Wer sich selbstständig macht, kann entscheiden, ob er sich in der gesetzlichen oder der privaten Krankenversicherung versichern möchte. Die Wahl der passenden Krankenversicherung für Selbstständige mit Kleingewerbe fällt nicht immer leicht. Was gibt es hierbei zu beachten und welche weiteren Versicherungen sind für Kleingewerbetreibende sinnvoll oder gar verpflichtend?

Pflicht für Kleingewerbe zur Krankenversicherung

Als Kleingewerbe gelten solche Unternehmen, die wegen ihres geringen Umfangs keinen kaufmännisch eingerichteten Gewerbebetrieb erfordern. Dies wird dann angenommen, wenn

  • der Umsatz des Vorjahres 17.500 € nicht überschritten hat und
  • der Umsatz des laufenden Jahres nicht mehr als 50.000 € beträgt.

Solange ein Unternehmen als Kleingewerbe eingestuft wird, genießt der Inhaber Erleichterungen bei der Buchführung, Rechnungslegung und Besteuerung. Da in der Bundesrepublik Deutschland aber eine gesetzliche Krankenversicherungspflicht besteht, muss auch der Selbstständige mit Gewerbe eine Krankenversicherung unterhalten. War er zuvor in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert, hat er die Wahl, ob er sich dort freiwillig weiterhin versichern oder zu einer privaten Krankenversicherung wechseln möchte.

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Gesetzliche Krankenversicherung bei Kleingewerbe

Ein Kleinunternehmer kann in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert sein. Die Höhe der Beiträge, die der Selbstständige mit Kleingewerbe zur Krankenversicherung entrichten muss, ist bundeseinheitlich geregelt und bemisst sich nach seinem Einkommen. Der Bemessungssatz beträgt

  • für eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung ohne Anspruch auf Krankengeld 14,9 %,
  • für eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung mit Krankengeldanspruch 15,5 %.

Der Krankenkassenbeitrag für Kleinunternehmer kann in der Anfangsphase der unternehmerischen Tätigkeit insbesondere dann günstig sein, wenn der Selbstständige noch einen Gründungszuschuss vom Arbeitsamt bezieht. Steigt aber das Einkommen, so erhöhen sich automatisch auch die Beiträge, die der Selbstständige mit Kleingewerbe zur Krankenversicherung leisten muss. Wird die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung nach einigen Jahren zu teuer, so ist zwar ein Wechsel in die private Krankenversicherung noch möglich, unter Umständen aber nicht mehr preisgünstig. Es sollte also bereits zu Anfang gut überlegt werden, ob der Kleinunternehmer in der Krankenkasse verbleibt. Allgemeine Fragen zur gesetzlichen Krankenversicherung beantwortet das Bürgertelefon des Bundesgesundheitsministeriums.

Private Krankenversicherung und Kleingewerbe

Die Kosten der privaten Krankenversicherung werden einkommensunabhängig berechnet. Die Beiträge bemessen sich nach dem Eintrittsalter des Selbstständigen mit Kleingewerbe in die Krankenversicherung, dessen Geschlecht und Gesundheitszustand. Im Allgemeinen bedeutet dies, dass die Beiträge, die der Selbstständige mit Kleingewerbe der Krankenversicherung zahlen muss, umso höher sind, je älter er oder sie bei dem Wechsel in die private Krankenversicherung ist. Indes unterscheiden sich die Tarife, welche die privaten Krankenversicherer anbieten, stark im Leistungsumfang voneinander, sodass sie gut miteinander verglichen werden sollten. Denn nicht immer ist der günstigste Tarif für den Selbstständigen mit Kleingewerbe zur Krankenversicherung der beste. Tarifvergleiche können auch im Internet mithilfe von kostenlosen Online-Tarifrechnern vorgenommen werden. Hat der Selbstständige mit Kleingewerbe eine Krankenversicherung gewählt, so ist ein späterer Wechsel in die gesetzliche Krankenkasse nur möglich, wenn wieder eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung entsteht.

Nebengewerbe und Krankenversicherung

Im Übrigen müssen Selbstständige mit Kleingewerbe bei der Krankenversicherung, insbesondere bei der Krankenversicherung beim Nebengewerbe, folgende Besonderheiten beachten: Wer hauptberuflich abhängig beschäftigt, also angestellt, ist und sein Kleinunternehmen nur im Nebengewerbe betreibt, kann grundsätzlich in der gesetzlichen Krankenkasse verbleiben. Wenn die Einkommensgrenze aber überschritten wird, muss der Selbstständige mit Kleingewerbe in die Krankenversicherung wechseln. Auch hier hat der Kleinunternehmer aber die Wahl, ob er in die private oder freiwillige gesetzliche Krankenversicherung eintritt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Selbstständiger mit Kleingewerbe in der Familienversicherung versichert sein. Familienmitglieder, die über ihren Angehörigen beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert sind, können in der Familienversicherung verbleiben, solange sie nicht mehr als 365 € im Monat verdienen. In der privaten Krankenversicherung gibt es dagegen keine Familienversicherung. Dort muss eine gesonderte Krankenversicherung für jedes Familienmitglied abgeschlossen werden.

Sonstige nützliche Versicherungen für das Kleingewerbe

Eine Versicherungspflicht besteht für Selbstständige mit Kleingewerbe in der Krankenversicherung. In vielen anderen Sparten ist keine Versicherungspflicht für Kleinunternehmen gesetzlich vorgesehen. Jedoch kann eine Betriebshaftpflicht für das Gewerbe sehr hilfreich sein. Denn Fehler können jedem einmal unterlaufen und schlimmstenfalls ist der Unternehmer dann Schadensersatzansprüchen Dritter ausgesetzt, die existenzbedrohend sein können. Es gibt zahlreiche unterschiedliche Arten der Haftpflichtversicherung auch für Kleinunternehmer. Spezielle Haftpflichtversicherungen existieren beispielsweise für

  • die IT-Branche
  • Fotografen und Journalisten
  • Medienunternehmer
  • Hausverwalter und Makler
  • die Marketing-Branche
  • oder Onlineshops.

Sinnvoll kann ferner eine freiwillige Arbeitslosenversicherung sein, die Selbstständige für den Fall des Scheiterns des Unternehmens absichert.

Weitere Besonderheiten bei Versicherungen für Kleinunternehmer

Es kann auch vorkommen, dass der Kleinunternehmer zur Sozialversicherung Beiträge leisten muss. Selbstständige sind zwar im Allgemeinen nicht rentenversicherungspflichtig, eine Versicherungspflicht besteht jedoch für bestimmte Berufe, unter anderem für Handwerker, Künstler, Lehrer und Erzieher. Angehörige dieser Berufsgruppen müssen also auch bei einem Kleingewerbe in die Sozialversicherung einzahlen. Auch Selbstständige, die im Wesentlichen für einen einzigen Auftraggeber tätig sind und keine sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen, müssen Rentenversicherungsbeiträge entrichten. Existenzgründer können eine Befreiung von der Sozialversicherungspflicht beantragen. Der Antrag muss innerhalb der ersten drei Monate nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit gestellt werden. Die Befreiung kann für die Dauer von drei Jahren erfolgen. Kleinunternehmer, die nicht sozialversicherungspflichtig sind, sollten jedoch in jedem Fall Vorsorge für das Alter treffen und beispielsweise über den Abschluss einer privaten Rentenversicherung nachdenken.