17,50 Euro: So viel Geld muss pro Wohnung jeden Monat an den Beitragsservice (ehemals GEZ) gezahlt werden, um die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland zu finanzieren. Doch wer hat ein Recht auf eine Befreiung? Wir erklären, in welchen Fällen Du den Rundfunkbeitrag umgehen und wie viel Geld Du als Student sparen kannst.

Auf einen Blick

  • Rundfunkbeitrag-Befreiung: Studenten zahlen nichts
  • Mit einem Antrag auf Befreiung lässt sich bis zu 630 Euro pro Jahr sparen!
  • Der Antrag muss pro Bewilligungszeitraum neu gestellt werden

Rundfunkbeitrag-Befreiung Studenten

Rundfunkbeitrag-Befreiung Studenten: Was wurde gesetzlich geändert?

Im Jahr 2013 sind aus den Rundfunkgebühren die sogenannten Rundfunkbeiträge geworden. Dies bedeutet, dass die Höhe des Beitrages nicht länger von der Anzahl der Geräte im Haushalt abhängig ist, sondern pauschal pro Wohnung berechnet wird. Jeder Haushalt muss also den neuen Rundfunkbeitrag zahlen, egal, ob Fernseher, Computer oder Radio überhaupt vorhanden sind.

Die anfallenden Kosten für den Rundfunkbeitrag betragen aktuell pro Wohnung und Monat 17,50 Euro.

Das Gebührenmodell bringt Vor- und Nachteile mit sich: Einen großen Vorteil bietet es für WGs, da sich alle Mitbewohner den monatlichen Beitrag teilen können. Einen Nachteil stellt es für Personen dar, die z.B. überhaupt keine Rundfunkgeräte im Haus haben, aber den Beitrag trotzdem zahlen müssen. Bei Studenten im Wohnheim muss von Fall zu Fall geprüft werden, ob der Beitrag für Studenten greift. Tendenziell müssen einzelne Zimmer im Gegensatz zu gemieteten Apartments keine Abgabegebühr entrichten.

Rundfunkbeitrag-Befreiung: Studenten zahlen nichts

Von den Rundfunkbeiträgen befreit sind generell bedürftige Menschen, denen bestimmte soziale Umstände eine Entrichtung erschweren. Generell gilt: Der Rundfunkbeitrag für Studenten entfällt, wenn BaföG bezogen wird.

Für eine Rundfunkbeitrag-Befreiung für Studenten muss ein Antrag gestellt werden, den Du unter anderem auf der Website des Beitragsservices (www.rundfunkbeitrag.de) findest. Dieser muss innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt des BAföG-Bescheids beglaubigt eingereicht werden, um eine Zahlung weiterer Monate zu verhindern. Die Rundfunkbeitrag-Befreiung für Studenten ist nur für den jeweiligen Bewilligungszeitraum gültig. Der Befreiungsantrag muss also nach jedem bewilligten BAföG-Bescheid neu gestellt werden. Das Gute daran: Bei einer Studiendauer von sechs Semestern lassen sich so 630 Euro sparen! Bleibt jedoch in einer Wohngemeinschaft eine gebührenpflichtige Person übrig, muss diese trotz Befreiung ihrer Mitbewohner die Gebühren für Studenten entrichten.

Rundfunkbeitrag-Befreiung Studenten

Es gibt noch einige weitere Fälle, in denen die Rundfunkbeitrag-Befreiung als Student möglich ist. Befreit werden auch

  • Personen mit einer schweren Behinderung wie Gehörlosigkeit oder Blindheit
  • Zudem werden Personen als Härtefall befreit, welche durch die Zahlung des Rundfunkbeitrags unter die Einkommensgrenze rutschen würden. Diese Personen können ebenso Antrag auf Befreiung des Beitrags stellen. Hierzu ist allerdings eine genaue Prüfung erforderlich.

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