Viele Anleger Fragen sich, was ein partiarisches Darlehen ist. Ein partiarisches Darlehen, oder auch Beteiligungsdarlehen, ist eine Art von Darlehen, bei dem sich die Rückzahlung auf die von dem Darlehensnehmer erwirtschafteten Gewinne bezieht. Bei einem partiarischen Darlehen müssen Unternehmen für das zur Verfügung gestellte Kapital, anders als bei einem gewöhnlichen Firmenkredit, keine festen Zinsen zahlen. Stattdessen beteiligt sich der Darlehensgeber am Erfolg des Unternehmens, indem er einen Anteil am Gewinn oder Umsatz erhält. Teilweise wird zusätzlich noch eine Verzinsung vereinbart. Der Darlehensgeber erhält bei einem Beteiligungsdarlehen gewöhnlich kein Mitbestimmungsrecht an Entscheidungen innerhalb des Unternehmens. Partiarische Darlehen können mit oder ohne Vertragslaufzeit geschlossen werden. Ist das Beteiligungsdarlehen zeitlich unbegrenzt, wird in der Regel im Vertrag eine sogenannte Exit-Klausel vereinbart, welche die Beteiligung des Darlehensgebers im Falle eines Verkaufes regelt.

Start-ups oder kleine Unternehmen, die noch keine ausreichenden Sicherheiten für einen konventionellen Kredit haben, nutzen daher gerne Beteiligungsdarlehen, um Kapital einzusammeln. Die Rückzahlungsbedingungen des partiarischen Darlehens und die Höhe des Darlehens werden in der Regel individuell zwischen Kreditgeber und Kreditnehmer vereinbart.

Das sind die wesentlichen Merkmale des partiarischen Darlehens:

  • Gewinnbeteiligung des Darlehensgebers
  • Keine Mitbestimmungsrechte für Gläubiger
  • Keine Verlustbeteiligung aber auch keine Verzinsung bei ausbleibenden Gewinnen
  • Beteiligungsdarlehen sind in der Regel Nachrangdarlehen, daher besteht das Risiko eines Totalausfalls
  • Partiarische Darlehen werden bilanziell grundsätzlich als Fremdkapital ausgewiesen

Partiarisches Darlehen: Beispiel

Ein einfaches Beispiel für ein partiarisches Darlehen: Das Start-Up A benötigt Kapital und erhält statt eines traditionellen Bankkredits von dem Darlehensgeber B ein partiarisches Darlehen in Höhe von 500.000 Euro ohne feste Verzinsung mit einer vereinbarten Gewinnbeteiligung von 10 % des Jahresüberschusses vor Steuern. Sollte das Start-up A einen Gewinn von 100.000 Euro erzielen, erhält der Darlehensgeber B nach Abschluss des Jahresberichts einen Gewinnanteil in Höhe von 10.000 Euro. Ein partiarisches Darlehen endet in der Regel, wenn das Unternehmen das Darlehen zurückzahlt oder wenn ein vereinbarter Rückzahlungszeitpunkt erreicht ist. Unter Umständen kann ein partiarisches Darlehen auch enden, wenn das Unternehmen Insolvenz anmeldet oder verkauft wird.

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Partiarische Darlehen: Unterschiede zu anderen Darlehensformen

Beteiligungsdarlehen unterscheiden sich von anderen Darlehensformen, insbesondere durch ihre Flexibilität und die Abhängigkeit der Verzinsung vom Erfolg des Unternehmens. Im Gegensatz zu klassischen Bankdarlehen, bei denen die Verzinsung fest vereinbart wird, ist bei partiarischen Darlehen die Höhe der Verzinsung an die individuelle finanzielle Situation des Darlehensnehmers angepasst. Oftmals vereinbaren die Parteien auch, dass gar keine feste Verzinsung, sondern nur eine Umsatz- oder Gewinnbeteiligung.

Unterschied Beteiligungsdarlehen zu einer stillen Beteiligung bzw. einer stillen Gesellschaft

Ein Beteiligungsdarlehen wird häufig mit einer stillen Beteiligung- auch stillen Gesellschaft – verwechselt. Diese Sonderform unter den Gesellschaftsformen kennzeichnet sich durch ihre Gesellschafter, die sich durch eine Vermögenseinlage, eine Dienstleistung oder eine Sachleistung an einem Unternehmen oder einer Gesellschaft beteiligen und dafür eine vertraglich vereinbarte Gewinnbeteiligung erhalten. Ein partiarisches Darlehen hingegen ist eine Art von Finanzierung, bei der ein Kreditgeber einem Unternehmen einen besicherten Kredit gewährt und anstelle eines regelmäßigen Zinses eine Gewinnbeteiligung erhält. Der Kreditgeber hat kein Mitspracherecht und trägt kein unternehmerisches Risiko. Im Gegensatz dazu ist eine stille Beteiligung eine Form der Kapitalbeteiligung an einem Unternehmen, bei der der stille Gesellschafter keine Mitspracherechte hat, aber das volle unternehmerische Risiko trägt und etwa auch an Verlusten beteiligt werden kann.

