungen am Grundstück oder an der Immobilie gibt, wie beispielsweise Umbauten oder Erweiterungen. Auch gesetzliche Änderungen oder regelmäßige Neubewertungen durch das Finanzamt können zu einer Anpassung führen.

Die Feststellung des Einheitswerts ist nicht in Stein gemeißelt und kann sich im Laufe der Zeit verändern. Wenn Du beispielsweise umfangreiche Renovierungen an Deiner Immobilie vornimmst, kann dies den Wert des Objekts und somit auch den Einheitswert bestimmen. In solchen Fällen ist es üblich, dass das Finanzamt eine Nachfeststellung des Einheitswerts vornimmt, um den veränderten Zustand und Wert zu berücksichtigen. Gesetzliche Änderungen können ebenfalls eine Überarbeitung des Einheitswerts erforderlich machen. Wenn sich die Bewertungsvorschriften oder -kriterien ändern, muss das Finanzamt die bestehenden Einheitswerte überprüfen und gegebenenfalls anpassen, um sie an die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen anzupassen.

Wann erhält man einen Einheitswertbescheid?

Der Einheitswertbescheid teilt den festgestellten Einheitswert des Hauses oder Grundstücks offiziell mit. Der Bescheid wird vom Finanzamt ausgestellt und an den Eigentümer oder die Eigentümerin versendet, normalerweise nachdem eine Feststellung oder Nachfeststellung des Einheitswerts erfolgt ist. Dieser enthält den festgestellten Einheitswert sowie gegebenenfalls das Einheitswert-Aktenzeichen. Bei Neubauten oder signifikanten Veränderungen an einer bestehenden Immobilie wird ein neuer Wert festgestellt, was auch einen neuen Einheitswertbescheid zur Folge hat.

Einheitswert und Verkehrswert: wo liegt der Unterschied?

Der Einheitswert wird vom Finanzamt für die Grundsteuer festgelegt, basiert auf historischen Werten und ist oft niedriger als der Verkehrswert. Der Verkehrswert repräsentiert im Gegenzug zum Einheitswert den aktuellen Marktwert, zu dem eine Immobilie verkauft werden könnte.

Die Unterscheidung zwischen Einheitswert und Verkehrswert ist essenziell, um das finanzielle Potenzial und die Verpflichtungen einer Immobilie oder eines Grundstücks vollständig zu verstehen. Beide Werte spielen in verschiedenen Kontexten eine entscheidende Rolle und haben spezifische Berechnungsmethoden und -kriterien. Der Verkehrswert ist stets der Preis, der unter normalen Marktbedingungen erzielt werden könnte, wenn die Immobilie zum Bewertungsstichtag verkauft würde. Er spiegelt den aktuellen Marktwert der wider und wird durch Faktoren wie Lage, Zustand, Größe und Marktnachfrage beeinflusst. Der Verkehrswert wird oft bei Kauf, Verkauf oder Finanzierung einer Immobilie benötigt. Der Einheitswert beeinflusst die Höhe der zu zahlenden Grundsteuer, während der Verkehrswert entscheidend ist für Kauf, Verkauf und Finanzierung.

Kritik am Einheitswert

Ein Hauptkritikpunkt ist, dass der Einheitswert von Grundstücken oder Immobilien oft nicht den tatsächlichen Wert reflektiert. Er basiert auf historischen Werten und ist durch gesetzlich festgelegte Bewertungsmethoden bestimmt, die nicht immer den aktuellen Markt oder den realen Wert des Grundvermögens abbilden. Die Berechnung des Einheitswerts erfolgt nach dem Bewertungsgesetz, welches auf Daten der letzten Hauptfeststellung basiert. Diese Daten sind jedoch in vielen Fällen veraltet, da die letzte Hauptfeststellung in den alten Bundesländern im Jahr 1964 und in den neuen Bundesländern im Jahr 1935 stattfand. Dies führt dazu, dass der Einheitswert veraltet ist. Ein weiterer Kritikpunkt ist die Komplexität und Intransparenz des Bewertungsprozesses. Viele Eigentümer und Eigentümerinnen finden es schwierig, die Feststellung des Einheitswerts nachzuvollziehen. Dies kann zu Unsicherheit und Unzufriedenheit führen, insbesondere wenn der festgestellte Einheitswert als unangemessen oder unfair empfunden wird. Teilweise führt ein solcher Unmut auch vor Gericht.

Ausblick: Die Rolle des Einheitswerts in der Grundsteuerreform 2025

Mit der geplanten Grundsteuerreform 2025 rückt die Rolle des Einheitswerts für die Grundsteuer in ein neues Licht. Die Reform zielt darauf ab, die Berechnung gerechter, transparenter und an den aktuellen Marktwert angepasster zu gestalten. In der Reform wird der Einheitswert einer umfassenden Überarbeitung unterzogen, um sicherzustellen, dass er den tatsächlichen Wert des Grundvermögens genauer widerspiegelt. Die historischen Bewertungsgrundlagen, die in vielen Fällen seit Jahrzehnten unverändert geblieben sind, werden durch modernisierte und marktgerechte Bewertungsmethoden ersetzt. Die Reform wird auch eine Anpassung der Bewertungsgesetze und der Berechnungsmethoden für den Einheitswert mit sich bringen. Für Eigentümer und Eigentümerinnen bedeutet dies, dass sie sich auf Veränderungen in der Höhe ihrer Grundsteuer einstellen müssen. Dies kann je nach individueller Situation sowohl Erhöhungen als auch Senkungen mit sich bringen. Es ist daher entscheidend, sich über die Änderungen und ihre potenziellen Auswirkungen auf das eigene Grundvermögen und die finanzielle Situation informiert zu halten.

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