Reisebüro eröffnen – Urlaubsträume erfüllen
Menschen, die ein Reisebüro eröffnen, sind an besondere gesetzliche Rahmenbedingungen gebunden. Hinzu kommen persönliche Kompetenzen, die Ihnen weiterhelfen. Mit den notwendigen Informationen gelingt Ihnen der Schritt in die Selbstständigkeit mit dem Reisebüro.
Sie möchten ein Reisebüro als Reiseveranstalter oder Reisevermittler eröffnen?
Die Selbstständigkeit ist hier natürlich ein weitgreifender Schritt, der gut überlegt sein will. Viele Personen, die ein Reisebüro eröffnen, haben zuvor schon in einem Reisebüro gearbeitet oder waren an anderer Stelle in der Tourismusbranche tätig. Ein besonders wichtiger Aspekt, der unter anderem für Ihre spätere Haftung entscheidend sein wird, ist die genaue Art der Tätigkeit und damit die Tätigkeitsbezeichnung. So unterscheidet man heute – obwohl man in der Umgangssprache ggf. in beiden Fällen vom „Reisebüro eröffnen“ spricht – von dein beiden Begriffen „Reiseveranstalter“ und „Reisevermittler“. Überlegen Sie bitte im Vorfeld genau, als welcher von beiden Sie agieren werden. Ein Reiseveranstalter führt selbst eine Reise für Gäste durch oder ist zumindest dafür verantwortlich, auch wenn Dritte bei der Veranstaltung mitwirken. Ein Reisevermittler dagegen tritt lediglich als Händler auf, der das Angebot eines Reiseveranstalters an Kunden vermittelt. Der Vertrag wird jedoch zwischen dem Reiseveranstalter und dem Endkunden geschlossen. Was hier haftungsrechtlich genau auf Sie zukommt, können Sie beispielsweise bei den Branchenverbänden erfahren. Wie Sie es sicherlich schon selbst vermuten, haften Reiseveranstalter wesentlich umfangreicher als die Reisevermittler, da der eigentliche Reisevertrag ja direkt zwischen den anderen beiden Parteien geschlossen wird.