Einnahmenüberschussrechnung – Inhalt & Darstellung
Die Einnahmenüberschussrechnung, auch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung genannt, ist eine vereinfachte Methode der Gewinnermittlung für Gewerbetreibende. Doch wie funktioniert sie und was ist zu beachten?
Die Rechtsgrundlage der Einnahmenüberschussrechnung
Die Rechtsgrundlage der Einnahmenüberschussrechnung ist in Deutschland und in Österreich § 4 Abs. 3 des jeweils geltenden Einkommenssteuergesetzes und wird daher umgangssprachlich auch 4/3-Rechnung genannt. Berechtigt zur vereinfachten Gewinnermittlung sind Gewerbetreibende, bei denen die folgenden Bedingungen erfüllt sind.
- der Jahresumsatz beträgt maximal 500.000 Euro
- der Jahresgewinn beträgt maximal 500.000 Euro
- der Gewerbetreibende ist nicht nach anderen Gesetzen, als den Steuergesetzen verpflichtet, Bücher zu führen (z. B. durch die Eintragung ins Handelsregister)
Sobald eine dieser Bedingungen nicht zutrifft, muss zwingend eine Bilanz erstellt werden. Jedoch muss bei Überschreitung einer der oben genannten Grenzen eine Mitteilung zur Buchführungspflicht durch das Finanzamt erfolgen. Diese beginnt dann erst in dem Jahr, das auf die Mitteilung folgt. Neben den Kleingewerbetreibenden gehören vor allem die sogenannten freien Berufe (unabhängig von Umsatz- und Gewinnhöhe), sowie landwirtschaftliche Betriebe zu den Berechtigten der Einnahme Überschuss Rechnung.