Künstlersozialkasse
Wer als freier Künstler tätig ist, würde im Normalfall gegenüber Arbeitnehmern deutliche Nachteile bei der Sozialversicherung haben. Dafür, dass dies nicht so ist, sorgt seit 1983 die Künstlersozialkasse. Künstler und Publizisten können hier zahlreiche Vorteile in Anspruch nehmen.
Funktionsweise
Die Künstlersozialkasse beruht auf dem Künstlersozialversicherungsgesetz und ist vom Gesetzgeber mit der Umsetzung dieses Gesetzes beauftragt. Sie richtet sich an selbstständige Künstler und Publizisten und hat das Ziel, dass diese einen ähnlichen Sozialversicherungsschutz wie Arbeitnehmer erhalten. Allerdings ist die Künstlersozialkasse selbst kein Leistungsträger. Sie unterstützt Künstler und Publizisten lediglich bei ihrer Versicherung. Dies bedeutet in der Praxis, dass sie ihren Mitgliedern Zuschüsse bei der gesetzlichen Renten- und Pflegeversicherung sowie bei einer Krankenversicherung zahlt. Die Art der Krankenversicherung können die Mitglieder selbst wählen. Ihnen steht der gesamte gesetzliche Leistungskatalog zu. Von den Beiträgen müssen Künstler und Publizisten, die Mitglied bei der Künstlersozialkasse sind, nur 50 Prozent zahlen. Die anderen 50 Prozent werden von der Kasse überwiesen und setzen sich aus 20 Prozent Bundeszuschüssen und 30 Prozent Sozialabgaben der Unternehmen zusammen, welche Dienstleistungen aus dem Bereich Kunst und Publizistik in Anspruch nehmen oder diese verwerten. Im Gegenzug muss der Künstler oder Publizist einen Monatsbeitrag an die Kasse zahlen. Dieser richtet sich nach dem Einkommen des Einzelnen und kann daher sehr unterschiedlich ausfallen. Allerdings muss das Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze von 3.900 Euro im Jahr liegen. Liegt das Einkommen darunter, ist eine Mitgliedschaft nicht möglich. Eine Ausnahme besteht für Berufsanfänger, die trotz geringeren Einkommens Mitglied werden können.