Das deutsche Bildungssystem steht häufig in der Kritik. Und nicht selten gibt es Initiativen, die versuchen, es besser zu machen: Reformpädagogen, Eltern oder Bildungsinitiativen gründen Privatschulen, um dem öffentlichen Bildungssystem ein alternatives Konzept entgegenzusetzen. Doch auf dem Weg zu Ihrer Privatschule warten viel Planung und einige Hürden.

Gesetzliche Vorgaben, wenn Sie eine Privatschule gründen

Grundsätzlich ist es jedem Bürger Deutschlands erlaubt, eine Schule, also auch eine Privatschule, zu gründen um Kinder zu unterrichten. In der Praxis gibt es auf dem Weg dorthin allerdings zahlreiche Hindernisse. Zunächst einmal stehen hier die gesetzlichen Vorgaben. Will eine Initiative eine Privatschule gründen, so möchte der Staat erwirken, dass die Bildung der Schüler dort genauso gewährleistet ist wie in staatlichen Schulen. Daher muss eine Privatschule, die ihre Schüler auf einen staatlich anerkannten Abschluss vorbereitet, in ihren Erziehungs- und Bildungszielen den Standards des jeweiligen Bundeslandes entsprechen. Auch die Ausstattung der Schule und die Qualifikation der Lehrer müssen an diesen Standards ausgerichtet sein. Daher muss sich jeder, der eine Privatschule gründen will, zunächst an die zuständige Bildungsbehörde wenden. Dort muss schriftlich nachgewiesen werden, dass die Privatschule in ihren bildungstechnischen und sonstigen Standards den Vorgaben des jeweiligen Bundeslandes entspricht. Nur wenn die Behörde die Genehmigung erteilt, darf die Schule gegründet werden. Im Detail müssen folgende Nachweise erbracht werden:

  • Nachweis über die Art der Trägerschaft
  • Nachweis über geeigneten Standort
  • Nachweis über Erfüllung baurechtlicher Vorschriften
  • Nachweis über ausreichende Kapazität des Gebäudes

Neben den baurechtlichen Vorgaben spielt das pädagogische Konzept eine wichtige Rolle. Folgendes muss ein Schulgründer überzeugend aufführen können, um eine Privatschule gründen zu dürfen:

  • Übergeordnete und individuelle Lernziele
  • Lehrpläne
  • Stundenplantafeln
  • Curricula

Darüber hinaus müssen alle Lehrkräfte sowie der Schulleiter das erste und zweite Staatsexamen nachweisen können. Je nach Bundesland dürfen allerdings bis zu 20 Prozent der Lehrer Quereinsteiger sein, die mit einer Sondergenehmigung unterrichten. Wenn die Bildungsbehörde ihre Zustimmung erteilt, kann die Schule eröffnet werden. Besondere Regeln gelten für die Gründung von Grundschulen. Hier muss es sich entweder um einen konfessionellen Träger handeln, oder die Grundschule muss ein besonderes pädagogisches Konzept haben, um als Privatschule zugelassen zu werden. Die Gründung einer reinen Ergänzungsschule hingegen bedarf keiner staatlichen Genehmigung. Hier muss die Schule nur der Bildungsbehörde gemeldet werden. Sie erhält allerdings auch kein Geld vom Staat und ist nur eine Ergänzungsschule. Das bedeutet, dass die Schüler nicht auf einen staatlich anerkannten Bildungsabschluss vorbereitet werden. Häufig treten Ergänzungsschulen nicht im gewöhnlichen Schulsystem, sondern im Bereich der beruflichen Schulung auf. Berufsfachschulen oder Sprachschulen etwa sind oft Ergänzungsschulen.

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Finanzierung der Schule

Wer eine Privatschule gründen will, findet die größte Hürde häufig in der Finanzierung. Denn auch so genannte private Ersatzschulen, die also von der Behörde anerkannt worden sind, erhalten in den ersten drei Jahren vom Staat keine finanzielle Unterstützung. Sie sollten sich also, bevor Sie Ihre Privatschule gründen, sehr genau überlegen, wie Sie diese finanzieren. Unter anderem müssen der Bau, die Einrichtung, Nebenkosten, Lehrergehälter und Lernmaterial bezahlt werden. Hinzu kommen kleinere Ausgaben, etwa für den Hausmeister oder für technische Ausstattung. Auch Werbung ist von Bedeutung, um die Schule im Umfeld publik zu machen. Sie sollten also in jedem Fall ein langfristiges Konzept haben, das nicht nur pädagogische, sondern auch finanzielle Aspekte mit einschließt. Dieses Konzept muss vor der Gründung der Bildungsbehörde vorgelegt werden. Es ist zu empfehlen, dass Sie die Privatschule nur im Team gründen. Eine Gruppe von etwa zehn Leuten bietet sich an, die vielfältigen bürokratischen, pädagogischen und ökonomischen Herausforderungen zu bewältigen. Nach Ablauf der drei Jahre erhalten anerkannte Privatschulen Unterstützung vom Staat. Auch die Lehrergehälter werden dann vom Staat bezahlt. Allerdings betragen diese oft nur 70 bis 90 Prozent der Gehälter an staatlichen Schulen. Um die Einbußen wettzumachen, verlangen viele Privatschulen ein Schulgeld.

 

Standort und Konzept

Wenn Sie eine Privatschule gründen, sollten Sie größten Wert auf den Standort und das Konzept legen. Die Schule sollte zentral gelegen und mit öffentlichen Verkehrsmitteln ebenso wie mit dem Auto gut zu erreichen sein. Die Wahl des Viertels bestimmt häufig die Klientel Ihrer Schüler. Wenn Sie also ein eher elitäres Konzept verfolgen, sollten Sie dies bei der Wahl des Standortes ebenso bedenken, wie wenn es sich um ein eher bodenständiges oder eher alternatives Konzept handelt. Wichtig ist es darüber hinaus, die Schule durch gezielte Werbung möglichst schnell in der Umgebung bekannt zu machen. Sie sollten deutlich machen, was die besonderen Stärken der Schule sind, welche Ideen Sie verfolgen und was Sie von anderen Schulen abhebt.

Vorteile der Gründung

Wenn Sie eine Privatschule gründen, haben Sie zahlreiche Vorteile. Sie können über Unterrichtsformen und Lehrpläne entscheiden, können eigene pädagogische Ideen ausarbeiten und haben freie Hand bei der Wahl Ihres Konzepts. Allerdings können es Ihnen rechtliche und finanzielle Hürden erschweren, die Privatschule zu gründen.