Private Arbeitsvermittlung gründen – so klappt es!
Wer sich gut auf dem Personalsektor auskennt und gerne mit Menschen umgeht, kann sich mit einer privaten Arbeitsvermittlung selbstständig machen. Viele Unternehmen konzentrieren sich lieber auf ihr Kerngeschäft und überlassen die Personalsuche heutzutage privaten Arbeitsvermittlern. Häufig bieten die privaten Personalvermittler außerdem die Überlassung von Arbeitskräften auf Zeit an.
Private Arbeitsvermittlung gründen mit Erfolg
Am Anfang steht die Geschäftsidee. Aber bevor diese umgesetzt werden kann, gilt es vieles zu bedenken. Wer allein eine private Arbeitsvermittlung gründen möchte, benötigt hierfür keine Erlaubnis. Etwas anderes gilt, wenn das Unternehmen sich darüber hinaus mit der Überlassung von Arbeitnehmern auf Zeit befassen soll. Dann muss eine Erlaubnis der Agentur für Arbeit beantragt werden, die kostenpflichtig ist. Die Vermittlung von Zeitarbeit rechnet sich insbesondere, wenn es sich um Arbeitsuchende handelt, die im Besitz eines Vermittlungsgutscheins der Agentur für Arbeit sind. Denn grundsätzlich darf der Vermittler nur von dem künftigen Arbeitgeber eine Provision verlangen, nicht jedoch vom Arbeitnehmer. Anders ist dies nur bei arbeitssuchenden Arbeitnehmern mit Aktivierungsschein der Arbeitsagenturen. Denn deren Vermittlung in eine Arbeitstätigkeit darf über den Vermittlungsschein abgerechnet werden. Hierfür ist allerdings erforderlich, dass die private Arbeitsvermittlung eine Zertifizierung nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung erworben hat. Wie dies geht, erfährt man bei der Agentur für Arbeit.