Briefgrundschuld

Die Briefgrundschuld stellt in aller Regel eine Sicherheit für einen Kredit dar. Der entsprechende Kredit wird dabei von Banken für das jeweilige Grundstück gewährt, sodass die Briefgrundschuld als direkte Absicherung für die Belastung des Grundstücks dient. Gerade bei langfristigen und vor allem risikoreichen Bau- oder gilt diese Grundschuld als gute Sicherheit für die Banken.

Was ist die Briefgrundschuld?

Bei der Briefgrundschuld handelt es sich um ein Grundpfandrecht. Dieses wird generell in das Grundbuch für ein Grundstück eingetragen. Im Gegensatz zur Grundbuchschuld, bei der lediglich der Eintrag ins Grundbuch erfolgt, kommt es bei dieser Form der Grundschuld zusätzlich zur Erstellung eines so genannten Grundschuldbriefes. Die Dokumentenerstellung ist generell mit Kosten verbunden.

Die Briefgrundschuld stellt in aller Regel eine Sicherheit für einen Kredit dar. Der entsprechende Kredit wird dabei von Banken für das jeweilige Grundstück gewährt, so dass die Briefgrundschuld als direkte Absicherung für die Belastung des Grundstücks dient. Gerade bei langfristigen und vor allem risikoreichen Bau- oder auch Immobilienkrediten gilt diese Grundschuld als gute Sicherheit für die Banken. Die Kreditinstitute sichern sich auf diese Weise gegen mögliche Zahlungsausfälle ab.

Über die Zwangsvollstreckung

Durch die Briefgrundschuld erhält der Gläubiger (die Bank) das Recht zur Zwangsvollstreckung des Grundstücks sowie der darauf gebauten Immobilie, wenn der Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen aus dem Kreditvertrag nicht mehr nachkommen kann. Mit den Einnahmen aus der Zwangsvollstreckung werden dann die ausstehenden Schulden des Kreditnehmers bedient. Hat ein Schuldner bei mehreren Gläubigern Verbindlichkeiten, die durch eine Grundschuld abgesichert sind, dann werden die Forderungen zuerst bedient, die zuerst im Grundbuch stehen. Somit legt die Reihenfolge der Grundbucheinträge fest, welche Schulden vorrangig beglichen werden.

Die Besonderheit dieser Grundschuld ist die Ausstellung eines Grundschuldbriefes für den Gläubiger. Auf dem Grundschuldbrief werden alle wichtigen Informationen eingetragen, die auch im Grundbuch stehen. Die Rechte an der Grundschuld gehen mit Aushändigung des Grundschuldbriefes an den Gläubiger. Die Grundschuld mit Brief kann sehr leicht an einen anderen Gläubiger durch schriftliche Abtretung übertragen werden, was – wenn gewünscht – auch von einem Notar beglaubigt werden kann. Eine solche Übertragung wird aber nicht zwangsläufig im Grundbuch erfasst.

Die Briefgrundschuld: Vor- und Nachteile

Der Vorteil der Briefgrundschuld ist es, dass bei Abtretung der Grundschuld kein Eintrag im Grundbuch vorgenommen werden muss. Deshalb ist die Abtretung für Dritte nicht sichtbar und es fallen auch keine Grundbuchkosten an. Der wohl größte Nachteil der Briefgrundschuld sind die Kosten: Für die Erteilung eines Grundschuldbriefes wird eine etwa 25 Prozent höhere Gebühr veranschlagt, als es bei der Buchgrundschuld der Fall ist. Geht der Grundschuldbrief verloren, wird er in einem so genannten Aufgebotsverfahren für kraftlos erklärt.

Die Bestellung und die Löschung der Grundschuld

Wenn ein Grundstückseigentümer der Belastung seines Grundstücks mit einer Grundschuld zur Absicherung eines Darlehens zustimmt, dann wird von der so genannten Grundbuchbestellung gesprochen. Mit dieser Grundbuchbestellung ist auch der Antrag auf Eintragung der Grundschuld im Grundbuch verbunden. Wichtig für die Eintragung im Grundbuch ist eine notariell beurkundete oder auch öffentlich beglaubigte Bewilligung durch den Eigentümer, welche dem Grundbuchamt vorgelegt werden muss. Für die Löschung einer Grundschuld wird neben dem Grundschuldbrief auch eine beglaubigte Bewilligung zur Löschung durch den Gläubiger notwendig. Nur die Rückgabe des Grundschuldbriefes führt nicht zur Löschung der Briefgrundschuld.

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