Die fachgerechte Unterbringung von Hunden und eine adäquate Hundebetreuung werden durch eine Geschäftsidee gewährleistet, die sich als professionell unterhaltene Hundepension oder Hundehotel in zunehmendem Umfang etabliert hat. Mit dem Hundepension Gründen wurde allerdings nicht nur eine bestehende Marktlücke und eine gewachsene Nachfrage abgedeckt, sondern viele begeisterte Hundefreunde haben ihre Ambition zum Beruf gemacht und sich eine eigene Existenzgrundlage gebildet. Außerdem werden Hundepensionen auch von Heimtierverbänden befürwortet.

Grundlegende Konstellationen beim Hundepension Eröffnen

Das Hundepension Eröffnen ist nicht mit einem Fingerschnippen getan, denn sowohl für die Betreiber als auch für die Tiere müssen die unterschiedlichsten Fragen abgeklärt werden. Eine ganz elementare Bedeutung für Ihre Hundepension nehmen die Richtlinien des Tierschutzgesetzes ein, besonders die Regelungen im § 11 sind relevant; dieser beschäftigt sich mit dem gewerblichen Handel mit Wirbeltieren. Online können Sie das Tierschutzgesetz leicht nachlesen. Halten Sie sich unbedingt daran, um legal zu Handeln und vor allem das Wohlsein der Hunde in Ihrer Pension zu gewährleisten. Anhand einer kurzen Übersicht können Sie entnehmen, welche fundamentalen Voraussetzungen unter anderem erfüllt sein müssen:

  • Sie benötigen eine Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt in Ihrer Region, bevor Sie eine Tierpension eröffnen
  • Sie brauchen eine Gewerbeerlaubnis, weil mit der Haltung von Hunden beispielsweise in Wohngebieten Probleme verbunden sind
  • Sie sollten beim Veterinäramt einen Sachkundenachweis vorlegen

Mit diesen eher bürokratischen Vorgaben ist es noch nicht abgetan. Bevor Sie die Hundepension gründen können, kommt ein Tierarzt in die Anlage und nimmt diese nach einer eingehenden Begutachtung ab. In diesem Zusammenhang kommt es vor allen Dingen darauf an, dass bei einer beabsichtigten Zwingerhaltung der Hunde die baulichen Mindestvorgaben eingehalten werden müssen. Nur so kann für die Tiere eine artgerechte Haltung gewährleistet werden. Sollten Sie Ihre Hundepension gründen und keine Zwinger aufstellen, entfällt dieser Aspekt. Jedoch machen Zwinger als Zusatz definitiv Sinn, falls ein unverträglicher Hund zu Gast ist oder ein Vierbeiner nach einer Verletzung oder Krankheit in Quarantäne muss.

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Persönliche Voraussetzungen

Mit dem Hundepension Eröffnen und dem nachfolgenden Betrieb sind verschiedene Fragestellungen verknüpft, über die Sie sich eingehende Gedanken machen sollten. Diese basieren auf individuell unterschiedlichen Vorstellungen und begünstigen ganz spezielle Geschäftsvorhaben. Zentrale Abwägungen sind zum Beispiel:

  • maximale Kapazität an Tieren
  • passende Ausstattung für Hunde aller Rassen (Größe und Umfang der Auslaufbereiche, Gestaltung der Zwinger, Fläche des zur Verfügung stehenden Areals)
  • Mitbewerber in der näheren Umgebung
  • Preise für Nacht- und Tagesbetreuung
  • Grad der Betreuung, Leistungen (Pflege, Auslauf, Training)
  • Werbung: wie sollen Hundebesitzer von Ihrer Tierbetreuung erfahren?

Da auch eine Hundepension als eigenständiges Unternehmen einer gewissen Konkurrenz durch andere Selbstständige unterliegt, kann es wichtig sein, sich umzusehen, ob Mitbewerber vorhanden sind, oder ob der bestehende Bedarf überhaupt für ein erfolgreiches Betreiben ausreicht. Außerdem sollte eine entsprechende Werbung ausgelöst werden und ein Kostencheck erfolgen. Auch sollten Sie sich von eventuellen Konkurrenten abheben: bieten Sie auch Hundepflege an und baden die Hunde im eigenen Hundesalon, machen Sie mit den Tieren einen täglichen ausgiebigen Spaziergang oder schaffen Sie mit Ihrer Hundebetreuung einfach ein Hundeparadies.

