Ein Pfandleihhaus zu eröffnen kann sich lohnen!
Ein Pfandleihhaus zu gründen kann eine hervorragende Idee sein, um ohne besondere Spezialisierung ein florierendes eigenes Unternehmen zu eröffnen. Allerdings gibt es, wie in fast jedem Unternehmensbereich, einige Voraussetzungen, die beachtet werden müssen, damit sich der gewünschte Erfolg auch tatsächlich einstellt. Im Folgenden werden die wesentlichen Schritte der Gründung und Führung eines Pfandleihhauses erläutert.
Ein Pfandleihhaus eröffnen – Voraussetzungen
Betrachten wir zunächst das Geschäftssystem eines Pfandleihhauses: Das einfache Prinzip lautet, dass ein Mensch einen mobilen Gegenstand aus seinem Besitz verpfändet und dafür einen Teil des Verkaufswertes sofort in bar ausgezahlt erhält. Anschließend hat die vertraglich vereinbarte Zeit lang das Recht, den Gegenstand gegen die Bezahlung der Darlehenssumme sowie der anfallenden Zinsen und Gebühren wieder auszulösen. Nach Ablauf der Leihfrist kann der Pfandleiher den Gegenstand versteigern. Die Leihe muss vertraglich abgesichert werden und die Auslösung durch den Kreditnehmer kann jederzeit erfolgen. Daraus ergibt sich, dass ein Pfandleihhaus zu eröffnen mit gewissen Sicherheiten verbunden ist, die der Gründer vorweisen muss. Dabei handelt es sich sowohl um finanzielle als auch um persönliche Voraussetzungen. Wer darüber nachdenkt, ein Pfandleihhaus zu eröffnen, muss beispielsweise schon von Beginn an über große finanzielle Mittel verfügen, um die Darlehen auszahlen zu können. Im Folgenden werden die einzelnen Voraussetzungen dafür, ein Pfandleihhaus zu gründen, noch eingehender erläutert.