Unterschied Beteiligungsdarlehen zu einem herkömmlichen Darlehen

Im Gegensatz zu einem herkömmlichen Darlehen wird ein Beteiligungsdarlehen in der Regel ohne eine feste Verzinsung abgeschlossen. Dafür erhält der Darlehensgeber einen Anteil am Gewinn oder Umsatz eines Unternehmens.

Unterschied partiarisches Darlehen zu Anleihen

Anleihen sind Wertpapiere, die von Unternehmen ausgegeben werden, um Kapital zu beschaffen. Im Gegensatz zu Darlehen werden Anleihen öffentlich vergeben, so dass jedermann dem Herausgeber der Anleihe Kapital überlassen kann. Ein partiarisches Darlehen hingegen ist ein Kredit, bei dem der Kreditgeber einen Anteil am Umsatz oder Gewinn eines Unternehmens erhält.

Ausgestaltung des partiarisches Darlehens

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie ein Beteiligungsdarlehen ausgestaltet werden kann. Prinzipiell ist ein Beteiligungsdarlehen ein flexibles Darlehen, welches im Rahmen der Privatautonomie nach den Wünschen von Darlehensgeber und Darlehensnehmer ausgestaltet werden kann. So können beispielsweise neben einer Umsatz- oder Gewinnbeteiligung auch zusätzlich feste Zinszahlungen für das Beteiligungsdarlehen vereinbart werden. Darüber hinaus können die Parteien die Laufzeit des partiarischen Darlehens selbst festlegen und weitere Vertragsbestandteile wie zum Beispiel eine Exit-Klausel oder eine Insolvenz-Klausel hinzufügen. Die einzige Vorgabe, die die Vertragsparteien beachten müssen, ist das Beteiligungsdarlehen von einem Einlagengeschäft abzugrenzen, da dieses nur von Banken durchgeführt werden darf.

Vorteile und Nachteile eines partiarischen Darlehens einfach erklärt

Ein Beteiligungsdarlehen hat sowohl Vor- als auch Nachteile. Für den Darlehensgeber besteht der Vorteil darin, in ein Unternehmen investieren zu können und eine Umsatz- oder Gewinnbeteiligung zu erhalten, ohne gleichzeitig an den Verlusten des Unternehmens beteiligt zu sein. Für den Darlehensnehmer besteht der Vorteil, dass Kapital eingesammelt werden kann, ohne dafür operative Mitspracherechte am Unternehmen an den Darlehensgeber abgeben zu müssen. Zudem ist es vor allem für kleinere Unternehmen und Start-ups oft einfacher, ein Beteiligungsdarlehen als einen Bankkredit zu erhalten, da sie für ein partiarisches Darlehen in der Regel keine Garantien oder Sicherheiten bieten müssen und das Beteiligungsdarlehen überdies nicht im Handelsregister veröffentlicht werden muss. Hinzu kommt: Durch die fehlende feste Verzinsung wird das Beteiligungsdarlehen für die Unternehmen auch bei schwächeren Geschäftsjahren nicht zu einer – zusätzlichen – Belastung. Die Inanspruchnahme eines partiarischen Darlehens kann zudem die Bonität eines Unternehmens steigern, da es die Eigenkapitalquote erhöht.

Für Kreditgeber besteht der Nachteil eines partiarisches Darlehens vor allem darin, dass partiarische Darlehen als sogenannte Nachrangdarlehen behandelt werden und der Kreditgeber im Falle einer Insolvenz nachrangig behandelt wird. Wenn im Falle einer Insolvenz das Kapital des Unternehmens nicht ausreicht, um die Forderungen aller Gläubiger zu bedienen, werden Nachrangdarlehen nicht berücksichtigt – in diesem Fall geht der Kreditgeber leer aus. Zudem ist der Darlehensgeber aufgrund fehlender Verzinsung auf den Erfolg des Unternehmens angewiesen, ohne Einfluss auf innerbetriebliche Entscheidungen nehmen zu können.

Ein Nachteil des Beteiligungsdarlehens für das Unternehmen ist, dass es aufgrund der einkalkulierten Risikoprämie des Darlehensgebers in der Regel teurer sein kann als eine Bankfinanzierung.

Rechtliche Aspekte eines partiarischen Darlehens

Für die meisten Darlehensgeber ist es entscheidend, dass das partiarische Darlehen nicht die Voraussetzungen des §1 I KWG erfüllt, denn sonst würde sich das Darlehen um ein regulierungsbedürftiges Einlagengeschäft handeln. Um eine solche Einstufung zu vermeiden, wird das partiarische Darlehen entweder besichert oder vertraglich ausdrücklich als Nachrangdarlehen ausgewiesen. Bei einem Nachrangdarlehen werden zunächst alle Forderungen von Gläubigern mit höherer Priorität bedient, bevor die Forderungen von Gläubigern mit niedrigerer Priorität bedient werden.

