Der Begriff Institut ist nicht rechtlich geschützt, weshalb es gerade in diesem Bereich nicht nur seriöse Unternehmen gibt. Berücksichtigen Sie vor der Gründung die in diesem Ratgeber angesprochenen Punkte und Sie sind vielleicht schon bald in der Position, ein Institut zu gründen.

Formen von Instituten

Um ein Institut gründen zu können, sollten Sie sich zunächst einmal darüber klar werden, was genau unter dem Begriff Institut zu verstehen ist. In der Regel bezeichnet der Begriff Institut eine Lehr- oder eine Forschungseinrichtung. Außerdem könnten Sie darüber nachdenken, ein Institut zu eröffnen, welches eine wirtschaftliche oder auch eine künstlerische Ausrichtung hat.

  • Lehreinrichtung
  • Forschungseinrichtung
  • Wirtschaftsinstitut
  • Rechtsinstitut
  • Institut für Lobbyarbeit
  • künstlerisch orientiertes Institut

Laut dem BGH gibt es allerdings klare Richtlinien, wer welche Einrichtung als Institut bezeichnen darf: Wenn Sie ein Institut gründen möchten, dürfen Sie durch Ihre Gründung nicht den Eindruck erwecken, dass Ihr Institut öffentlich getragen wird oder eine besondere Wissenschaftlichkeit beinhaltet.

Der Zweck des Instituts spielt eine wichtige Rolle. Möchten Sie beispielsweise ein Forschungs- oder Lehrinstitut gründen, dann sollten Sie darauf achten, die Landeshochschulgesetze zu berücksichtigen. In diesen sind genaue Grundsätze vorgegeben, unter welchen Umständen Sie ein Institut gründen dürfen.

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Rechtliche Besonderheiten und Rechtsform

Sie können sich des Weiteren dafür entscheiden, eine haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft – also ein Einzelunternehmen – zu gründen. Das ist immer dann sinnvoll, wenn Sie geschäftliche Tätigkeiten in Eigenverantwortung ausüben möchten. Wollen Sie hingegen mit einem oder mehreren Partnern zusammen ein Institut gründen, bieten sich die Unternehmensformen GbR, GmbH oder die Limited an. Für gewerbliche Institute, die rein privat oder mit einer privaten Beteiligung gegründet werden, sind die jeweiligen rechtlichen Bestimmungen zur Unternehmensform zu berücksichtigen.
Es gibt einige rechtliche Besonderheiten, welche Sie kennen sollten, falls Sie ein Institut gründen möchten:

  • Aus Ihrem Unternehmensnamen sowie der Tätigkeit muss eindeutig hervorgehen, dass Sie nicht auf einem wissenschaftlichen Gebiet arbeiten.
  • Beschäftigen Sie sich mit den Themen Forschung und Wissenschaft, halten Sie sich an die Universitätsgrundsätze.
  • Möchten Sie ein gewerbliches Institut gründen, eröffnen Sie ein Unternehmen. Sie wählen die Rechtsform aus.

Die Wahl der idealen Rechtsform kann Sie im Haftungsfall oder bei Konflikten mit Ihren Partnern absichern. Falls Sie ein Institut gründen und dabei eine möglichst kostengünstige Rechtsform wählen wollen, dann entscheiden Sie sich für die Gründung als GbR. Sie benötigen dazu einen schriftlichen Vertrag und müssen Ihre Gesellschaft außerdem in einem staatlichen Register anmelden.

Finanzielles und Steuern

Der Start in die Selbständigkeit ist für viele mit einer finanziellen Hürde verbunden. Damit die Finanzierung gelingt fordern viele potenzielle Geldgeber einen Businessplan, in dem unter anderem die erwarteten Einnahmen und Kosten dargelegt werden. Ein Businessplan ist relativ aufwendig zu Erstellen. Für Existenzgründer, die sich diese Arbeit sparen und keinen Businessplan erstellen wollen, ist zum Beispiel die Finanzierung mit auxmoney eine Option.

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Checkliste für Staatliche Stellen

  1. Gewerbeanmeldung
  2. Finanzamt
  3. Kranken- und Rentenversicherungsschutz
  4. Künstlersozialkasse

Unabhängig davon, wie Sie Ihr Institut gründen möchten, kommen neben den kaufmännischen auch diverse steuerrechtliche Pflichten auf Sie zu. So ist zum Beispiel zu klären, ob Ihr Institut einem freien oder gewerblichen Beruf dient. Wenn Sie ein Institut eröffnen und beabsichtigen, Gewinne zu erzielen, dann müssen Sie in der Regel ein Gewerbe anmelden. Das Finanzamt kann Ihnen bei der Klärung helfen, ob Sie Ihr Institut als Freiberufler oder als Gewerbetreibender führen. Möchten Sie sich mit Ihrem Institut selbstständig machen, dann sollten Sie sich auch um Ihren Kranken- und Rentenversicherungsschutz kümmern. Tipp: Widmen Sie sich beispielsweise der Ausübung künstlerischer Tätigkeiten, können Sie einen Antrag bei der Künstlersozialkasse stellen. Wenn Ihr Antrag bewilligt wird, sind die Beiträge für Ihre Kranken- und Rentenversicherung, je nach Einkommen, deutlich geringer und Sie können dennoch in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben, falls Sie es möchten.

Weitere Anregungen

Sofern Sie ein Institut gründen wollen gibt es dafür viele verschiedene Möglichkeiten. Genau zu beachten ist die Rechtsprechung, wenn der Begriff Institut von Vereinen verwendet werden soll. Je nach Gericht und Bundesland gibt es unterschiedliche Auffassungen darüber, wann die Verwendung des Zusatzes Institut als irreführend einzustufen ist. Wenn Sie ein Institut gründen möchten, prüfen Sie also unbedingt die Rechtslage in Ihrem Bundesland.

Neben den rechtlichen Aspekten müssen Sie natürlich auch einige organisatorische Dinge klären, falls Sie ein Institut gründen wollen. Die Wahl des Standorts, die Einrichtung, Werbemaßnahmen und mehr können wichtige Punkte sein, falls Sie ein Institut gründen. Mit einer sorgfältigen Planung und einer guten Beratung wird es bestimmt auch Ihnen gelingen, ein seriöses und interessantes Institut zu gründen und somit in die eigene Selbständigkeit zu starten.