Tagesmutter werden – Tipps & Voraussetzungen
Der Bedarf an flexibler Kinderbetreuung ist immer weiter im Steigen. Betreuungsplätze für Kleinkinder weisen in vielen Städten lange Wartelisten auf – ein Handicap für Mütter, die frühzeitig in den Job zurückkehren wollen. Diese Situation gibt vielen Frauen die Chance, als Quereinsteiger Tagesmutter zu werden und die eigenen Kinder gemeinsam mit fremden Kindern zu betreuen.
Allgemeine Voraussetzungen, um Tagesmutter zu werden
Obwohl es keine direkte Ausbildung als Tagesmutter gibt, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt werden, um Tagesmutter zu werden und die Betreuung von bis zu fünf Kindern übernehmen zu dürfen. Dabei wird zwischen den persönlichen und fachlichen Voraussetzungen differenziert.
Persönliche Voraussetzungen sind:
- Körperliche und psychische Belastbarkeit
- Hohes Verantwortungsbewusstsein
- Organisations- und Kooperationsfähigkeit
- Zuverlässigkeit
- Ausgeglichenheit
Diese wichtigen persönlichen Voraussetzungen sind unverzichtbar, wenn man Tagesmutter werden möchte. Aber auch das Gesetz erwartet, dass Frauen und Männer, die planen, Tagesvater oder Tagesmutter zu werden, bestimmte Anforderungen erfüllen. Laut § 43 SGB VIII müssen alle Tagesmütter und alle Tagesväter eine Qualifizierung für diesen Beruf nachweisen. Dies kann eine bereits absolvierte pädagogische Ausbildung sein oder eine auf anderem Weg erreichte pädagogische Qualifizierung. Anbieter für Frauen, die planen, als Quereinsteiger Tagesmutter zu werden, sind Volkshochschulen oder die Tagesmutterverbände. Wichtig ist, dass die Maßnahme von einem durch das Jugendamt anerkannten Träger durchgeführt wird. Detaillierte Infos über regionale Anbieter stellt jedes örtliche Jugendamt zur Verfügung.
Zusätzlich zu den bisher aufgeführten Voraussetzungen ist eine kindgerechte Ausstattung der Räume Vorschrift. Ausreichend Raum zum Spielen muss genauso vorhanden sein wie dessen anregungsreiche Gestaltung. Für Kleinkinder muss eine ausreichend hohe Anzahl an Ruhe- und Schlafgelegenheiten zur Verfügung stehen. Unfallverhütende und hygienische Vorgaben sind im gleichen Ausmaß zu erfüllen wie die Möglichkeit, ausreichend Zeit im Freien in der Natur zu verbringen.