Vollmachtgeber bleibt Eigentümer und Rechtsinhaber

Eine Vollmacht ist ein Rechtsgeschäft, welches einem anderen ein Verfügungsrecht des Rechtsinhabers, z.B. über einen Gegenstand, eine Sache oder ein Recht erteilt. So z.B. das Recht, ein Paket für eine andere Person entgegenzunehmen oder auf ein fremdes Girokonto zuzugreifen. Die Erteilung einer Vollmacht verändert nicht die rechtliche Zuordnung der Sache oder des Rechts. Der Gegenstand bleibt Eigentum des Eigentümers (= Vollmachtgebers). Er bleibt Rechtsinhaber.

Aus der Sicht des Bevollmächtigten ist die Vollmacht das Recht oder die Erlaubnis, im Namen einer anderen Person zu handeln. Damit der Bevollmächtigte das ihm erteilte Verfügungsrecht beweisen kann, muss der Vollmachtgeber die Vollmacht schriftlich erteilen. Der Bevollmächtigte kann sonst nicht nachweisen, dass er berechtigt ist, das Paket abzuholen, und der Postzusteller hat keinen Nachweis dafür, dass das Paket der richtigen Person ausgehändigt wurde.

Ohne schriftliche Vollmacht handelt ein Mensch im Privatleben normalerweise für sich selbst. Durch sein Handeln verpflichtet er sich persönlich. Die Selbstverpflichtung entspricht auch seinem Wunsch und Willen. Er kauft ein Auto, mietet eine Wohnung oder bucht eine Reise und verpflichtet sich damit zur Zahlung des entsprechenden Kauf-, Miet- oder Reise-Preises.

Vollmacht und Bevollmächtigung im allgemeinen Geschäftsleben

Im Geschäftsleben geht jedermann automatisch davon aus, dass der Autoverkäufer nicht seinen Wagen verkauft, sondern ein Fahrzeug des Autohauses, und dass er es im Reisebüro mit einem Angestellten oder einem Reisevermittler zu tun hat. Ohne weiteres Nachdenken unterstellen wir zu Recht nur eine interne Bevollmächtigung, die den Angestellten berechtigt, als Vertretung für den Geschäftsinhaber z.B. den Scheck in Höhe des Kaufpreises entgegenzunehmen.

Bevollmächtigte begegnen uns im Geschäftsleben ständig: als Handelsvertreter oder -makler, als Bankangestellte oder Versicherungsagenten, als Reisevermittler oder Verkäufer. Sie alle sind in der Regel Bevollmächtigte ihres Arbeitgebers oder Geschäftsherrn.

Vollmacht ist meistens auf bestimmte Geschäfte beschränkt

In welchem Umfang der Angestellte bevollmächtigt ist, für den Geschäftsinhaber zu handeln, richtet sich nach dem Arbeits- oder Dienstvertrag, dem Auftrag und der internen Bevollmächtigung. Meist ist die Vertretungsmacht hier auf einzelne Geschäfte oder eine bestimmte Art von Geschäften beschränkt. Dies wird in der Erteilung der Vollmacht genau definiert.

Verschiedene Vollmachten und ihre Bedeutung

Der Beauftragte hat in der Regel eine Spezialvollmacht erhalten, die ihn z.B. berechtigt, ein Paket für Dich abzuholen. Du erteilst eine Objektvollmacht, damit der Beauftragte z.B. Deine Eigentumswohnung oder Dein Wohn- und Geschäftshaus verwalten kann. Mit der Verwaltervollmacht wird der Verwalter von der Wohnungseigentümergemeinschaft ermächtigt, für die einzelnen Wohnungseigentümer zu handeln. Du bevollmächtigst ihn mit einer Konto- oder Bankvollmacht, um z.B. Deine geschäftlichen Verbindlichkeiten mit der Bank über das Geschäftskonto abzuwickeln. Eine Generalvollmacht erteilst Du, wenn Du z.B. Deinen Sohn bevollmächtigst, im Fall schwerer Krankheit oder im Todesfall Deine Angelegenheiten zu regeln.

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