Mancher Reiter träumt davon, das geliebte Hobby zum Beruf zu machen. Aber die Wenigsten wissen, was zu beachten ist, wenn man einen Reitverein gründen möchte. Im Folgenden haben wir einige Informationen zusammengestellt, die für den künftigen Gründer von Interesse sind und auch helfen sollen, die möglichen Kosten abzuschätzen.

Wer einen Reitverein gründen darf

Ein Verein wird von Juristen als ein Zusammenschluss von Personen definiert, der dauerhaft angelegt ist, einen gemeinsamen Zweck verfolgt und eine körperschaftliche Verfassung besitzt, die sogenannte Satzung. Wer einen Reitverein gründen möchte, verfolgt im Allgemeinen den Zweck, gemeinsam mit anderen den Reitsport auszuüben und zu fördern. An der Gründung des Vereins müssen sich mindestens zwei Personen beteiligen. Diese müssen in rechtlicher Hinsicht keine besonderen Voraussetzungen erfüllen, denn nach unserer Verfassung herrscht Vereinsfreiheit. Soll der Verein in das Vereinsregister eingetragen werden, muss er aber mindestens sieben Mitglieder haben. Die Eintragung ins Vereinsregister führt dazu, dass der Verein Rechtsfähigkeit erwirbt. Allerdings ist die Eintragung des Vereins auch mit Kosten verbunden. Nach § 77 BGB müssen Anmeldungen zum Vereinsregister mittels öffentlich beglaubigter Erklärung abgegeben werden, was die Mitwirkung eines Notars erfordert. Außerdem wird auch für die Eintragung im Vereinsregister und die Bekanntmachung der Eintragung eine Gebühr erhoben. Insgesamt kann dies rund 150 € kosten.

auxmoney unterstützt Selbstständige

Ich brauche
für
  • Bitte wählen …
  • Möbel / Umzug
  • Urlaub
  • PC / HiFi / TV / Video
  • Existenzgründung
  • Ausbildungsfinanzierung
  • Ablöse anderer Kredite
  • Ausgleich Girokonto / Dispo
  • Auto
  • Sonstiges
Bitte Verwendungszweck angeben
Monatliche Rate
171

* Eff. Zins 4,55 % p.a., 84 Monate, Kreditbetrag 12.500 € (inkl. Geb., Sorglos-Paket), Auszahlungsbetrag € 10.027. Vorläufige Berechnung. Vertragswerte können abweichen.

Sichern Sie sich und Ihren Wunschkredit ab

Mit dem Sorglos-Paket schützen Sie sich, Ihre Familie und die Menschen, die Ihnen für Ihren Wunschkredit Geld leihen. Denn das Sorglos-Paket hilft mit Ratenzahlung bei unvorhergesehenen finanziellen Belastungen durch Arbeitsunfähigkeit, schwere Krankheit, Arbeitslosigkeit bzw. Aufgabe der selbstständigen Tätigkeit und Tod. Es wird für die gesamte Laufzeit des Kredites abgeschlossen. Details zu den Allg. Versicherungsbedingungen

Ich trage das volle Risiko selbst

Der Ablauf der Gründung

Jeder deutsche Staatsangehörige kann nach Art. 9 GG einen Verein gründen. Wer einen Reitverein gründen möchte, muss aber eine ganze Reihe von Entscheidungen treffen. Wichtig ist zunächst, dass der Verein eine Satzung erhält. In dieser muss unter anderem Folgendes festgelegt werden:

  • Der Name des Vereins,
  • welchen Zweck der Verein verfolgt und wo er seinen Sitz hat,
  • wer Mitglied werden kann,
  • welchen Inhalt die Mitgliedschaft hat,
  • welche Umstände zu einem Verlust der Mitgliedschaft führen können.

Darüber hinaus wird in der Satzung niedergelegt, wie sich der Vorstand zusammensetzt, welche Aufgaben die Organe des Vereins haben und ob sowie in welcher Höhe Mitgliedsbeiträge erhoben werden. Wer einen Reitverein gründen möchte, kann im Internet Vorlagen für verschiedene Satzungen finden. Personen, die einen Reitverein gründen möchten, ist aber zu empfehlen, sich individuell von einem Rechtsanwalt in Bezug auf ihr Vorhaben beraten zu lassen. Die Kosten hierfür hängen vom Aufwand im Einzelfall ab.

Die Satzung im Detail

Die Mitwirkung eines Rechtsanwalts bei der Ausarbeitung der Satzung ist deshalb von Vorteil, weil vieles zu bedenken ist und Laien die Konsequenzen einzelner Entscheidungen häufig gar nicht erkennen. Bereits die Wahl des richtigen Vereinsnamens kann manche Tücken bergen. So darf der Name des Vereins denjenigen von bereits im Bezirk vorhandenen Vereinen nicht zu stark ähneln. Wer einen Reitverein gründen möchte, darf aber auch nicht gegen das Namens- oder Markenrecht verstoßen. Eine weitere wichtige Entscheidung betrifft die Bildung des Vorstandes. Der Reitverein kann selbst nicht handeln, sondern muss sich durch den Vorstand vertreten lassen. Der Vorstand kann allein aus einer Person bestehen, sinnvoller ist es aber naturgemäß, wenn mehrere Personen den Vorstand bilden. Dann müssen diejenigen, die den Reitverein gründen, aber festlegen, welche Aufgaben den einzelnen Vorstandsmitgliedern obliegen. Denkbar ist, dass der Hauptvorstand von den anderen Vorstandsmitgliedern nur im Verhinderungsfall vertreten wird, es ist aber ebenso eine Aufteilung der Aufgaben möglich.

Was sonst noch wichtig ist

Wer einen Reitverein gründen will, sollte wissen, dass das wichtigste Organ des Vereins die Mitgliederversammlung ist. Diese nimmt alle Aufgaben wahr, die nicht anderen Organen übertragen wurden. Außerdem hat sie folgende Pflichten:

  • Sie bestellt und kontrolliert den Vorstand.
  • Sie beschließt Satzungsänderungen.
  • Ihr obliegt auch die Entscheidung über die Auflösung des Vereins.

Bevor die Gründer einen Reitverein gründen, sollten sie deshalb auch überlegen, ob die Rechte der Mitgliederversammlung durch die Satzung beschränkt werden sollen, was juristisch möglich ist. Die wichtigste Entscheidung, die die Personen, die einen Reitverein gründen wollen, zu treffen haben, ist die aber Frage, ob dieser rechtsfähig sein soll, da dies haftungsrechtliche Konsequenzen hat. Wenn der Verein nicht rechtsfähig ist, haften dessen Mitglieder persönlich. Allerdings können die Personen, die den Reitverein gründen, insoweit Einschränkungen in der Satzung vorsehen. Beim rechtsfähigen Verein trifft die Haftung dagegen regelmäßig nur die Organe. Hat der Verein Einnahmen, muss er diese gegebenenfalls versteuern.