Arbeitsvertrag erstellen
Der Arbeitsvertrag bildet die Basis, auf der sich die Zusammenarbeit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber begründet. Er regelt Vereinbarungen oder Gegebenheiten wie die Arbeitszeiten, die Tätigkeit oder den Gehaltsanspruch. Um einen rechtlich abgesicherten Arbeitsvertrag zu erstellen, muss der Arbeitgeber gewisse Pflichtinhalte des Arbeitsvertrages berücksichtigen. Diese gibt das Arbeitsrecht unter Anwendung des § 2 Nachweispflicht vor.
Arbeitsvertrag erstellen – welche Form ist verpflichtend?
Die Anforderungen eines Vertrages sind dann erfüllt, wenn beide Vertragsparteien ihr Einverständnis zu den getroffenen Vereinbarungen geben. Dies erfolgt in mündlicher oder schriftlicher Form oder durch eine im Einvernehmen aufgenommene Tätigkeit. Eine Ausnahme bildet die befristete Beschäftigung. Dieses Beschäftigungsverhältnis unterliegt nicht der Vertragsfreiheit und es ist ein schriftlicher und von beiden Parteien unterzeichneter Arbeitsvertrag zu erstellen. Ist dies nicht der Fall, wird aus dem befristeten Arbeitsverhältnis automatisch ein unbefristetes. Handelt es sich um ein unbefristetes Anstellungsverhältnis, muss der Arbeitgeber zwar keinen Arbeitsvertrag erstellen, laut § 2 Nachweisgesetz (NachwG) ist er jedoch verpflichtet, spätestens einen Monat nach Aufnahme der Tätigkeit durch den Arbeitnehmer eine Niederschrift anzufertigen. Diese enthält die wesentlichen Vertragsbedingungen und wird dem Arbeitnehmer unterzeichnet ausgehändigt. Aufgrund dieser Tatsache ist es für alle Beteiligten sinnvoll, einen Arbeitsvertrag zu erstellen, da durch die Unterschrift des Arbeitgebers ein eindeutig einvernehmliches Vertragsverhältnis besteht. Der Arbeitsvertrag enthält mindestens die Pflichtinhalte der Niederschrift nach § 2 NachwG.