Firmenwagen leasen oder kaufen?
Gerade zum Anfang einer Existenzgründung verfügen viele Gründer nicht über das nötige Kapital, um ihr Geschäft auszustatten oder sich gar einen Firmenwagen zu leisten. Leasing kann in diesen Fällen oftmals die Lösung darstellen. Viele denken bei dem Stichwort Leasing nur an Autos, jedoch kann mittlerweile fast alles geleast werden. Für Unternehmer kann vor allem das Leasing von EDV-Ausstattung, Immobilien und Produktionsanlagen interessant sein.
Was ist Leasing?
Das Wort Leasing kommt ursprünglich aus dem Englischen und steht für mieten bzw. pachten. Im Gegensatz zum Mieten, geht das Leasing jedoch über die reine Gebrauchsüberlassung hinaus. Das bedeutet, dass der Verantwortungsbereich des Leasing-Nehmers größer ausfällt, als beim klassischen Mieten. Um Dinge, wie beispielsweise Versicherungen, Reparaturen, Instandsetzungs- oder Wartungsleistungen, muss sich der Leasing-Nehmer selbst kümmern.
Trotzdem bleibt der Leasing-Gegenstand in der Regel rechtliches und wirtschaftliches Eigentum des Leasing-Gebers. Das Leasing-Gut wird dem Leasing-Nehmer lediglich gegen ein, meistens monatlich zu zahlendes, Entgelt in Form einer Leasing-Rate zur Nutzung überlassen. Häufig muss zusätzlich noch eine Leasing-Sonderzahlung bei Abschluss des Leasing-Vertrags geleistet werden. Diese beträgt meistens 10 bis 25 Prozent des Gegenstandswertes und hat den Zweck einen unsicheren Wertverlauf des Leasing-Guts oder andere Risiken abzufedern.
Wichtige Grundbegriffe zum Thema Leasing
Grundmietzeit
In der Grundmietzeit des Leasing-Objekts kann der Leasing-Vertrag nicht gekündigt werden. Die Grundmietlaufzeit wird anhand der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer berechnet. Diese wird in der Tabelle zur Absetzung für Abnutzung (kurz AfA) geregelt. Gemäß des Leasing-Erlasses darf die Grundmietzeit nicht kürzer als 40 Prozent und nicht länger als 90 Prozent der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer sein.Vollamortisations- oder Teilamortisationsvertrag
Es gibt zwei Varianten der Ausgestaltung eines Leasing-Vertrags. Beim sogenannten Vollamortisationsvertrag fallen die monatlichen Raten relativ hoch aus, weil alle Kosten des Leasing-Gebers bereits in der Vertragslaufzeit gedeckt werden. Bei einem Teilamortisationsvertrag bleibt nach Ende der Grundmietzeit noch ein Restwert offen. Erst wenn der Leasing-Geber den Leasing-Gegenstand zu diesem Restwert verkaufen kann, kann der Leasing-Nehmer das Gut zurückgeben. Der Vorteil einer vereinbarten Teilamortisation ist, dass die Leasing-Zahlungen meistens geringer ausfallen.Operate-Leasing
Operate-Leasing dient der Überbrückung von Engpässen durch die kurzzeitige Nutzung eines Investitionsgutes. Das Operate-Leasing zeichnet sich daher meistens durch Leasing-Verträge mit einer relativ kurzen Laufzeit aus. Der Unterschied zum „normalen“ Leasing besteht darin, dass der Leasing-Geber für die Instandhaltung des Leasing-Gegenstandes verantwortlich ist und der Leasing-Vertrag beiderseits kündbar ist.Finance-Leasing
In den meisten Fällen, wenn man über Leasing spricht, meint man das Finance-Leasing. In dem Fall trägt der Leasing-Nehmer das Objektrisiko und ist somit auch beispielsweise für das Abschließen von Versicherungen zuständig. Beim Finance-Leasing werden, im Gegensatz zum Operate-Leasing, meistens Verträge mit einer mittel- bis langfristigen Laufzeiten und einer unkündbaren Grundmietzeit geschlossen.Immobilien-Leasing
Auch für Verwaltungsgebäude, Lagerhallen und Fabriken können Leasing-Verträge mit Grundstücksverwaltungsgesellschaften geschlossen werden. Meistens kauft die Leasing-Gesellschaft ein Gebäude oder Grundstück und gibt dieses anschließend zum Leasing frei. Manchmal gibt es jedoch auch die Variante, dass die Leasing-Gesellschaft das vom Leasing-Nehmer benötigte Gebäude auf einem eigenen Grundstück erbaut und anschließend darüber den Leasing-Vertrag abschließt.