Kleingewerbe und Krankenversicherung
Wer sich selbstständig macht, kann entscheiden, ob er sich in der gesetzlichen oder der privaten Krankenversicherung versichern möchte. Die Wahl der passenden Krankenversicherung für Selbstständige mit Kleingewerbe fällt nicht immer leicht. Was gibt es hierbei zu beachten und welche weiteren Versicherungen sind für Kleingewerbetreibende sinnvoll oder gar verpflichtend?
Pflicht für Kleingewerbe zur Krankenversicherung
Als Kleingewerbe gelten solche Unternehmen, die wegen ihres geringen Umfangs keinen kaufmännisch eingerichteten Gewerbebetrieb erfordern. Dies wird dann angenommen, wenn
- der Umsatz des Vorjahres 17.500 € nicht überschritten hat und
- der Umsatz des laufenden Jahres nicht mehr als 50.000 € beträgt.
Solange ein Unternehmen als Kleingewerbe eingestuft wird, genießt der Inhaber Erleichterungen bei der Buchführung, Rechnungslegung und Besteuerung. Da in der Bundesrepublik Deutschland aber eine gesetzliche Krankenversicherungspflicht besteht, muss auch der Selbstständige mit Gewerbe eine Krankenversicherung unterhalten. War er zuvor in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert, hat er die Wahl, ob er sich dort freiwillig weiterhin versichern oder zu einer privaten Krankenversicherung wechseln möchte.