Schimmel im Bad, Geruch im Treppenhaus, undichte Fenster: Mängel in der eigenen Wohnung sind unangenehm und können Dein Leben ganz schön auf den Kopf stellen. Doch in welchen Fällen hast Du das Recht auf eine Mietminderung? Wir verraten Dir die 7 häufigsten Gründe.

Mietminderung

1. Baustelle

Es wird gebohrt, gesägt, gehämmert: Eine Baustelle in der Nähe Diener Wohnung kann auf Dauer ziemlich nervig sein. Wie hoch sich die Miete mindern lässt, ist jedoch von Fall zu Fall unterschiedlich und hängt davon ab, wie stark Deine Wohnqualität beeinträchtigt wird. Je nach Grad der Lärmbelästigung ist eine Minderung von 5 bis 30 Prozent zulässig.

Unser Tipp: Vergewissere Dich vor dem Einzug in die Wohnung darüber, ob es in der Nähe eine Baustelle gibt. Denn: Ist Dir als Mieter bei Abschluss des Mietvertrags bekannt, dass Bauarbeiten stattfinden, hast Du kein Recht auf eine Mietminderung.

2. Undichte Fenster und Türen

Undichte Fenster und Türen sind vor allem dann ein Problem, wenn sie zu einem erhöhten Heizbedarf führen. Ist lediglich ein Fenster undicht, kannst Du von einer Minderung von 5 Prozent ausgehen. Sind alle Fenster und sogar die Haustür betroffen, ist eine Minderung von 20 Prozent durchaus angemessen.

3. Gestank

Anhaltender Gestank in der Wohnung oder im Treppenhaus ist für jeden Mieter unzumutbar. Auch in diesem Fall solltest Du eine Mietminderung in Betracht ziehen. Bei dauerhaftem Gestank aus der Toilette oder Abflussrohren, Gerüche durch Tiere oder Zigarettenrauch kannst Du mit einer Mietminderung zwischen 5 und 20 Prozent rechnen.

Wichtig: Hinnehmen musst Du Gerüche, wenn Deine Nachbarn kochen. Solche Geruchsbelästigungen treten im Regelfall nur gelegentlich auf und sind kein Dauerzustand.

4. Defekte Heizung

Grundsätzlich müssen Vermieter dafür sorgen, dass während der Heizperiode eine Zimmertemperatur von 20 – 22 Grad gewährleistet wird. Dies gilt in der Zeit von 6 bis 23 Uhr. In der Zeit von 23 bis 5 Uhr reichen auch 18 Grad. Im Sommer gilt folgende Regelung: Sinkt die Zimmertemperatur unter 18 Grad, bist Du als Mieter berechtigt, eine reduzierte Miete zu zahlen. Auch hier entscheidet der Einzelfall: Von 10 Prozent für einzelne Zimmer bis zu 100 Prozent bei einem kompletten Ausfall der Heizung während der Heizperiode.

5. Schimmel

Bei Schimmel oder Feuchtigkeit gilt: Sind Baumängel oder schädliche Substanzen schuld daran, ist eine Mietminderungen bis zu 100 Prozent tatsächlich möglich. Das zeigen Gerichtsurteile aus der Vergangenheit.

Wichtig: Hast Du den Schimmelfall durch z.B. falsches Lüften oder Heizen selbst verursacht, steht Dir eine Mietminderung nicht zu. Bei feuchten Kellern sind in der Regel bis zu 5 Prozent Mietminderung möglich. Bis zu 20 Prozent Mietersparnis sind drin, wenn der Keller in einem Einfamilienhaus gar nicht mehr begehbar ist. Um solche Unannehmlichkeiten zu vermeiden, schau Dir Deinen Mietvertrag oder die Hausordnung gut an. Darin sollte ausdrücklich erwähnt werden, wie Du Deine Wohnung am besten heizt und lüftest.

6. Lärm aus der Nachbarschaft

Bellende Hunde oder grölende Nachbarn: Ist der Lärm unerträglich, steht Dir eine Mietminderung zu. Aber: Kinderlärm musst Du grundsätzlich hinnehmen. Anders sieht es bei Lärmbelästigungen aus, die Deine Wohnqualität erheblich beeinträchtigen, z.B. stundenlanges Musizieren oder Feiern, aber auch dauerhaftes Bellen eines Hundes. Im Regelfall kannst Du die Miete um bis zu 10 Prozent mindern, in einigen Sonderfällen auch mehr.

7. Kein warmes Wasser

Richtig unangenehm kann es werden, wenn Mietern über mehrere Tage nur noch kaltes Wasser zur Verfügung steht. Fällt die Versorgung mit Warmwasser aus, wird das Wasser nur lauwarm oder dauert es sehr lange, bis warmes Wasser aus der Leitung kommt, solltest Du über eine Mietminderung nachdenken.

Wichtig: Das Wasser muss mindestens 40 Grad warm sein. Alle Temperaturen darunter sind als Mangel zu sehen. Je nach Fall sind Mietminderungen bis zu 15 Prozent möglich, in einzelnen Fällen auch mehr. 3,5 bis 10 Prozent sind angemessen, wenn das Wasser mehrere Minuten laufen muss, bis warmes Wasser kommt.

Generell gilt: Du darfst die Miete erst mindern, sobald Du Deinen Vermieter über den Mangel informiert hast. Erst wenn der Mangel vollständig behoben wurde, bist Du verpflichtet, wieder die volle Miete zu zahlen. Also: Informiere Deinen Vermieter so schnell wie möglich und mache von Deinem Recht Gebrauch.

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