Das 2012 in Kraft getretene Vermögensanlegerschutzgesetz (VermAnlG) erfasste seinerzeit noch keine Beteiligungsdarlehen. Erst mit Einführung des Kleinanlegerschutzgesetzes 2015, wurde das partiarische Darlehen als Vermögensanlage im Sinne des Vermögensanlagengesetzes, um Umgehungen der Prospektpflicht zu verhindern und den Anlegern grundlegende Rechte zuzusprechen. Die Prospektpflicht ist grundsätzlich erforderlich, kann aber gemäß § 2a Abs. 1 VermAnlG ausgesetzt werden, wenn das Volumen des Beteiligungsdarlehens sechs Millionen Euro nicht übersteigt.

Steuerliche Aspekte beim partiarischen Darlehen

Für Anleger auch interessant: Die Ausschüttung beim Beteiligungsdarlehen wird grundsätzlich mit der Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent besteuert. Das gleiche gilt auch bei einem Veräußerungsgewinn und Zinszahlungen.

Das Unternehmen kann die Gewinnbeteiligung aus dem partiarischen Darlehen als gewinnmindernde Betriebsausgabe geltend machen. Bei einem Auslandsbezug kann es zudem sein, dass die Vorschriften aus dem Doppelbesteuerungsabkommen Anwendung finden.

Das partiarische Darlehen beim Crowdinvesting

Möchte ein Unternehmen eine Finanzierung ohne einen klassischen Bankkredit durchführen, kann sie dies durch ein Crowdinvesting machen. Beim Crowdinvesting kommen viele Anleger, meist über eine Online-Plattform zusammen, um Kapital in ein Unternehmen zu investieren. Dieses Konzept hat in den letzten Jahren zunehmend an Popularität gewonnen, denn es ermöglicht Unternehmen, eine Finanzierung zu erhalten, ohne sich an Banken oder traditionelle Investoren zu wenden. Ein großer Vorteil für Unternehmen ist, dass sie beim Crowdinvesting keine Mitspracherechte abgeben müssen – Anleger erhalten eine Rückzahlung plus Rendite als Gegenleistung für ihren Kapitaleinsatz.

Üblicherweise kommen beim Crowdinvesting Beteiligungsdarlehen zum Einsatz. Das Besondere: Die im Kleinanlegerschutzgesetz festgelegte Prospektpflicht für Nachrangdarlehen entfällt für Schwarmfinanzierungen bis zu einem Volumen von sechs Millionen Euro.

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Welches Darlehen das richtige ist, hängt von vielen Faktoren ab. Falls Du jedoch selbständig bist und auf der Suche nach einer Alternative zu einem klassischen Bankkredit für Dein Unternehmen bist, könnte ein auxmoney Privatkredit genau das richtige für Dich sein, um die Finanzierung für Dein Unternehmen sicherzustellen. Bei auxmoney brauchst du dafür einfach nur folgende Angaben zu machen, um innerhalb von wenigen Sekunden einen Tilgungsplan für Deine monatliche Kreditrate zu ermitteln und die Gesamtkosten für Dein Darlehen zu sehen:

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Häufige Fragen zum Thema „partiarisches Darlehen“

Per Definition handelt es sich beim partiarischen Darlehen um ein Darlehen, bei dem der Darlehensgeber für seinen Kapitaleinsatz als Gegenleistung eine Umsatz- oder Gewinnbeteiligung erhält. Üblicherweise werden bei einem partiarischen Darlehen keine festen Zinsen vereinbart, die Rendite des Darlehensgebers ist vielmehr an den Erfolg des Unternehmens geknüpft.

Grundsätzlich profitieren Unternehmen von einem Beteiligungsdarlehen, da sie zum einen durch die Gewinnausschüttung an den Darlehensgeber ihre steuerliche Last mindern können und zum anderen durch das partiarische Darlehen die Eigenkapitalquote erhöht wird. Vor allem für Start-ups, die Schwierigkeiten haben, ein klassisches Bankdarlehen zu bekommen, ist das Beteiligungsdarlehen eine gute Option, da der Darlehensgeber kein Mitspracherecht am Unternehmen erhält.

Durch die Änderung des Vermögensanlagengesetzes, die durch das Kleinanlegerschutzgesetz veranlasst wurde, unterliegen auch Beteiligungsdarlehen und Nachrangdarlehen grundsätzlich einer Prospektpflicht

Zwar trägt der Darlehensgeber bei einem partiarischen Darlehen kein unternehmerisches Risiko, da er nicht an den Verlusten des Unternehmens beteiligt ist, allerdings sind Beteiligungsdarlehen sogenannte Nachrangdarlehen, so dass der Darlehensgeber bei einer Insolvenz nachrangig behandelt wird und in diesem Fall das Risiko eines Totalausfalls trägt.

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