Gerade zum Anfang einer Existenzgründung verfügen viele Gründer nicht über das nötige Kapital, um ihr Geschäft auszustatten oder sich gar einen Firmenwagen zu leisten. Leasing kann in diesen Fällen oftmals die Lösung darstellen. Viele denken bei dem Stichwort Leasing nur an Autos, jedoch kann mittlerweile fast alles geleast werden. Für Unternehmer kann vor allem das Leasing von EDV-Ausstattung, Immobilien und Produktionsanlagen interessant sein.

Was ist Leasing?

Das Wort Leasing kommt ursprünglich aus dem Englischen und steht für mieten bzw. pachten. Im Gegensatz zum Mieten, geht das Leasing jedoch über die reine Gebrauchsüberlassung hinaus. Das bedeutet, dass der Verantwortungsbereich des Leasing-Nehmers größer ausfällt, als beim klassischen Mieten. Um Dinge, wie beispielsweise Versicherungen, Reparaturen, Instandsetzungs- oder Wartungsleistungen, muss sich der Leasing-Nehmer selbst kümmern.
Trotzdem bleibt der Leasing-Gegenstand in der Regel rechtliches und wirtschaftliches Eigentum des Leasing-Gebers. Das Leasing-Gut wird dem Leasing-Nehmer lediglich gegen ein, meistens monatlich zu zahlendes, Entgelt in Form einer Leasing-Rate zur Nutzung überlassen. Häufig muss zusätzlich noch eine Leasing-Sonderzahlung bei Abschluss des Leasing-Vertrags geleistet werden. Diese beträgt meistens 10 bis 25 Prozent des Gegenstandswertes und hat den Zweck einen unsicheren Wertverlauf des Leasing-Guts oder andere Risiken abzufedern.

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Wichtige Grundbegriffe zum Thema Leasing

In der Grundmietzeit des Leasing-Objekts kann der Leasing-Vertrag nicht gekündigt werden. Die Grundmietlaufzeit wird anhand der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer berechnet. Diese wird in der Tabelle zur Absetzung für Abnutzung (kurz AfA) geregelt. Gemäß des Leasing-Erlasses darf die Grundmietzeit nicht kürzer als 40 Prozent und nicht länger als 90 Prozent der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer sein.

Es gibt zwei Varianten der Ausgestaltung eines Leasing-Vertrags. Beim sogenannten Vollamortisationsvertrag fallen die monatlichen Raten relativ hoch aus, weil alle Kosten des Leasing-Gebers bereits in der Vertragslaufzeit gedeckt werden. Bei einem Teilamortisationsvertrag bleibt nach Ende der Grundmietzeit noch ein Restwert offen. Erst wenn der Leasing-Geber den Leasing-Gegenstand zu diesem Restwert verkaufen kann, kann der Leasing-Nehmer das Gut zurückgeben. Der Vorteil einer vereinbarten Teilamortisation ist, dass die Leasing-Zahlungen meistens geringer ausfallen.

Operate-Leasing dient der Überbrückung von Engpässen durch die kurzzeitige Nutzung eines Investitionsgutes. Das Operate-Leasing zeichnet sich daher meistens durch Leasing-Verträge mit einer relativ kurzen Laufzeit aus. Der Unterschied zum „normalen“ Leasing besteht darin, dass der Leasing-Geber für die Instandhaltung des Leasing-Gegenstandes verantwortlich ist und der Leasing-Vertrag beiderseits kündbar ist.

In den meisten Fällen, wenn man über Leasing spricht, meint man das Finance-Leasing. In dem Fall trägt der Leasing-Nehmer das Objektrisiko und ist somit auch beispielsweise für das Abschließen von Versicherungen zuständig. Beim Finance-Leasing werden, im Gegensatz zum Operate-Leasing, meistens Verträge mit einer mittel- bis langfristigen Laufzeiten und einer unkündbaren Grundmietzeit geschlossen.

In der Grundmietzeit des Leasing-Objekts kann der Leasing-Vertrag nicht gekündigt werden. Die Grundmietlaufzeit wird anhand der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer berechnet. Diese wird in der Tabelle zur Absetzung für Abnutzung (kurz AfA) geregelt. Gemäß des Leasing-Erlasses darf die Grundmietzeit nicht kürzer als 40 Prozent und nicht länger als 90 Prozent der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer sein.

