Arbitrage mit Termingeschäften

Marktteilnehmer schließen Termingeschäfte nicht nur zur Absicherung oder aus Spekulationsmotiven ab, sondern ebenso zur gewinnbringenden Ausnutzung unangemessener Unterschiede zwischen Kassa- und Terminpreisen. Man spricht in diesem Fall von Arbitrage. Dabei vergleichen die Marktakteure den Terminpreis für ein Handelsobjekt mit dessen Kassapreis zuzüglich der sogenannten “Cost of Carry”. Diese entsprechen der Differenz aus den Aufwendungen und Erträgen, die entstehen, wenn das Handelsobjekt heute ohne Einsatz eigenen Kapitals erworben und bis zur Fälligkeit des Termingeschäfts gehalten wird. Die Cost of Carry stellen also gewissermaßen die Nettoaufwendungen für das Halten des Handelsobjektes dar.

Cost of Carry = Aufwendungen für das Halten des Handelsobjekts minus Erträge, die das Handelsobjekt während der Haltezeit erzielt.

Zu den Aufwendungen zählen etwa Lager-, Finanzierungs- oder Versicherungskosten und zu den Erträgen zum Beispiel Zins- oder Dividendenzahlungen, sofern das Handelsobjekt ein Finanztitel (Anleihe, Aktie usw.) ist.

Marktteilnehmer können einen Gewinn, auch Arbitrage-Gewinn oder “Free Lunch” genannt, erzielen, wenn sich der Terminpreis eines Handelsobjektes vom Kassapreis zuzüglich der Cost of Carry unterscheidet.

Arbitrage im Devisenhandel

Eine dominierende Stellung nimmt der Handel der Geschäftsbanken auf eigene Rechnung, auch Eigenhandel genannt, ein. Dabei werden Devisen zumeist zwischen Geschäftsbanken weltweit ge- und verkauft (Interbankenhandel), derweil diese Transaktionen keinen unmittelbaren Bezug zu den Geschäften der Bankkunden aufweisen. Sie erfolgen zum Beispiel aufgrund von Verpflichtungen aus Derivate-Geschäften (z.B. Devisenoptionen), vor allem aber zur Erzielung von Arbitrage-Gewinnen. Dabei lassen sich die Dreiecksarbitrage, Platzarbitrage, Differenzarbitrage und Zeitarbitrage (Meinungsarbitrage) unterscheiden.

Dreiecksarbitrage

Devisenhändler vergleichen häufig Cross Rates mit Kursen, die tatsächlich gestellt werden und profitieren von möglichen Differenzen, indem sie beispielsweise eine bestimmte Währung nicht direkt, sondern über eine dritte Währung kaufen. Man spricht in diesem Fall von einer Dreiecksarbitrage.

Platzarbitrage

Devisen werden hin und wieder an verschiedenen Plätzen, zum Beispiel in Frankfurt und London, zu ein und demselben Zeitpunkt zu unterschiedlichen Kursen gehandelt. Dies nutzen einige Händler aus und kaufen Devisen am billigen Handelsplatz, um sie umgehend an einem anderen Platz teurer zu verkaufen. Solche Platzarbitrage findet solange statt, bis die Quotierungen an den einzelnen Plätzen wieder übereinstimmen.

Differenzarbitrage

Geschäftsbanken, die aufgrund ihrer weltweiten Präsenz und Infrastruktur in der Lage sind, ständig verbindliche An- und Verkaufskurse für eine bestimmte Währung zu stellen, heißen Market Maker. Zu den vom Market Maker gestellten Kursen handeln die übrigen Akteure, so dass ein Market Maker in günstigen Momenten zu Geldkursen kaufen und gleichzeitig zu Briefkursen verkaufen kann. Die Ausnutzung der Differenz zwischen An- und Verkaufskurs zur Erzielung eines Gewinns bezeichnet man als Differenzarbitrage.

Zeitarbitrage

Leitet ein Devisenhändler, nachdem er die für die Devisenkursbildung relevanten Daten ausgewertet und sich eine Meinung über die zukünftige Kursentwicklung gebildet hat, Transaktionen am Devisenmarkt ein, so spricht man von Meinungs- oder Zeitarbitrage. Der Händler hofft, dass sich seine Erwartung über die Kursentwicklung im Zeitablauf erfüllt und kauft oder verkauft daraufhin Devisen. Ist ein Händler beispielsweise von einer Aufwertung des US-Dollar gegenüber dem Euro überzeugt, wird er US-Dollar gegen Euro kaufen und, sofern sich seine Prognose bestätigt, später zu einem höheren Euro/US-Dollar-Devisenkurs wieder verkaufen und einen Gewinn einstreichen können.

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