Was hat der Begriff zu bedeuten?
Die Restschuld ist der Kapitalbetrag, den ein Schuldner seinem Gläubiger gegenüber (nach bereits geleisteter Tilgung) noch zurückzuzahlen hat.
Wo ist der Begriff zu verorten und wie ist er aus dem Zusammenhang heraus zu erklären?
Der Begriff gehört in den Bereich des Kreditwesens: Bei jedem Kredit gibt es einen Kreditgeber oder Gläubiger und einen Kreditnehmer oder Schuldner. Dasjenige, was der Gläubiger dem Schuldner zur Verfügung stellt – meist ein Geldbetrag – heißt Kapital. Das Interesse des Schuldners ist offensichtlich: er will das zur Verfügung gestellte Kapital nutzen; sei es um ein Haus zu bauen, eine Firma zu gründen oder ein Auto zu kaufen. Das Interesse des Gläubigers hingegen ergibt sich erst, wenn der Begriff der Zinsen hinzugenommen wird: Der Schuldner ist nämlich nicht bloß verpflichtet, dem Gläubiger Geld in Höhe des geliehenen Kapitals zurückzuzahlen; er ist außerdem verpflichtet, zusätzlich eine in bestimmten zeitlichen Abständen erhobene Summe zu entrichten: die Zinsen.
Angesichts der Unterscheidung von Zinsen und Kapital ergibt sich nun auch die Bedeutung des Begriffs der Restschuld. Wichtig ist der Begriff in erster Linie für den Ratenkredit (und nicht so sehr für den endfälligen Kredit): Da der Schuldner hier in Raten sowohl Zinsen als auch Kapital abbezahlt, verliert er leicht aus dem Blick, wie viel Kapital er eigentlich noch zurückzuzahlen hat; genau dieser leicht aus dem Blick geratende Kapitalbetrag nennt sich Restschuld. Um den Betrag korrekt zu ermitteln, muss also berücksichtigt werden, wie viel von den bislang aufgewendeten Raten zur Tilgung des Kapitals und wie viel zur Tilgung von Zinsen aufgewendet worden ist. Der genaue Betrag wird von der jeweiligen Bank in regelmäßigen Abständen übermittelt. Man kann die Rechnung mit etwas Aufwand natürlich jederzeit selbst ausführen; es gibt auch eine Reihe von Computerprogrammen, die eigens zu diesem Zweck entwickelt wurden.
Wann ist der Begriff relevant?
Die Restschuld spielt immer dann eine Rolle, wenn das Vertragsverhältnis zwischen Gläubiger und Schuldner zu einem Ende kommt. Das kann ganz unterschiedliche Gründe haben; mögliche Gründe sind etwa die folgenden:
1. Der Vertrag läuft aus. In diesem einfachsten Fall muss der Schuldner natürlich wissen, wie hoch der Betrag ist, den er noch zu begleichen oder für den er einen neuen Kreditvertrag abzuschließen hat.
2. Der Schuldner möchte die Restschuld begleichen, ehe der Vertrag ausgelaufen ist. Das kann etwa dann vorkommen, wenn der Schuldner plötzlich zu Geld kommt und nicht länger unnötig Zinsen zahlen möchte. Möglich ist auch, dass ein anderer Vertrag bessere Bedingungen verspricht und daher ein Vertragswechsel in Frage kommt. In beiden Fällen ist allerdings der vertraglich festgelegte Strafzins zu berücksichtigen.
3. Der Schuldner wird zahlungsunfähig oder verstirbt. Im Falle der Zahlungsunfähigkeit, die etwa durch Arbeitslosigkeit verursacht werden kann, muss dem Gericht der noch fällige Betrag vorgelegt werden. Im Falle des Todes geht der Betrag möglicherweise auf die Erben über. Zum Schutz vor den Folgen beider Fälle kann ein Schuldner eine entsprechende Versicherung abschließen.
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