Verbundfinanzierung

Während sich die Kreditsummen bei Privatpersonen im eher überschaubaren Rahmen halten, weil es in der Regel um Konsumentenkredite oder Finanzierungen von Immobilien handelt, sieht das bei Unternehmen oder auch dem öffentlichen Sektor schon ganz anders aus.

Hauptsächlich Unternehmen und öffentliche Hand betroffen

Nicht selten benötigen Unternehmen für eigene Investitionen einen Kredit in Höhe von mehreren Millionen Euro. Und auch die öffentliche Hand wie der Bund oder die Länder nehmen Millionenbeträge in die Hand, um zu investieren oder – wie bei der Instandhaltung der Infrastruktur – zu reparieren.

Risiko für Banken wird reduziert

Unternehmen wie auch der öffentliche Sektor können das Geld für solche Maßnahmen meist nicht in einer Summe aufbringen. Sie wenden sich daher an die Banken mit der Bitte um Gewährung von einem Darlehen. In aller Regel wird seitens der Kreditinstitute der Antrag auch positiv beschieden, da für die Bank gar kein oder nur ein geringes Kreditausfallrisiko besteht. Wenn es aber tatsächlich um Beträge in Millionenhöhe geht, kann es der zu finanzierenden Bank mitunter schwer fallen, das Geld für ein solches Darlehen aufzubringen. Hier bietet sich dann eine so genannte Verbundfinanzierung an.

Konkret geht es bei der Verbundfinanzierung darum, dass mehrere Banken einen Kredit gemeinsam vergeben. Eine Verbundfinanzierung kann ebenfalls Sinn machen, wenn Risikostreuung für ein Darlehen betrieben werden soll. Der Vorteil der Verbundfinanzierung liegt in erster Linie darin, dass ein doch immer bestehendes Kreditausfallrisiko von eben allen Banken gleichermaßen geteilt wird. Für die einzelne Bank selbst reduziert sich dann das Risiko jedoch. Denn sollte ein Unternehmen in die Insolvenz gehen, verteilt sich das verlorene Geld auf alle Gläubiger gleichermaßen. So kann im Zuge der Unternehmensinsolvenz bei der Verbundfinanzierung auch das Insolvenzrisiko einer Bank nahezu ausgeschlossen werden.

Wie läuft eine Verbundfinanzierung praktisch ab?

Die Kreditabwicklung läuft in der Regel über die Bank, bei der der Kreditnehmer erstmalig seinen Antrag eingereicht hat. Diese Bank übernimmt die Leitung des Projektes und erstellt die Verträge in Zusammenarbeit mit den anderen Banken, die gemeinsam die Finanzierung vornehmen. Aus diesen Verträgen gehen die Rechte und Pflichten der jeweiligen Gläubigerbanken im Rahmen der Verbundfinanzierung hervor. Auch stellt diese Bank die Konditionen und übernimmt die Abwicklung des Kredits.

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