Shisha Bar eröffnen – ein Hauch von Orient
Rauchverbot? Nicht, wenn Sie eine Shisha Bar eröffnen!
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Vom Rauchverbot in Deutschland profitieren
Wenn Sie eine Shisha Bar oder Shisha Lounge eröffnen, nutzen Sie eine Nische, die das deutsche Rauchverbot in Kneipen geschaffen hat. In Shisha Bars darf weiter geraucht werden, wenn in den Shishas
- getrocknete Früchte oder
- Shiazo-Steine
geraucht werden. Tabak darf nicht verwendet werden. Im ursprünglichen Sinn ist eine Shisha eine Wasserpfeife für den Konsum von Tabak; oft ist dieser Tabak aromatisiert mit Fruchtaromen oder Gewürzen. Das Wasser in der Shisha reduziert zwar die Schadstoffe, die beim Rauchen entstehen, gesundheitsschädlich ist dieser Rauch aber trotzdem. Deshalb darf Tabak in einer Shisha in Bars nicht mehr verwendet werden. Allerdings können Sie weiterhin klassische Shishas anbieten, wenn Sie ihren Gästen einen Außenbereich zu deren Konsum bereitstellen können. Das rauchen von Tabak ist nämlich nur in den Innenräumen ihrer Lounge verboten.
In NRW gab es 2013 erhebliche Probleme für die Betreiber von Shisha-Bars, denn nach dem Nichtraucherschutzgesetz durfte zunächst auch in Shisha-Bars nicht mehr geraucht werden. Das hätte das Aus für die Shisha Bars bedeutet. Ein Urteil des Obersten Verwaltungsgerichts NRW hob dieses Verbot dann jedoch wieder auf unter der Voraussetzung, dass in den Shishas im Inneren der Bars kein Tabak geraucht werden darf.
Von gesetzlicher Seite sind Sie zudem dazu verpflichtet, eine Gewerbeanmeldung durchzuführen.
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