Eine eigene Bank zu gründen und dann zu eröffnen, ist eine interessante Geschäftsidee. Aber geht das so einfach? Um ein Kreditinstitut wie eine Bank betreiben zu dürfen, benötigt man eine Banklizenz für eine Vollbank. Diese erhält man nur, wenn man verschiedene Anforderungen erfüllt. Wie gründet man nun also eine Bank, wie viel Geld braucht man, um eine Bank zu gründen und welche Voraussetzungen müssen in Deutschland sonst noch erfüllt werden? Wir haben im Folgenden alle Informationen zusammengestellt, die eine Gründerin bzw. ein Gründer einer Bank kennen sollte.
Das Wichtigste zum Thema Privatbank gründen in Kürze
- Bank gründen in Deutschland: Wer eine eigene Bank eröffnen möchte, benötigt eine Banklizenz der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) – der Prozess ist komplex, kostenintensiv und erfordert umfangreiche Nachweise.
- Voraussetzungen & Eigenkapital: Um ein Kreditinstitut zu gründen, braucht es fachlich qualifizierte Geschäftsleiterinnen oder -leiter und ein Mindest-Eigenkapital von 5 Millionen Euro.
- Anerkennung im EWR: Mit einer deutschen Banklizenz ist es möglich, nach Anmeldung auch in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) tätig zu werden.
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Erfolgreich eine Bank eröffnen – wie gründet man ein Kreditinstitut?
Wer davon träumt, eine eigene Bank gründen und eröffnen zu können, muss alle Anforderungen erfüllen, die zum Erwerb einer Banklizenz für eine Vollbank notwendig sind. Diese ergeben sich aus Bankengesetzen wie dem Kreditwesengesetz (KWG). Es definiert, was ein Kreditinstitut ist und was Bankgeschäfte sind. Außerdem legt das KWG fest, welche Voraussetzungen beim Gründen einer Bank in Deutschland erfüllt sein müssen. Zuständig für die Erteilung der Erlaubnis durch eine Banklizenz ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin, sowie im europäischen Wirtschaftsraum (EWR) die Europäische Zentralbank beim Einlagenkreditinstitut. Wer eine eigene Bank eröffnen möchte, muss jedenfalls etwas Geduld mitbringen, denn die Aufsichtsbehörde für Finanzdienstleistungen erteilt die Erlaubnis nicht von heute auf morgen. Man muss damit rechnen, dass von der Antragstellung bis zur endgültigen Erteilung der Lizenz bis zu einem halben Jahr vergehen kann. Außerdem ist es kostspielig, die benötigten Unterlagen zu beschaffen. Die Kosten für den Lizenzantrag beim Gründen einer eigenen Bank belaufen sich auf schätzungsweise 700.000 bis 800.000 Euro, denn die Gründerin bzw. der Gründer muss im Zuge der Antragstellung auch verschiedene Beraterinnen und Berater, etwa spezialisierte Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte, hinzuziehen.
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Der Weg zur eigenen Bank: Was braucht man, um eine Bank zu gründen?
Bevor die Gründerin oder der Gründer die Erlaubnis erhält, eine Bank eröffnen zu dürfen, muss er zuerst einen Geschäftsplan aufstellen. Darin muss er darstellen, welche Bankgeschäfte und Bankdienstleistungen er als Unternehmen betreiben möchte.
Zu den Bankgeschäften gehören nach dem Bankengesetz § 1 Kreditwesengesetz (KWG) unter anderem:
- das Einlagengeschäft
- das Pfandbriefgeschäft
- das Kreditgeschäft
- das Diskontgeschäft, also der Ankauf von Wechseln und Schecks,
- und das Depotgeschäft, das heißt die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren für andere.
Aus dem Geschäftsplan muss sich weiter ergeben, wie viele Mitarbeitende die Gründerin bzw. der Gründer, der die Bank eröffnen möchte, beschäftigen will. Außerdem muss der Geschäftsplan das voraussichtliche Geschäftsvolumen der neuen Bank in den kommenden drei Jahren aufzeigen. Des Weiteren ist darzustellen, welche internen Kontrollverfahren es geben soll. Dadurch sollen diejenigen, welche ein Kreditinstitut wie eine Bank gründen möchte, gegenüber der Aufsichtsbehörde für Bankdienstleistungen nachweisen, dass er in der Lage ist, das Bankgeschäft in erforderlicher Weise zu organisieren. Darüber hinaus muss angegeben werden, wer Anteile an dem geplanten Bankinstitut besitzt.
Geschäftsführung und Eigenkapital der neuen Bank
Hinzukommen muss eine ausreichende fachliche Erfahrung. Am besten ist es selbstverständlich, wenn Gründerinnen und Gründer, welche ein Kreditinstitut wie eine Bank gründen werden, selbst umfassende Bankerfahrung besitzen. Jedenfalls muss die Geschäftsführung die erforderliche Sachkunde mitbringen, das heißt über die nötigen theoretischen und praktischen Kenntnisse verfügen und Erfahrung mit der Geschäftsleitung haben. Als geeignet gilt, wer in einer Bank mit vergleichbarer Ausrichtung wie der noch zu Gründenden mindestens drei Jahre direkt unterhalb der Aufsicht der Vorstandsebene tätig war. Die Bank muss mindestens zwei natürliche Personen als hauptamtliche Geschäftsleiterinnen oder -leiter beschäftigen. Unternehmerinnen oder Unternehmer fragen sich sicher auch, mit welchen Kosten sie beim Gründen einer eignen Bank rechnen müssen bzw. wie viel Geld man braucht, um eine eigene Bank zu eröffnen. Die größte Hürde dabei bildet für die meisten Gründerinnen und Gründer, die eine Bank eröffnen möchten, das erforderliche Eigenkapital. Soll die neu zu gründende Bank das Einlagen- und Kreditgeschäft betreiben, dann benötigt sie ein Eigenkapital von mindestens 5 Millionen Euro. So viel Geld bringt sicherlich kaum eine Gründerin oder ein Gründer mit. Deshalb wird die Gründerin bzw. der Gründer zunächst selbst einen Kredit aufnehmen beziehungsweise Kapitalgeber finden müssen.
Die persönliche Eignung zum Betrieb einer Bank
Wer eine Bank gründen und eröffnen möchte, wird dies in der Regel nicht allein tun, sondern gemeinsam mit Geschäftspartnerinnen und -partnern. Dann gilt es zu überlegen, in welcher Rechtsform die Bank betrieben werden soll. Außerdem müssen alle Personen, die Anteile von mehr als 10 Prozent an der Bank besitzen, sich einer persönlichen Kontrolle durch die Aufsichtsbehörde unterziehen. Die Aufsicht soll sicherstellen, dass die Personen, welche die Privatbank gründen, die Anforderungen der Aufsichtsbehörde an eine umsichtige und solide Führung eines Kreditinstituts erfüllen. Die Anteilseignerinnen und Anteilseigner sowie die angestellte Geschäftsführung müssen ein behördliches Führungszeugnis beibringen. Aus diesem ergeben sich als Hinderungsgründe unter anderem:
- strafrechtliche Verurteilungen sowie
- gewisse behördliche Entscheidungen, zum Beispiel der Widerruf der Gewerbeerlaubnis.
Schließlich muss gewährleistet sein, dass die Gründerinnen und Gründer die geldwäscherechtlichen Vorgaben einhalten und tätigkeitsbezogenen Compliance-Vorschriften beachten. Wem es gelungen ist, eine Banklizenz der BaFin zu erhalten, die oder der darf seine Tätigkeit nach vorheriger Anmeldung auch im europäischen Ausland ausüben.