Menschen, die ein Reisebüro eröffnen, sind an besondere gesetzliche Rahmenbedingungen gebunden. Hinzu kommen persönliche Kompetenzen, die Ihnen weiterhelfen. Mit den notwendigen Informationen gelingt Ihnen der Schritt in die Selbstständigkeit mit dem Reisebüro.

Sie möchten ein Reisebüro als Reiseveranstalter oder Reisevermittler eröffnen?

Die Selbstständigkeit ist hier natürlich ein weitgreifender Schritt, der gut überlegt sein will. Viele Personen, die ein Reisebüro eröffnen, haben zuvor schon in einem Reisebüro gearbeitet oder waren an anderer Stelle in der Tourismusbranche tätig. Ein besonders wichtiger Aspekt, der unter anderem für Ihre spätere Haftung entscheidend sein wird, ist die genaue Art der Tätigkeit und damit die Tätigkeitsbezeichnung. So unterscheidet man heute – obwohl man in der Umgangssprache ggf. in beiden Fällen vom “Reisebüro eröffnen” spricht – von dein beiden Begriffen “Reiseveranstalter” und “Reisevermittler”. Überlegen Sie bitte im Vorfeld genau, als welcher von beiden Sie agieren werden. Ein Reiseveranstalter führt selbst eine Reise für Gäste durch oder ist zumindest dafür verantwortlich, auch wenn Dritte bei der Veranstaltung mitwirken. Ein Reisevermittler dagegen tritt lediglich als Händler auf, der das Angebot eines Reiseveranstalters an Kunden vermittelt. Der Vertrag wird jedoch zwischen dem Reiseveranstalter und dem Endkunden geschlossen. Was hier haftungsrechtlich genau auf Sie zukommt, können Sie beispielsweise bei den Branchenverbänden erfahren. Wie Sie es sicherlich schon selbst vermuten, haften Reiseveranstalter wesentlich umfangreicher als die Reisevermittler, da der eigentliche Reisevertrag ja direkt zwischen den anderen beiden Parteien geschlossen wird.

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Ich trage das volle Risiko selbst

Wenn Sie ein Reisebüro eröffnen, ist dies ein überwachungspflichtiges Gewerbe. Was bedeutet das?

Sie sollten wissen, dass in Deutschland keine staatliche Zulassung notwendig ist, wenn man ein  Reisebüro eröffnen möchte. Dennoch unterscheidet sich ein solches Unternehmen von einfachen Läden, die beispielsweise Souvenirs oder Schuhe verkaufen. Es ist ein sogenanntes überwachungsbedürftiges Gewerbe. Aus diesem Grund dürfen Sie nur dann Ihr Reisebüro eröffnen, wenn Sie Ihre persönliche Zuverlässigkeit nachweisen können. In der Regel wird hier die Gemeinde, in der das Reisebüro sein wird, ein polizeiliches Führungszeugnis Ihrer Person verlangen. Darüber hinaus wird ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister benötigt. Liegen alle Unterlagen vor und spricht nichts dagegen, dass Sie ein Reisebüro eröffnen, können Sie starten. Doch Vorsicht: Auch wenn Sie keine Berufsausbildung als Reiseverkehrskaufmann oder -frau haben müssen, sollten Sie die notwendigen Fachkenntnisse besitzen.

Rechtliche Rahmenbedingungen, wenn Sie Ihr Reisebüro eröffnen

Wenn Sie ein Reisebüro eröffnen, sollten Sie sich vor allem in einem rechtlichen Bereich gut auskennen: beim sogenannten Reisevertragsrecht. Dieses ist in Deutschland unter anderem nach den europäischen Vorgaben ausgestaltet und hält viele Pflichten für Reisebürobetreiber fest. So sind nach dem Gesetz beispielsweise folgende Leistungen möglich, wenn Sie ein Reisebüro eröffnen:

  • Beschaffung von Bahnfahrkarten
  • Beschaffung von Flugtickets
  • Beschaffung von Bustickets
  • Beschaffung von Tickets für Schiffspassagen
  • Vermittlung von Pauschalreisen und von Gesellschaftsreisen
  • Vermittlung von Aufenthalten und Reisen inklusive Beherbergung und Verpflegung
  • ergänzende Dienstleistungen wie Visa-Beschaffung oder Abschluss einer Reiseversicherung

Über diese von Ihnen angebotenen Reiseleistungen müssen Sie Ihren Kunden auch Auskünfte erteilen können. Außerdem sollten Personen, die ein Reisebüro eröffnen, über geeignete Geschäftsräume verfügen. Zu den Hinweisen, die Sie den Reisenden unbedingt mit auf den Weg gegen müssen, gehören die folgenden:

  • Datenschutzhinweis
  • Hinweis darauf, dass Fluggesellschaften den Zollbehörden der USA die Flug- und Reservierungsangaben mitteilen
  • Verwendung persönlicher Daten erfolgt nur zu Sicherheitszwecken

Sicherheit im Projekt “Reisebüro eröffnen” – sorgen Sie für einen ausreichenden Versicherungsschutz

Wer ein Reisebüro eröffnen möchte, hat auch mit nicht unerheblichen Risiken zu tun. Wenn Sie lediglich als Vermittler auftreten, sind diese zwar etwas geringer, allerdings benötigen Sie in jedem Fall die passenden Versicherungen. Zu den empfohlenen Versicherungspolicen im Reisebereich zählen:

  • Haftpflichtversicherung gegen Vermögens, Sach- und Personenschäden
  • Betriebs-Haftpflichtversicherung (für jeden Unternehmer wichtig)
  • Haftpflichtversicherung gegen Vermögensschäden durch den Verlust von IATA-Flugscheinen
  • Geschäftsversicherung

Welche einzelnen Versicherungsleistungen mit diesen Versicherungen verbunden sind, kann Ihnen ein Versicherungsvertreter oder -makler mitteilen. Wägen Sie alle Punkte sorgfältig ab, damit Sie entspannter an das Projekt “Reisebüro eröffnen” können und sich keinen allzu hohen persönlichen Risiken aussetzen.

Wer hat Tipps und Brancheninfos für Sie, wenn Sie ein Reisebüro eröffnen?

Es ist immer ein großer Schritt, wenn es um die erste berufliche Selbstständigkeit geht. Dies gilt natürlich auch dann, wenn Sie ein Reisebüro eröffnen. In diesem Fall ist es immer eine gute Idee, das Vorhaben mit erfahrenen Experten zu besprechen. Wenn Sie ein Reisebüro eröffnen, können Sie sich beispielsweise an Verbände aus der Reise- und Tourismusbranche wenden, beispielsweise an den Deutschen Reisebüro- und Reiseveranstalter-Verband.

Übrigens: solche Verbände können Sie auch über alternative Formen der Reisebüros informieren; zum Beispiel könnten Sie ein online Reisebüro eröffnen.