Rückmietkauf: Sale-and-Lease-Back

Eine Sonderform des Leasings stellt der Rückmietkauf, auch Sale-and-Lease-Back genannt, dar. Dieses Verfahren wird hauptsächlich dazu genutzt die Liquidität kurzfristig mittels einer Kapitalfreisetzung zu erhöhen. Diese erfolgt durch den Verkauf eines Gegenstands oder einer Immobilie an eine Leasing-Gesellschaft. Anschließend kann der Verkäufer als Leasing-Nehmer das Objekt zurückleasen und somit weiterhin benutzen.

Die Möglichkeit des Sale-and-Lease besteht sowohl für Objekte, die der zukünftige Leasing-Nehmer gerade neu gekauft hat, als auch für Gegenstände, die sich schon länger in seinem Besitz befinden. Meistens sind jedoch Immobilien und oder Maschinen Gegenstand eines Sale-and-Lease-Back-Vertrags. Dieses Verfahren bietet Ihnen vor allem Vorteile, wenn Sie kurzfristig Kapital benötigen. Im Gegensatz zu einem Kredit müssen Sie auf keine Sicherheiten zurückgreifen, Ihre Bonität bleibt erhalten und die Bilanzsumme bleibt gering. Außerdem können Sie das verkaufte Objekt weiterhin nutzen und die meist gleichbleibenden Leasing-Gebühren lassen sich leicht in Ihrer Finanzplanung einkalkulieren. Natürlich sollten Sie sich trotz dessen bewusst sein, dass ein Leasing jeglicher Art stets mit hohen Gesamtkosten verbunden ist. Da der Leasing-Nehmer auch für laufende Kosten, wie Instandhaltungsmaßnahmen und Versicherungen, aufkommen muss, ist Leasing meistens auch teurer als eine gewöhnliche Fremdfinanzierung.

Vor- und Nachteile des Leasings

Vorteile Leasing

Leasing ist unter anderem aufgrund der steuerlichen Vorteile beliebt, denn die Leasing-Raten sind als Betriebsausgaben steuerlich voll absetzbar. Zudem verschafft das Leasing dem Leasing-Nehmer eine erhöhte Planungssicherheit, da die Vertragslaufzeit und die Höhe der Leasing-Raten von Beginn an feststeht. Dies ist zwar auch bei einem gewöhnlichen Darlehen der Fall, jedoch entfällt beim Leasing die Abhängigkeit von einem Kreditinstitut. So behält der Leasing-Nehmer einen breiteren Spielraum für zukünftige finanzielle Entscheidungen. Außerdem wird die Leasing-Rate auch langfristig nicht von Rating- oder Zinsänderungen beeinflusst und bietet so eine sichere Kalkulationsgrundlage.

Viele Unternehmer entscheiden sich zudem für das Leasing, da dort die Möglichkeit besteht den Leasing-Vertrag individuell zu gestalten. Im Gegensatz zu einem Kreditvertrag hat der Leasing-Nehmer häufig noch die Chance den Leasing-Vertrag hinsichtlich Laufzeit, Zahlungsverlauf und -weise mitzugestalten. Ein weiterer Vorteil des Leasings gegenüber einem herkömmlichen Kreditfinanzierung ist die Bilanzneutralität. Da die Leasing-Raten lediglich als Betriebsausgaben in der Gewinn- und Verlustrechnung verbucht werden erscheint das Leasing-Gut nicht in der Bilanz und verändert somit den Verschuldungsgrad und die Eigenkapitalquote des Leasing-Nehmers nicht. Bei der sogenannten Off-balance-sheet-Finanzierung wird das Wirtschaftsgut, im Gegensatz zu einem Kauf oder einer Fremdfinanzierung, also nicht in das Firmenvermögen miteinberechnet und belastet somit weder Liquidität noch Bonität.

Nachteile Leasing

Der wohl größte Nachteil des Leasings sind die relativ hohen Gesamtkosten. Im Vergleich zu den Raten bei einem fremdfinanzierten Kauf des benötigten Objekts fallen die Leasing-Raten meistens höher aus. Zudem entstehen weitere Kosten für die Instandhaltung des Guts, Versicherungen und Reparaturen. Diese sollten Sie dringend in Ihre Finanzplanung einkalkulieren, wenn Sie vorhaben ein Wirtschaftsgut zu leasen. Denn da Sie als Leasing-Nehmer wirtschaftlich und rechtlich in den meisten Fällen nicht Eigentümer des Objekts sind, sind Sie dafür verantwortlich, dass das Leasing-Objekt nach Ablauf des Vertrages in seinem ursprünglichen Zustand an den Eigentümer zurückgeht. Dies ist ein weiterer Nachteil des Leasings: Trotz der fortlaufenden Kosten, die Sie tragen, geht das Leasing Objekt, nach Ablauf der Leasing-Zeit, wieder in den Besitz des Leasing-Gebers über. Sie haben folglich nicht die Möglichkeit, wie bei einem gewöhnlichen Kauf, den Gegenstand beispielsweise bei Nichtnutzung einfach zu verkaufen.

