Ein Inkassounternehmen erfordert diverse Voraussetzungen und untersteht juristischen Bestimmungen. Über diese Bestimmungen sollte sich jeder bewusst sein, der ein Inkassounternehmen gründen möchte. Wenn Sie also darüber nachdenken, ein solches Unternehmen zu eröffnen, sollten Sie die im Folgenden ausgeführten Voraussetzungen erfüllen.

Ein Inkassounternehmen gründen: Registrierung

Jeder, der ein Inkassounternehmen betreibt, muss sich als Inkassodienstleister registrieren lassen. Denn der Einzug fremder oder auf fremde Rechnung abgetretener Forderungen ist eine Rechtsdienstleistung und unterliegt den Bestimmungen des Rechtsdienstleistungsgesetzes. Dieses Gesetz verlangt eine entsprechende Registrierung bei der zuständigen Behörde. Folgende Personen können sich als Inkassodienstleister registrieren lassen:

  • natürliche Personen
  • juristische Personen
  • Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit

Wer sich allerdings als Inkassodienstleister registrieren will, muss dafür diverse Voraussetzungen erfüllen. Ohne diese Voraussetzungen ist es nicht möglich, das Unternehmen zu gründen.

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Persönliche Eignung

Zunächst einmal benötigt jeder, der ein Inkassounternehmen gründen will, einen Nachweis der persönlichen Eignung und Zuverlässigkeit. Dies bedeutet vor allem, dass der Gründer strafrechtlich unbescholten ist. Wenn Sie vorbestraft sind, ist es Ihnen nicht erlaubt, ein Inkassounternehmen zu gründen. Des Weiteren muss der Antragsteller in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben. Er darf also nicht durch Schulden auffällig sein. Die dritte Voraussetzung, um ein Inkassounternehmen zu gründen, bezieht sich auf die sonstigen beruflichen Tätigkeiten. Der Antragsteller darf keine Tätigkeit ausüben, durch die Interessenskonflikte mit der Tätigkeit als Inkassounternehmer entstehen. Ein Beispiel hierfür wäre etwa eine Tätigkeit als Darlehensvermittler.

Theoretische Sachkunde

Darüber hinaus muss der Antragsteller nachweisen, dass er über die theoretische Sachkunde verfügt, die nötig ist, um ein Inkassounternehmen zu gründen. Nur wer die entsprechende Sachkunde nachweisen kann, erhält eine Registrierung. Theoretische Sachkunde lässt sich in einem dafür vorgesehenen Lehrgang erwerben. Als Nachweis genügt ein Zeugnis des Lehrgangs. Allerdings muss ein Lehrgang bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um als solcher anerkannt zu werden. Für die theoretische Sachkunde werden ausreichende Kenntnisse auf den für die Tätigkeit relevanten Gebieten des Rechts verlangt. Hierzu zählen vor allem:

  • Bürgerliches Recht
  • Handelsrecht
  • Wertpapierrecht
  • Gesellschaftsrecht
  • Zivilprozessrecht (einschließlich Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrecht)
  • Kostenrecht

Nur wer über entsprechende Kenntnisse verfügt und diese nachweisen kann, darf ein Inkassounternehmen gründen. Darüber hinaus muss der Antragsteller die erste juristische Staatsprüfung bestanden haben und auch dies durch ein Zeugnis nachweisen können.

Praktische Sachkunde

Um das Inkassounternehmen zu gründen, ist darüber hinaus auch praktische Sachkunde vonnöten und wird ebenfalls von der Behörde gefordert. Praktische Sachkunde bedeutet, dass Sie den Beruf eines Inkassodienstleisters oder einen vergleichbaren Beruf mindestens zwei Jahre unter Anleitung ausgeübt haben müssen. Auch eine Ausbildung zum Inkassodienstleister gilt als Ausübung des Berufs. Der Antragsteller muss diese praktische Sachkunde mit Arbeitszeugnissen oder sonstigen Bescheinigungen nachweisen können. Wenn die Inkassodienstleistung durch eine juristische Person oder durch eine Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit angeboten werden soll, muss diese eine natürliche Person bestimmen, die die entsprechende theoretische und praktische Sachkunde vorweisen kann. Die Person muss in dem Unternehmen dauerhaft beschäftigt sein. Außerdem muss sie in allen Angelegenheiten, die Rechtsdienstleistungen betreffen, weisungsbefugt und weisungsunabhängig sein. Zu guter Letzt muss die gewählte Person zur Vertretung nach außen berechtigt sein.

Registrierung für ein Inkassounternehmen

Sind all diese Voraussetzungen erfüllt, können Sie Ihr Inkassounternehmen registrieren lassen. Zusätzlich zu den genannten Zeugnissen müssen Sie bei der Registrierung eine Berufshaftpflichtversicherung vorweisen können. Diese muss mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro für jeden Versicherungsfall abgeschlossen sein. Für die Registrierung von Inkassounternehmen sind die Präsidenten von bestimmten, durch die Landesverordnung ermächtigen Amts-, Landes- und Oberlandesgerichten zuständig. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem inländischen Hauptniederlassungsort des geplanten Unternehmens. Genaue Listen mit allen Registrierungsbehörden sind im Internet einzusehen. Auf der Homepage des Rechtsdienstleistungsregisters finden Sie außerdem Antragsformulare, die Sie herunterladen können. Das ausgefüllte Antragsformular muss Ihren Namen, Ihr Geburtsdatum und die Anschrift des Hauptsitzes sowie aller Zweigstellen des Unternehmens enthalten. Wenn noch andere qualifizierte Personen beschäftigt sind, muss auch deren Name und Geburtsjahr aufgeführt sein. Etwas komplizierter wird es, wenn es sich beim Antragsteller um eine juristische Person oder eine Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit handelt. In diesem Fall muss die Firma mit Gründungsjahr und Geschäftsanschrift und den Anschriften aller Zweigstellen aufgeführt sein. Darüber hinaus muss ein gesetzlicher Vertreter bestimmt werden. Namen und Anschriften aller qualifizierten Personen müssen zusätzlich auf dem Formular enthalten sein.

Zusatzmaterial für die Gründung eines Inkassounternehmens

Damit die Registrierung abgeschlossen werden kann, muss weiteres Material beigefügt sein, das die Eignung des Antragstellers nachweist. Zum einen sollten Sie eine Darstellung Ihrer Ausbildung und Ihres beruflichen Werdeganges beilegen. Des Weiteren benötigen Sie ein Führungszeugnis, das Ihre Zuverlässigkeit bezeugt. Außerdem brauchen Sie eine Erklärung, ob ein Insolvenzverfahren gegen Sie vorliegt oder in den letzten drei Jahren eine Eintragung in ein Schuldnerverzeichnis vorgenommen wurde. Und zu guter Letzt benötigen Sie die vorher erwähnten Zeugnisse der theoretischen und praktischen Sachkunde. Liegt all dies ordnungsgemäß vor, können Sie ein Inkassounternehmen gründen.