Reitverein gründen – wie es erfolgreich gelingt
Mancher Reiter träumt davon, das geliebte Hobby zum Beruf zu machen. Aber die Wenigsten wissen, was zu beachten ist, wenn man einen Reitverein gründen möchte. Im Folgenden haben wir einige Informationen zusammengestellt, die für den künftigen Gründer von Interesse sind und auch helfen sollen, die möglichen Kosten abzuschätzen.
Wer einen Reitverein gründen darf
Ein Verein wird von Juristen als ein Zusammenschluss von Personen definiert, der dauerhaft angelegt ist, einen gemeinsamen Zweck verfolgt und eine körperschaftliche Verfassung besitzt, die sogenannte Satzung. Wer einen Reitverein gründen möchte, verfolgt im Allgemeinen den Zweck, gemeinsam mit anderen den Reitsport auszuüben und zu fördern. An der Gründung des Vereins müssen sich mindestens zwei Personen beteiligen. Diese müssen in rechtlicher Hinsicht keine besonderen Voraussetzungen erfüllen, denn nach unserer Verfassung herrscht Vereinsfreiheit. Soll der Verein in das Vereinsregister eingetragen werden, muss er aber mindestens sieben Mitglieder haben. Die Eintragung ins Vereinsregister führt dazu, dass der Verein Rechtsfähigkeit erwirbt. Allerdings ist die Eintragung des Vereins auch mit Kosten verbunden. Nach § 77 BGB müssen Anmeldungen zum Vereinsregister mittels öffentlich beglaubigter Erklärung abgegeben werden, was die Mitwirkung eines Notars erfordert. Außerdem wird auch für die Eintragung im Vereinsregister und die Bekanntmachung der Eintragung eine Gebühr erhoben. Insgesamt kann dies rund 150 € kosten.