Imbiss eröffnen & erfolgreich führen
Wer einen Imbiss eröffnen möchte sollte Spaß im Umgang mit Menschen haben und viel Engagement mitbringen. Ob als „Reisegastwirt“ oder in einem Gebäude: Wenn Sie sich selbständig machen und gut vorbereiten, werden Sie sicher schon bald die ersten Kunden bedienen.
Hilfreiche Anregungen können Sie unserer Checkliste Imbiss Eröffnen entnehmen.
- Vorbereitung auf die Selbständigkeit
- Wertvolle Tipps und Anlaufstellen
- Von Beginn an die Finanzen im Blick
- Der richtige Standort
Vorbereitung auf die Selbständigkeit
Wichtig ist, dass die Qualität stimmt und dass Sie entweder selbst Erfahrung in der Zubereitung von Speisen haben oder auf einen Experten als Koch zurückgreifen können. Sie können selbstverständlich auch den Großteil der Speisen fertig vorbereitet anliefern lassen. Nur die finale Zubereitung liegt dann bei Ihnen.
Welche Speisen Sie als Selbständiger im Einzelnen anbieten wollen sollten Sie von verschiedenen Faktoren abhängig machen. In jedem Fall lohnt es sich, in Sachen Kundenfreundlichkeit immer wieder kleine Highlights zu setzen:
- Mit sehr langen Öffnungszeiten in der Nähe von Diskotheken
- Mit einem netten Plausch in der Imbissbude oder am Imbisswagen
- Mit einer liebevollen Einrichtung bzw. besonders gemütlichen Stehtischen
Wenn Sie in einem Gebäude einen Imbiss eröffnen, benötigen Sie dafür eine Gewerbeanmeldung. Diese müssen Sie mindestens 4 Wochen vor der Eröffnung von Ihrem Imbissstand beantragen. Es handelt es sich nicht um eine „Erlaubnis“, es geht also nicht darum, ob sie Fast-Food oder andere Speisen servieren dürfen. Vielmehr müssen Sie lediglich Ihr Vorhaben, einen Imbiss zu gründen, anmelden.
Es hilft Ihnen sicherlich, wenn Sie fachlich und auch betriebswirtschaftlich mit der Branche vertraut sind. Besonderheiten für die Eröffnung von einem Imbiss sind:
- Unterrichtsnachweis über hygienische Bestimmungen durch die IHK
- §12 des Gaststättengesetzes für die Ausschüttung von Alkohol
- Steuerliche Bestimmungen in der Gastronomie
Wer einen Imbiss eröffnet, kann dies in einem Gebäude oder mit einem Imbisswagen tun. Um mit einem Wagen einen Imbiss zu eröffnen benötigen Sie nach § 55 Gewerbeordnung (GewO) eine Reisegewerbekarte, was diese Unterlagen voraussetzt:
- Personalausweis oder Reisepass
- bei ausländischen Staatsangehörigen (ausgenommen EU-Länder): gültige Aufenthaltserlaubnis
- bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug (mit allen Einträgen)
Bleiben Sie auf dem neusten Stand, was Ihre Speisen und die Vorlieben Ihrer Kunden angeht und…
- Nutzen Sie Weiterbildungsangebote der IHK
- Bieten Sie z.B. belegte Brötchen oder Salat für Vegetarier an
Es ist entscheidend, dass die Qualität Ihrer Speisen und der Service stimmen. Gerade weil der Kundenkontakt in vielen Fällen kurz sein wird und Sie nur einen kleinen Stamm an Kunden haben, ist der kurze Eindruck wichtig. Wiederkehrende Besucher sind wichtig für den Erfolg, wenn Sie einen Imbiss eröffnen. Diese Leute sollten sich gerne an Sie und Ihren Imbiss erinnern, denn sonst kommen Sie nicht wieder.
Von Beginn an die Finanzen im Blick behalten
Einen Imbiss eröffnen verursacht gewisse Kosten für den Anfang. Dabei schlagen vor allem die Kosten für die Erstausstattung zu Buche, zum Beispiel für
- Hähnchengrill
- Doppelfritteuse mit getrenntem Becken
- Elektrisches Currywurst-Schneidegerät
- TÜV Abnahme für Betreiber von einem mobilen Imbiss
Auch wenn Sie schon lange den Wunsch hegen, einen Imbiss zu eröffnen, sollte der finanzielle Mehrwert im Vordergrund stehen. Nach der Gründungsphase werden Sie laufende Kosten haben, welche Sie wohl durch die Gewinne wieder wettmachen werden. Davor müssen Sie jedoch die Gründungsfinanzierung sicherstellen.
Am Anfang der Gründungsphase steht meist die Erstellung von einem Businessplan. Banken benötigen diesen in jedem Fall, wenn Sie Ihnen einen Kredit gewähren. An Selbständige vergeben Sie Kredite jedoch auch dann nur selten. auxmoney ist mit Krediten von Privat eine Alternative.