Wer eine Versicherung gründen will, sollte sich vorher umgehend über die Voraussetzungen und die Gesetzeslage informieren. Denn da Versicherungen einen wichtigen Auftrag haben, müssen sie allerlei Kriterien erfüllen.

Das Versicherungsaufsichtsgesetz

Das Versicherungsaufsichtsgesetz dient zur staatlichen Beaufsichtigung von Versicherern. Hiermit soll gewährleistet werden, dass alle Versicherer die ihnen zugedachten Aufgaben ordentlich erfüllen. Wenn Sie eine Versicherung gründen wollen, müssen Sie sich also an die Vorgaben dieses Gesetzes halten. Dazu zählen unter anderem Vorschriften zur Sicherung der ständigen Erfüllbarkeit von Verträgen sowie Vorgaben zum Schutz von Kunden. Außerdem regelt das Gesetz Angelegenheiten von Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit. Auch wenn Sie eine Filiale im Ausland eröffnen wollen, müssen Sie sich an die Vorgaben dieses Gesetzes halten. Das Gesetz gilt allerdings nicht für Sozialversicherungsunternehmen. Die Versicherung, die Sie gründen, unterliegt dem Aufsichtsgesetz jenes Bundeslandes, in welchem Ihre Firma ihren Hauptsitz hat. Wenn Ihre Versicherung einmal in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Gemeinschaft zugelassen ist, können Sie Ihre Ware aufgrund des Binnenmarktes für Versicherungsdienstleistungen in allen Mitgliedsstaaten anbieten.

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Voraussetzungen

Bevor Sie die Versicherung gründen, müssen Sie sich also zunächst über die gesetzlichen Vorgaben informieren. Das gilt vor allem auch für die Benennung des Unternehmens. Denn damit Ihr Unternehmen das Wort Versicherung im Namen führen darf, müssen Sie von der gesetzlichen Aufsicht überwacht werden. Die Aufsicht entscheidet auch, ob Ihr Unternehmen eine Versicherung ist. Denn für derartige Dienstleistungen gibt es keinerlei gesetzliche Definition. Die Entscheidung, ob Ihre Dienstleistungen die eines Versicherers sind, trifft daher die Behörde, nachdem Sie alle Unterlagen eingereicht haben. Ohne die Erlaubnis der Behörde dürfen Sie Ihre Versicherung nicht gründen. Um eine Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie unter anderem folgende Unterlagen einreichen:

  • Umfassender Geschäftsplan
  • Informationen über beabsichtigte Tätigkeit
  • Informationen über finanzielle Ausstattung
  • Informationen über künftige Geschäftsleiter

Dabei ist vor allem von Bedeutung, dass Sie über genügend Kapital verfügen, um auch bei unerwarteten Verlusten den Verpflichtungen nachkommen zu können. Dies ist bei einer Versicherung deutlich wichtiger als bei einem gewöhnlichen Unternehmen, da Versicherer einen wichtigen öffentlichen Auftrag erfüllen. Sie sollten also, wenn Sie eine Versicherung gründen wollen, unbedingt vorher planen, ob Sie über genug Startkapital verfügen. Gerade in den ersten Jahren kann es aufgrund unvorhergesehener Ereignisse schnell zu Engpässen kommen. Wenn Sie selbst nicht genug Kapital haben, besteht die Möglichkeit, dieses über einen Kredit zu bekommen. So können Sie sich beispielsweise über Gründerkredite informieren. Allerdings sollten Sie auch hier unbedingt darauf achten, sich nicht zu verkalkulieren. Gründen Sie Ihr Unternehmen wenn möglich mit Leuten, die schon über Erfahrung in der Branche verfügen. Unterhalten Sie sich mit anderen Gründern in der Branche und lassen Sie sich von Ihnen Tipps geben. In jedem Fall sollten Sie einen persönlichen Fünf-Jahres-Plan erstellen, in dem Sie alle möglichen Gewinne und Verluste kalkulieren. Neben der Wahl kompetenter Mitarbeiter und eines kompetenten Geschäftsleiters ist es darüber hinaus von Bedeutung, dass Sie selbst über genügend Wissen verfügen. Auf jeden Fall sollten Sie eine themenbezogene Ausbildung gemacht haben oder über genügend Praxiserfahrung verfügen. Auch Buchhaltungskenntnisse sind von sehr großer Bedeutung, damit Ihr Unternehmen funktioniert. Um die Erlaubnis der Behörde zu erhalten, muss der Geschäftsplan sehr detailliert und überzeugend sein. Zudem ist es wichtig, zu wissen, dass Sie jede Änderung des Plans genau mit der Behörde absprechen müssen. Erstellen Sie daher möglichst eine Endfassung der Geschäftsidee, welche keiner Überarbeitung mehr bedarf, da es ansonsten zu hohem bürokratischem Aufwand kommt.

Eine Versicherung gründen: Einzelne Sparten

Je nachdem, was für eine Versicherung Sie gründen, unterliegen Sie besonderen Gesetzen. Lebensversicherungs- und Krankenversicherungsunternehmen dürfen nur diese beiden Sparten betreiben. Rechtsschutzversicherungsunternehmen dürfen andere Sparten anbieten, aber nur, wenn sie diese auf ein anderes Unternehmen ausgliedern. Grundsätzlich darf Ihr Unternehmen keine versicherungsfremden Tätigkeiten betreiben. Außerdem schreibt die Behörde einige Details Ihres Angebots genau vor. So macht die Behörde etwa Vorgaben bei der Gestaltung der Versicherungsverträge und schreibt Ihnen genau vor, wie Sie Verbraucherinformationen zu gestalten haben. Bei Lebens- und Krankenversicherung gibt es darüber hinaus Mindestvorschriften für die Höhe der Beiträge. In dieser Sparte müssen Sie zudem einen verantwortlichen Aktuar bestellen, der die Einhaltung der einzelnen Vorschriften überwacht. Besonders für die Krankenversicherung gibt es umfassende Regelungen.

Eine Versicherung gründen: Finanzielle Sicherheit

Um die finanzielle Sicherheit der Kunden zu gewährleisten, müssen Sie, wenn Sie eine Versicherung gründen, über unbelastete Eigenmittel verfügen. Außerdem müssen Sie Vermögenswerte getrennt von Ihrem übrigen Vermögen verwahren. Dies geschieht in der sogenannten Sicherungsverwahrung eines Treuhänders. Im Falle einer Insolvenz sind dadurch Ihre Pflichten als Versicherer abgesichert. Besondere Regelungen gelten auch diesmal im Bereich der Lebens- und Krankenversicherung, in dem die Überwachung besonders genau ist. In jedem Fall sind Sie, wenn Sie eine Versicherung gründen, bei der Anlage Ihres Vermögens eingeschränkt, um die Sicherheit der Kunden nicht zu gefährden.