Inkassounternehmen gründen – Voraussetzungen & Tipps
Ein Inkassounternehmen erfordert diverse Voraussetzungen und untersteht juristischen Bestimmungen. Über diese Bestimmungen sollte sich jeder bewusst sein, der ein Inkassounternehmen gründen möchte. Wenn Sie also darüber nachdenken, ein solches Unternehmen zu eröffnen, sollten Sie die im Folgenden ausgeführten Voraussetzungen erfüllen.
Ein Inkassounternehmen gründen: Registrierung
Jeder, der ein Inkassounternehmen betreibt, muss sich als Inkassodienstleister registrieren lassen. Denn der Einzug fremder oder auf fremde Rechnung abgetretener Forderungen ist eine Rechtsdienstleistung und unterliegt den Bestimmungen des Rechtsdienstleistungsgesetzes. Dieses Gesetz verlangt eine entsprechende Registrierung bei der zuständigen Behörde. Folgende Personen können sich als Inkassodienstleister registrieren lassen:
- natürliche Personen
- juristische Personen
- Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit
Wer sich allerdings als Inkassodienstleister registrieren will, muss dafür diverse Voraussetzungen erfüllen. Ohne diese Voraussetzungen ist es nicht möglich, das Unternehmen zu gründen.
Persönliche Eignung
Zunächst einmal benötigt jeder, der ein Inkassounternehmen gründen will, einen Nachweis der persönlichen Eignung und Zuverlässigkeit. Dies bedeutet vor allem, dass der Gründer strafrechtlich unbescholten ist. Wenn Sie vorbestraft sind, ist es Ihnen nicht erlaubt, ein Inkassounternehmen zu gründen. Des Weiteren muss der Antragsteller in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben. Er darf also nicht durch Schulden auffällig sein. Die dritte Voraussetzung, um ein Inkassounternehmen zu gründen, bezieht sich auf die sonstigen beruflichen Tätigkeiten. Der Antragsteller darf keine Tätigkeit ausüben, durch die Interessenskonflikte mit der Tätigkeit als Inkassounternehmer entstehen. Ein Beispiel hierfür wäre etwa eine Tätigkeit als Darlehensvermittler.
Theoretische Sachkunde
Darüber hinaus muss der Antragsteller nachweisen, dass er über die theoretische Sachkunde verfügt, die nötig ist, um ein Inkassounternehmen zu gründen. Nur wer die entsprechende Sachkunde nachweisen kann, erhält eine Registrierung. Theoretische Sachkunde lässt sich in einem dafür vorgesehenen Lehrgang erwerben. Als Nachweis genügt ein Zeugnis des Lehrgangs. Allerdings muss ein Lehrgang bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um als solcher anerkannt zu werden. Für die theoretische Sachkunde werden ausreichende Kenntnisse auf den für die Tätigkeit relevanten Gebieten des Rechts verlangt. Hierzu zählen vor allem:
- Bürgerliches Recht
- Handelsrecht
- Wertpapierrecht
- Gesellschaftsrecht
- Zivilprozessrecht (einschließlich Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrecht)
- Kostenrecht
Nur wer über entsprechende Kenntnisse verfügt und diese nachweisen kann, darf ein Inkassounternehmen gründen. Darüber hinaus muss der Antragsteller die erste juristische Staatsprüfung bestanden haben und auch dies durch ein Zeugnis nachweisen können.