Erfolgreich Musikschule gründen – so gelingt es
Wer Freude an Musik hat und diese zu seinem Beruf machen möchte, aber nicht dauerhaft oder nicht ausschließlich mit Konzerten und Privatunterricht sein Geld verdienen möchte, für den könnte die Gründung einer Musikschule eine gute Idee sein. Nachfolgend einige Tipps dazu, was bei der Realisierung des Vorhabens zu beachten ist.
Musikschule gründen
Wer eine Musikschule gründen möchte, sollte sich genau darüber informieren, welche Voraussetzungen dafür erfüllt werden müssen. In manchen Bundesländern gibt es rechtliche Vorgaben. So gilt in Bayern die Sing- und Musikschulverordnung, die regelt, welche Unterrichtseinheiten in der Musikschule angeboten werden müssen. Außerdem schreibt sie vor, dass die Leitung bei einer musikpädagogischen Fachkraft liegen muss. Wer diese Voraussetzungen nicht mitbringt, darf die Bezeichnung Musikschule in Bayern nicht führen, kann aber eine freie Unterrichtseinrichtung betreiben, in der Musikunterricht erteilt wird. Sind die Rahmenbedingungen erfüllt, um eine Musikschule zu gründen, müssen geeignete Räumlichkeiten gefunden werden. Dafür reicht es nicht aus, dass der Vermieter mit dem Betrieb der Musikschule einverstanden ist. Mancherorts muss die Nutzung von Räumen als Musikschule vom Bauamt genehmigt werden. Außerdem sollte derjenige, der eine Musikschule gründen möchte, bereits vor der Anmeldung der Tätigkeit beim Finanzamt wissen, welche finanziellen Förderungen beantragt werden können.
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