An die Ausstattung gestellte Kriterien beim Hundepension Eröffnen

Entgegen vielen Annahmen ist eine Hundepension keine einfache Aufbewahrung von Hunden, deren Herrchen und Frauchen vorübergehend nicht in der Lage sind, sich um die Tiere zu kümmern oder im Urlaub sind. Da die Hunde rund um die Uhr betreut und beschäftigt werden müssen und jeder einzelne Hund individuelle Pflege benötigt, müssen die baulichen Gegebenheiten und Möglichkeiten passen. So benötigen Sie nicht nur genügend Freilaufflächen und Zwinger, sondern ebenfalls Lagerräume und ein Büro sowie Unterstellmöglichkeiten für Hilfsmittel. Für das Hundepension Eröffnen sind Investitionskosten erforderlich, deren Höhe Sie gut durchrechnen sollten. Beachten Sie hierbei unbedingt das für die Hunde benötigte Futter, welches leicht unterschätzt wird. Dieses müssen Sie unbedingt über die Kosten für die Betreuung des Hundes wieder einnehmen.

Finanzierung der Pension

Ohne einen bestimmten finanziellen Aufwand ist es kaum realisierbar, eine Hundepension zu gründen. Lediglich die Einmannunternehmen oder Einzelunternehmen haben es da etwas leichter, denn die jeweiligen Unternehmer können selbst bestimmen, wie viel Geld sie in die Hundepension stecken möchten. Da es allerdings ohne eine professionelle Ausrüstung und Vorkenntnisse nicht geht, ist es wichtig, sich vorab mit dem entsprechenden Konzept und einem Businessplan an einen Kreditgeber zu wenden. In diesem Bezug geht es hauptsächlich um ein vorab zu erstellendes Finanzierungskonzept. Ein persönliches Vorsprechen bei einem Existenzgründerfachmann oder beim Steuerberater kann dabei hilfreich sein. Nicht von der Hand zu weisen sind staatliche Fördermittel und alternative Finanzierungsmöglichkeiten wie:

  • Einstiegsgeld aus dem Arbeitslosengeld II heraus oder
  • Gründungszuschuss vom Arbeitsamt für Bezieher von Arbeitslosengeld I oder
  • Darlehen und Kredite von Privat

Im günstigsten Fall gibt es genügend Eigenkapital aus Ersparnissen oder Verkäufen, falls das Einstiegsgeld oder der Gründerzuschuss nicht infrage kommt. Es besteht außerdem die Möglichkeit, nicht die komplette Finanzierung, sondern nur eine teilweise finanzielle Unterstützung durch einen Kredit abzudecken.

Versicherungstechnische Grundlagen

Nach dem Hundepension Eröffnen besteht ein Gewerbebetrieb, der speziellen versicherungstechnischen Absicherungen bedarf. In diesem Bezug sind sowohl eine ausreichende Betriebshaftpflicht-Versicherung als auch eine Gebäudeversicherung abzuwägen. Wenn die Tiere ausgeführt werden, kann eine Hunde- oder Hundehüterhaftpflichtversicherung sinnvoll sein. Für angestellte Mitarbeiter sind ebenfalls die üblichen Versicherungen abzuschließen, denn ohne qualifiziertes Personal sind die hohen Anforderungen meist nicht zu schaffen.

Geltende Vorschriften & Rechtliches

Neben den tierschutzrechtlichen Vorgaben, die für Hundeheime verbindlich sind, gibt es noch weitere gesetzliche Richtlinien. Beim Hundepension Eröffnen müssen vor allen Dingen Vorschriften eingehalten werden, die mit einer Unterbindung der Lärmbelästigung zu tun haben. Aber auch das Tierschutzgesetz sollte bekannt sein, um eine ausreichende Zwingergröße und genügend Auslauf für die Hunde zu gewährleisten. Außerdem müssen die Hunde stets mit frischem Wasser und genügend Futter versorgt werden.

Spezielle Tipps für das Eröffnen einer Hundepension

Eine Hundepension ist nicht nur eine zweckmäßige eigenständige Einrichtung, sondern kann ebenso als Ergänzung zu einer Hundeschule ins Leben gerufen werden. Damit es nach dem Hundepension Eröffnen keine Schwierigkeiten beim Betrieb gibt, sollte der Auswahl des passenden Ortes ein besonderes Interesse zufallen.
Nur Personen, welche ein besonderes Verhältnis zu jedem einzelnen Hund aufbauen können, sind für die Eröffnung einer solchen Pension überhaupt geeignet. Machen Sie sich bewusst, dass Sie die Hunde rund um die Uhr betreuen und pflegen müssen.
Kommt man mit allen Tieren gut zurecht, kann auch eine allgemeine Tierpension für alle Tiere eingerichtet werden. Hier können noch Katzen, Nager oder sogar Großtiere wie Pferde hinzukommen. Je nach Platzangebot und Fachkenntnissen können Sie so Ihr Angebot erweitern.