Geschäftsausstattung und Firmenwagen leasen oder kaufen?

Das Leasing ist gerade für Existenzgründer eine interessante Finanzierungsalternative. Die wohl häufigste und auch bekannteste Form des Leasings ist wohl das Kfz-Leasing. Doch mittlerweile lässt sich fast alles leasen, vom Bürostuhl über Anlagen und Maschinen bis hin zu ganzen Immobilien.
Am Anfang einer Unternehmensgründung, wenn Sie noch nicht über genügend Kapital verfügen, um alle notwendigen Anschaffungen zu tätigen, kann Leasing Ihnen dabei helfen ohne hohen Kapitaleinsatz beispielsweise Produktionsmittel oder die Geschäftsausstattung zu erhalten. Jedoch sollten Sie sich bewusst sein, dass für das Leasing insgesamt meistens höhere Kosten anfallen, als für einen Kauf. Am Beispiel eines Firmenwagen-Leasings wird dies deutlich:

Zudem sollten Sie daran denken, dass nach einem abgeschlossenen Kauf oder einer Fremdfinanzierung das Objekt Ihr Eigentum ist und sie es jederzeit wiederverkaufen können. Beim Leasing dahingegen bleibt das Leasing-Gut meistens während der gesamten Leasing-Laufzeit im wirtschaftlichen Besitz des Leasing-Gebers und verbleibt dort auch nach Ablauf des Leasing-Vertrags. In manchen Fällen können Sie jedoch nach Ablauf der Leasing-Laufzeit das Leasing-Objekt für den Restwert erwerben. Sie sollten daher bei der Auswahl des Leasing-Gebers und bei Vereinbarung des Leasing-Vertrags besonders sorgfältig vorgehen und auf folgende Punkte Acht geben:

  • Möglichkeit des Erwerbs des Leasing-Guts für den Restwert nach Ende der Leasing-Laufzeit (in manchen Fällen besteht sogar eine Pflicht zum Kauf)
  • In dem Zusammenhang: Höhe des kalkulierten Restwerts
  • Wird eine Angangs-, Schluss- oder Sonderzahlung fällig?
  • Welche weiteren Gebühren werden für das Leasing erhoben?
  • Höhe und Anzahl der Raten und ob diese an die Unternehmenssituation flexibel angepasst werden können
  • Die Höhe des Effektivzinssatzes
  • Welche Kündigungsrechte und welche Versicherungs- und Wartungspflichten bestehen

Tipp:

Vergleichen Sie möglichst viele verschiedene Leasing-Anbieter, um das beste und für Sie passende Angebote zu finden. Sie sollten neben dem Leasing jedoch noch weitere Finanzierungsformen, wie beispielsweise Crowdfunding oder Mikrokredite, prüfen und die jeweiligen Kosten ausrechnen und vergleichen. Auch der Kauf von gebrauchten Maschinen oder einer gebrauchten Geschäftsausstattung kann eine Option darstellen, um Geld zu sparen.

Ob es besser ist einen Firmenwagen oder die Geschäftsausstattung zu leasen kann daher nicht pauschal beantwortet werden. Sie sollten die Kosten verschiedener Angebote miteinander vergleichen und die Vor- und Nachteile jeder Finanzierungsmöglichkeit gründlich abwägen. Denn die Entscheidung für oder gegen das Leasing bzw. einen Kauf hängt auch immer von Ihrer individuellen Unternehmens- und Finanzsituation ab, sowie von der Unternehmensphase in der Sie sich gerade befinden. Hilfreich ist es auch immer bei der Entscheidung einen Steuerberater miteinzubeziehen. Dieser kann Ihnen mitunter noch einmal einen anderen Blickwinkel für die Situation verschaffen und Ihnen steuerliche Vor- bzw. Nachteile jeder Finanzierungsvariante erläutern und Ihnen somit die Entscheidung erleichtern.