Den eigenen Hofladen eröffnen ist manchen Bauern eine naheliegende Geschäftsidee, denn die Anzahl der Konsumenten, die den Erzeuger ihrer Lebensmittel kennen wollen, steigt stetig. Verbraucher legen immer mehr Wert auf Frische und Qualität; vor allem, wenn es um Obst und Gemüse geht. Vorher sollten einige grundsätzliche Punkte wie die gesetzlichen Rahmenbedingungen und die möglichen anfänglichen finanziellen Belastungen überdacht werden.

Hofladen eröffnen: Die Voraussetzungen

Es ist gleichgültig, ob Sie einen nicht mehr benötigten Stall umbauen möchten, oder ein kleiner Anbau auf Ihrem Bauernhof erfolgen soll. Bevor Sie den Hofladen aufbauen, müssen Sie einen Bauantrag stellen und der fertige Bau muss abgenommen werden. Diese Umbauten erfordern ein finanzielles Polster oder ein Darlehen. Auch der Weg zur zuständigen Landwirtschaftskammer sollte nicht unterbleiben. Bei den Besprechungen mit diesen Stellen sollten Sie schon ein diskussionsfähiges Konzept vorweisen:

  • Welche Produkte werden Sie anbieten (Obst, Milchprodukte, Brötchen, …)?
  • Wollen Sie ausschließlich Produkte verkaufen, die von Ihrer eigenen Landwirtschaft stammen?
  • Wollen Sie einen Hofladen eröffnen und Produkte zukaufen?
  • Ist eine Spezialisierung auf Bio-Produkte möglich?
  • Wie sieht die Konkurrenzsituation im näheren Umfeld aus?
  • Ist eine Kooperation mit vergleichbaren Läden oder einem anderen Bauernhof geplant?

Die Antworten auf diese Fragen können ganz unterschiedlich ausfallen. Entscheidend ist die Zielsetzung, die Sie mit einem Hofladen verfolgen. Wollen Sie lediglich ein zusätzliches Taschengeld verdienen oder soll er grundlegend Ihre Ertragssituation von Ihrem Bauernhof verbessern oder gar sichern?

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Finanzielle Aspekte berücksichtigen

Der Businessplan leistet aber auch gute Dienste, wenn Sie ihn nicht für die Finanzierung benötigen – weil er Sie als Neuunternehmer dazu zwingt, Antworten auf Fragen zu finden, die für das geschäftliche Überleben unabdingbar sind. Zum Beispiel sollten Sie folgendes beachten, wenn Sie einen Hofladen eröffnen:

  • Welche zusätzlichen Kosten (Energie, Gebühren, usw.) kommen auf mich zu?
  • Kann ich im Krankheitsfall Personalkosten tragen?
  • Kann ich zukünftige Instandhaltungskosten der Räumlichkeiten bestreiten?
  • Welche Umsätze sind realistisch?
  • Wie kalkuliere ich den Wareneinsatz?
  • Wie hebe ich mich von Konkurrenten (Supermärkte und Co.) ab?

Sobald Sie den Hofladen eröffnen, sollte auch geklärt sein, wer für den laufenden Betrieb zuständig ist. Eine fehlende Zeitanalyse hat schon einige Hofläden in das geschäftliche Aus befördert. Für viele kleinere Läden bietet es sich an, eine Kundenklingel zu installieren – so können Sie parallel Ihre landwirtschaftlichen Aufgaben erledigen und trotzdem Ihre Kunden bedienen.

Die steuerlichen Aspekte berücksichtigen

Hier sollte auf jeden Fall einer der ersten Wege zu einem spezialisierten Steuerberater erfolgen. Landwirtschaftliche Betriebe erfahren in vielerlei Hinsicht eine steuerliche Sonderbehandlung. Wichtigste Grundvoraussetzung ist eine unstrittige Einstufung der Einkünfte als solche aus Land- und Forstwirtschaft. Einkünfte aus einem Laden sind im Grunde aber gewerbliche Einkünfte. Unter folgenden Voraussetzungen wird diese Tatsache von der Finanzverwaltung aber als unbedeutend erachtet:

  • Es werden weitestgehend eigene Produkte verkauft.
  • Die Einnahmen sind im Vergleich zu den rein landwirtschaftlichen Einnahmen geringfügig.

Hier liegt die Tücke im Detail. Selbst wenn Sie bereit wären, auf einen Gewinn des Hofladens höhere Einkommensteuer und auch Gewerbesteuer zu zahlen; führen diese „falschen“ Einkünfte dazu, dass alle Einkünfte aus dem landwirtschaftlichen Betrieb zu gewerblichen Einkünften umgewidmet werden. Die daraus folgende Steuerbelastung könnte existenzbedrohend sein. Daher sollte mit dem Steuerberater sehr eingehend beraten werden, wie die Gesellschaftsstruktur Ihres Geschäftsmodells aussehen kann, bevor Sie den Hofladen eröffnen.

Hygienevorschriften beachten

Zwar gelten für die Einrichtung eines Hofladens viele Erleichterungen, dennoch handelt es sich hier um den Verkauf von Lebensmitteln und diverse Mindeststandards dürfen nicht unterschritten werden. Selbst wenn nur eigene Kartoffeln oder Äpfel verkauft werden sollen, muss der Verkaufsraum des Hofladens aus Hygienegründen gekachelt sein. Der Verkauf von frischen Milchprodukten oder von Frischfleisch erfordert angepasste Kühlmöglichkeiten, die auch von den Aufsichtsbehörden periodisch geprüft werden. Da auch die Kühlkette von der Zubereitung über die Lagerung zum Verkauf eigenverantwortlich gewahrt werden muss, sind zum Teil umfangreiche Investitionen erforderlich. Die Landwirtschaftskammer kann Ihnen zu allen Besonderheiten genaue Auskünfte geben. Neben den bundesweit geltenden Vorschriften gelten in manchen Bundesländern diverse Erleichterungen. So kann in dem einen Bundesland problemlos ein selbst hergestellter Likör verkauft werden, in einem anderen Bundesland erfordert der Verkauf von selbst hergestelltem Eierlikör eine Vielzahl an Genehmigungen.

Der eigene Hofladen

Einen Hofladen zu betreiben, erscheint für einen Bauernhof als verlockend einfache Idee. Die Vorschriften in Bezug auf den Verkauf von Lebensmitteln erfordern allerdings Detailkenntnisse und das Steuerrecht führt auch diese Geschäftsidee manchmal auf gefährliches Terrain. Deshalb setzt auch die Eröffnung eines Hofladens eine genaue Planung voraus. Haben Sie alle obigen Punkte durchdacht, können Sie sich erste Gedanken über die Direktvermarktung bzw. das Marketing gemacht werden. Vertrauen Sie auf Mundpropaganda oder möchten Sie einen größeren Kundenkreis von Anfang an anziehen? Dann können beispielsweise Flyer auf den regionalen Märkten verteilt werden. Bedenken Sie mit Blick auf möglichst frische Produkte auch immer, zu welcher Jahreszeit Sie den Hofladen eröffnen. Auch kann es sich anbieten, zubereitete Produkte wie Brötchen oder Kuchen anzubieten, wenn die entsprechende Nachfrage gegeben ist. Sind keine Räumlichkeiten vorhanden, können Sie auch über die Eröffnung eines Marktstandes nachdenken.