Hundepension eröffnen
Die fachgerechte Unterbringung von Hunden und eine adäquate Hundebetreuung werden durch eine Geschäftsidee gewährleistet, die sich als professionell unterhaltene Hundepension oder Hundehotel in zunehmendem Umfang etabliert hat. Mit dem Hundepension Gründen wurde allerdings nicht nur eine bestehende Marktlücke und eine gewachsene Nachfrage abgedeckt, sondern viele begeisterte Hundefreunde haben ihre Ambition zum Beruf gemacht und sich eine eigene Existenzgrundlage gebildet. Außerdem werden Hundepensionen auch von Heimtierverbänden befürwortet.
Grundlegende Konstellationen beim Hundepension Eröffnen
Das Hundepension Eröffnen ist nicht mit einem Fingerschnippen getan, denn sowohl für die Betreiber als auch für die Tiere müssen die unterschiedlichsten Fragen abgeklärt werden. Eine ganz elementare Bedeutung für Ihre Hundepension nehmen die Richtlinien des Tierschutzgesetzes ein, besonders die Regelungen im § 11 sind relevant; dieser beschäftigt sich mit dem gewerblichen Handel mit Wirbeltieren. Online können Sie das Tierschutzgesetz leicht nachlesen. Halten Sie sich unbedingt daran, um legal zu Handeln und vor allem das Wohlsein der Hunde in Ihrer Pension zu gewährleisten. Anhand einer kurzen Übersicht können Sie entnehmen, welche fundamentalen Voraussetzungen unter anderem erfüllt sein müssen:
- Sie benötigen eine Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt in Ihrer Region, bevor Sie eine Tierpension eröffnen
- Sie brauchen eine Gewerbeerlaubnis, weil mit der Haltung von Hunden beispielsweise in Wohngebieten Probleme verbunden sind
- Sie sollten beim Veterinäramt einen Sachkundenachweis vorlegen
Mit diesen eher bürokratischen Vorgaben ist es noch nicht abgetan. Bevor Sie die Hundepension gründen können, kommt ein Tierarzt in die Anlage und nimmt diese nach einer eingehenden Begutachtung ab. In diesem Zusammenhang kommt es vor allen Dingen darauf an, dass bei einer beabsichtigten Zwingerhaltung der Hunde die baulichen Mindestvorgaben eingehalten werden müssen. Nur so kann für die Tiere eine artgerechte Haltung gewährleistet werden. Sollten Sie Ihre Hundepension gründen und keine Zwinger aufstellen, entfällt dieser Aspekt. Jedoch machen Zwinger als Zusatz definitiv Sinn, falls ein unverträglicher Hund zu Gast ist oder ein Vierbeiner nach einer Verletzung oder Krankheit in Quarantäne muss.